Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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des Kreditnehmers müssen die Kreditinstitute nach wie vor sehr sorgfältig 
verfahren. Was vorher nur Brauch war, ist nunmehr für Kreditinstitute 
Zwang geworden: überschreiten die ungedeckten Kredite bei einem Kredit 
nehmer den Betrag von 5000 RM, so ist das Kreditinstitut verpflich 
tet, von dem Kreditnehmer die Offenlegung seiner wirtschaftlichen Ver 
hältnisse oder die Einsicht in seine Bilanzen zu verlangen (§ 13). Dieser 
gesetzliche Zwang wird die Gewährung von einwandfreien Personalkrediten 
und damit die Gesundung des gesamten Kreditwesens fördern. Zur Er 
höhung des Verantwortungsbewußtseins der Kreditnehmer wird auch die 
Strafandrohung bei Kreditbetrug sVorlage unwahrer Bilanzen usw.) 
beitragen (§ 50). 
Kredite gewähren die Banken aus eigenen und aus fremden Mitteln. 
Fremde Mittel ziehen sie auf dem Wege des Depositen-, Giro-, Kontokor 
rent- und. Sparverkehrs an sich. 
5. Gparoerkehr 
Den eigentlichen Spareinlagen, die der Staat ganz beson 
ders schützen will — ohne aber die strengen Vorschriften, die für Herein 
nahme von Sparkassengeldern in den Vereinigten Staaten von Amerika 
und nach dem neuen schweizerischen Bankgesetz hierüber bestehen, nach 
zuahmen —, ist ein besonderer Abschnitt (§§ 22—27) gewidmet. Das Gesetz 
unterscheidet Geldeinlagen auf Konten, die dem Zahlungsverkehr dienen, 
und „Geldeinlagen, die nicht dem Zwecke des Zahlungsverkehrs, sondern 
der Anlage dienen lind als solche, insbesondere durch Ausfertigung von 
Sparbüchern, gekennzeichnet sind", Spareinlagen (§ 22). Nach § 24 
sind Spareinlagen besonders anzulegen. „Das Aufsichts 
amt erläßt Anordnungen über die Anlage der Spareinlagen; dabei ist Vor 
sorge für die Sicherheit und Liquidität in dem erforderlichen Umfange zu 
treffen." Die buchmäßige Aussonderung des Spargeschästes bei Kredit 
banken, die im Anfang manche Schwierigkeiten bereitet hat, ist wegen 
der Anlage dieser Gelder notwendig. Die Beibehaltung des Personal 
kredits wird den Sparkassen, deren segensreiche Tätigkeit auch in 
dieser Beziehung anerkannt wird, weiter gestattet. Der gesonderte Aus 
weis der im Spargeschäft erzielten Gewinne und entstandenen Kosten soll 
die Kontrolle der Zinsspanne ermöglichen und zur Herbeiführung erträg 
licher Zinssätze am Kapitalmarkt beitragen. — Mittel, die nur vorüber-
	        
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