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Ordnung schafften. Diese geschichtliche Entwickelung war ein notwendiger
Übergang von den verrotteten Zuständen des späteren Mittelalters zu der
Wiederbefreiung des Bürgertums durch die Städteordnung des Jahres 1808.
Die beiden Eingangspforten, durch die in den Morast der städtischen
Mißwirtschaft neues Leben hineingeführt wurde, sind gewesen: die Er—⸗
richtung der Garnisonen und die Einführung der Akzise.
Der Große Kurfürst ist noch nicht systematisch gegen die Verwaltung
der Städte vorgegangen. Er griff mit seiner Reformtätigkeit nur an
den Stellen ein, wo ihm die Lokalverwaltung für das allgemeine Staats—
wohl besonders gefährlich erschien; dem jungen aufstrebenden Militärstaat
lag vor allem an guter Heeresverfassung und an einer ergiebige Quellen
oͤffnenden Finanzverwaltung. Unter ihm war die Zeit, wo alle be—
deutenderen Mächte, so auch Brandenburg, ihr Augenmerk auf die
Schaffung eines stehenden Heeres — des miles perpetuus wie man da—
mals sagte, — lenkten. So wurden jetzt die Städte als militärische
Garnisonsplätze eingerichtet. Mit diesem Augenblicke aber war der
Anfang gemacht, daß neben die städtischen Beamten ein militärisch orga—
nisiertes Staatsbeamtentum trat. Die Garnisonskommandanten waren
zunächst natürlich bei all den städtischen Verwaltungsmaßnahmen beteiligt,
die in irgendwelcher Weise — wie Lebensmitteltaxen, Zustand der
Häuser und Straßen, Einquartierungswesen — mit den Truppen in
Verbindung standen. Bald werden ihnen auch mannigfache andere Einzel⸗
geschäfte übertragen. Die Möglichkeit, landesherrliche Anordnungen zu
erzwingen, ist jetzt gegeben.
Von noch größerer Bedeutung für die Entwickelung des Städte—
wesens wurde aber die Einführung der Akzise. Das junge Staats-
wesen bedurfte Geld, Geld und wieder Geld. Das bisherige Staats—
steuersystem beruhte auf einem von Fall zu Fall erfolgenden Bewilligungs-
recht der Stände. An Stelle der direkten Steuern wird jetzt eine
allgemeine, indirekte Steuer, die Akzise, eingeführt. Ihr unterlagen
zunächst alle Getränke, Salz, Brot, Fleisch, Nutzvieh und Saatgetreide,
später auch alle Viktualien und „sonstigen Hantierungen“ der Kaufleute.
Durch diese Steuer wurden, ohne daß sie als besonders drückend
empfunden wurde, die Staatseinnahmen sehr bald von 400000 auf
114, Millionen Taler gesteigert. Die Einführung erfolgte zwar unter
heftigem Widerstaud der Stände, die jetzt ihr Bewilligungsrecht verloren,
dagegen unter allgemeiner Zustimmung der Bürger, die von jeder Steuer—
reform nur eine Erleichterung der ihnen von ihren Magistraten auf—
erlegten Steuerlasten zu erhoffen hatten.
Die Verwaltung und Eintreibung der Akzise ging von den Städten
bald auf landesherrliche Kommissare über, von denen jeder als reisender
Kontrollbeamter eine bestimmte Anzahl Städte unter sich hatte. Aus ihnen
haben sich allmählich die Steuerräte entwickelt, denen in der Folge ein
Petersilie, Preußische Städteordnung.