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Handelsfreiheit im engeren Sinne die Wege bahnte; er führte ferner die
Bauernbefreiung zu Ende. In all dieser Tätigkeit liegt die Größe
seiner Reformen. Von Selbstverwaltung wollte er wenig wissen und
trat bei der Neuordnung auf dem Verwaltungsgebiete überall mehr für
eine wohlgeordnete Bureaukratie und für Regierungssystem ein. War für
Stein eine Selbstverwaltung nach dem Muster Englands das Ideal, so
befolgte Hardenberg eher die neuen französischen Grundsätze; nach den
Anfangsworten seiner Rigaer Denkschrift unterliegt es für ihn keinem
Zweifel, daß die Idee der französischen Revolution durch eine Revolution
m guten Sinne, durch eine Revolution von oben her auf Preußen über⸗
tragen werden müsse. Er steht eher auf dem Standpunkte des modernen
diberalismus, waͤhrend Steins Art stets mehr geneigt war, konservativ
an alten Traditionen sestzuhalten und diese fortzubilden. — Hardenbergs
Grundsätze über die Selbstverwaltung lassen sich schon aus seiner Denk⸗
schrift ersehen. Was er über den Bürgerstand sagt, ist oben (S. 56) in
seiner Gesamtheit wiedergegeben. Ganz kurz sind auch seine Bemerkungen
über Gemeindeverfassungen. Es handelt sich bei ihm immer nur um weit—⸗
gehende wirtschaftliche Freiheit des einzelnen. Einer freien erziehlichen
Selbstverwaltung redet er nicht das Wort, wenn er ihr auch keineswegs
grundsätzlich entgegenstand. Es war gut, daß noch unter der Zeit des
Freiherrn von Stein die Städteordnung erlafsen werden konnte, Auch
sie ist ein Teil des Gesamtreformwerkes, das wir nach beiden Männern
zu nennen pflegen: ihr Vater ist aber doch lediglich und allein Stein.
Wir wollen uns nun ihrer engeren Entstehungsgeschichte zuwenden.
Zweites Kapitel.
Die Entstehungsgeschichte der Städteordnung.
Wie für die Agrarfrage jener Reformzeit Georg Friedrich Knapp,
so hatte für die Verwaltungsorganisation Ernst Meier bisher die Grund⸗
lage gelegt. Für letzteres Gebiet ist nun in neuerer Zeit Max Lehmann
mit seiner dreibaͤndigen Steinbiographie hinzugetreten und hat in diesem
bedeutenden und anerkannten Werk alles bisher nicht verarbeitete Material
wohl restlos erschöpft. Sein Werk hat von nun an als „die“ wissen—
schaftliche Steinbiographie zu gelten.
Diesen beiden letztgenannten Männern der Wissenschaft haben wir
in nachstehenden Zeilen zu folgen; auch hier sind wieder nur die Haupt⸗
punkte hervorzuheben. Durch die neue Bearbeitung des Aktenmaterials
durch Lehmann ist manches in ein neues Licht gerückt worden, so vor
allem die bisher wenig gewürdigte Tatsache, daß bei der Entstehung der
Städteordnung der Königsberger Polizeidirektor Geheimrat Johann
Bottfried Frey sehr bedeutend mitgewirkt, aber auch die Tatsache, daß