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Königsberg am 5. Dezember 1808.
Dieses Abschiedsschreiben ward durch Schön den obersten Beamten
der Verwaltung zugesandt; erst mehrere Jahre später, als man nach
Beendigung der Kriege der weiteren Gestaltung Preußens entgegensah,
ward es von unbekannter Hand veröffentlicht, und machte in jener auf—
geregten Zeit durch seinen Inhalt wie durch den Charakter seines Ver—
fassers den tiefsten Eindruck auf die Deutschen, welche in „Steins
politischem Testamente“ den bündigen Ausdruck seiner politischen
Überzeugungen als Ziel ihrer eigenen Zukunft aufgestellt sahen. Es
wurde als eine Art Programm der konstitutionellen Parteien hoch in
Ehren gehalten.
In diesem Abschiedsschreiben erinnert der Entlassene seine Beamten
noch einmal an alle die gewaltigen Neuerungen dieses reichen Jahres und
bezeichnet sodann in großen Zügen, was Not tue.
Es heißt darin:
Umstände, deren Darstellung es nicht bedarf, forderten meinen Austritt aus
dem Dienste des Staates, für den ich lebe und für den ich leben werde.
In den äußeren Verhältnissen herrscht die Notwendigkeit so stark und mächtig,
daß die Stimme eines Individuums darin wenig vermag. In die Verwaltung des
Innern setzte ich mein Ziel. Es kam darauf an, die Disharmonie, die im Volke
stattfindet, aufzuheben, den Kampf der Stände unter sich, der uns unglücklich
machte, zu vernichten, gesetzlich die Möglichkeit aufzustellen, daß jeder im Volke
seine Kräfte frei in moralischer Richtung entwickeln könne, und auf solche Weise
das Volk zu nötigen, König und Vaterland dergestalt zu lieben, daß es Gut und
Leben ihnen gern zum Opfer bringe.
Mit Ihrem Beistande, meine Herren, ist vieles bereits geschehen. Der letzte
Rest der Sklaverei, die Erbuntertänigkeit, ist vernichtet, und der unerschütterliche
Pfeiler jedes Throns, der Wille freier Menschen, ist gegründet. Das unbeschränlte
Recht zum Erwerb des Grundeigentums ist proklamiert. Dem Volke ist die Be—
;ugnis, seine ersten Lebensbedürfnisse sich selbst zu bereiten, wiederzugeben. Die
Städte sind mündig erklärt, und andere, minder wichtige Bande, die nur einzelnen
nützen und dadurch die Vaterlandsliebe lähmten, sind gelöset. Wird das, was bis
jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht erhalten, so sind nur wenige Hauptschritte noch
übrig. Ich nehme mir die Freiheit, sie Ihnen einzeln aufzuzählen, nicht um Ihre
Handlungen dadurch zu leiten, denn Ihre Einsicht und Patriotismus bedürfen keiner
Leitung, sondern um Ihnen zur Beurteilung meiner Handlungen und Absichten
einen Maßstab zu geben.
1. Regierung kann nur von der höchsten Gewalt ausgehen. So—
bald das Recht, die Handlungen eines Mituntertans zu bestimmen und zu leiten,
mit einem Grundstücke ererbt oder erkauft werden kann, verliert die höchste Gewalt
ihre Würde, und im gekränkten Untertan wird die Anhänglichkeit an den Staat
geschwächt. Nur der König sei Herr, insofern diese Benennung die Polizei—
gewalt bezeichnet, und sein Recht übe nur der aus, dem er es jedesmal überträgt.
2. Derjenige, der Recht sprechen soll, hänge nur von der höchsten
Gewalt ab. Wenn diese einen Untertanen nötigt, da Recht zu suchen, wo der
Richter vom Gegner abhängt, dann schwächt sie selbst den Glauben an ein un—
erschütterliches Recht, zerstört die Meinung von ihrer hohen Würde und den Sinn