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des Kreditnehmers müssen die Kreditinstitute nach wie vor sehr sorgfältig
verfahren. Was vorher nur Brauch war, ist nunmehr für Kreditinstitute
Zwang geworden: überschreiten die ungedeckten Kredite bei einem Kredit
nehmer den Betrag von 5000 RM, so ist das Kreditinstitut verpflich
tet, von dem Kreditnehmer die Offenlegung seiner wirtschaftlichen Ver
hältnisse oder die Einsicht in seine Bilanzen zu verlangen (§ 13). Dieser
gesetzliche Zwang wird die Gewährung von einwandfreien Personalkrediten
und damit die Gesundung des gesamten Kreditwesens fördern. Zur Er
höhung des Verantwortungsbewußtseins der Kreditnehmer wird auch die
Strafandrohung bei Kreditbetrug sVorlage unwahrer Bilanzen usw.)
beitragen (§ 50).
Kredite gewähren die Banken aus eigenen und aus fremden Mitteln.
Fremde Mittel ziehen sie auf dem Wege des Depositen-, Giro-, Kontokor
rent- und. Sparverkehrs an sich.
5. Gparoerkehr
Den eigentlichen Spareinlagen, die der Staat ganz beson
ders schützen will — ohne aber die strengen Vorschriften, die für Herein
nahme von Sparkassengeldern in den Vereinigten Staaten von Amerika
und nach dem neuen schweizerischen Bankgesetz hierüber bestehen, nach
zuahmen —, ist ein besonderer Abschnitt (§§ 22—27) gewidmet. Das Gesetz
unterscheidet Geldeinlagen auf Konten, die dem Zahlungsverkehr dienen,
und „Geldeinlagen, die nicht dem Zwecke des Zahlungsverkehrs, sondern
der Anlage dienen lind als solche, insbesondere durch Ausfertigung von
Sparbüchern, gekennzeichnet sind", Spareinlagen (§ 22). Nach § 24
sind Spareinlagen besonders anzulegen. „Das Aufsichts
amt erläßt Anordnungen über die Anlage der Spareinlagen; dabei ist Vor
sorge für die Sicherheit und Liquidität in dem erforderlichen Umfange zu
treffen." Die buchmäßige Aussonderung des Spargeschästes bei Kredit
banken, die im Anfang manche Schwierigkeiten bereitet hat, ist wegen
der Anlage dieser Gelder notwendig. Die Beibehaltung des Personal
kredits wird den Sparkassen, deren segensreiche Tätigkeit auch in
dieser Beziehung anerkannt wird, weiter gestattet. Der gesonderte Aus
weis der im Spargeschäft erzielten Gewinne und entstandenen Kosten soll
die Kontrolle der Zinsspanne ermöglichen und zur Herbeiführung erträg
licher Zinssätze am Kapitalmarkt beitragen. — Mittel, die nur vorüber-