Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Handelsfreiheit im engeren Sinne die Wege bahnte; er führte ferner die 
Bauernbefreiung zu Ende. In all dieser Tätigkeit liegt die Größe 
seiner Reformen. Von Selbstverwaltung wollte er wenig wissen und 
trat bei der Neuordnung auf dem Verwaltungsgebiete überall mehr für 
eine wohlgeordnete Bureaukratie und für Regierungssystem ein. War für 
Stein eine Selbstverwaltung nach dem Muster Englands das Ideal, so 
befolgte Hardenberg eher die neuen französischen Grundsätze; nach den 
Anfangsworten seiner Rigaer Denkschrift unterliegt es für ihn keinem 
Zweifel, daß die Idee der französischen Revolution durch eine Revolution 
m guten Sinne, durch eine Revolution von oben her auf Preußen über⸗ 
tragen werden müsse. Er steht eher auf dem Standpunkte des modernen 
diberalismus, waͤhrend Steins Art stets mehr geneigt war, konservativ 
an alten Traditionen sestzuhalten und diese fortzubilden. — Hardenbergs 
Grundsätze über die Selbstverwaltung lassen sich schon aus seiner Denk⸗ 
schrift ersehen. Was er über den Bürgerstand sagt, ist oben (S. 56) in 
seiner Gesamtheit wiedergegeben. Ganz kurz sind auch seine Bemerkungen 
über Gemeindeverfassungen. Es handelt sich bei ihm immer nur um weit—⸗ 
gehende wirtschaftliche Freiheit des einzelnen. Einer freien erziehlichen 
Selbstverwaltung redet er nicht das Wort, wenn er ihr auch keineswegs 
grundsätzlich entgegenstand. Es war gut, daß noch unter der Zeit des 
Freiherrn von Stein die Städteordnung erlafsen werden konnte, Auch 
sie ist ein Teil des Gesamtreformwerkes, das wir nach beiden Männern 
zu nennen pflegen: ihr Vater ist aber doch lediglich und allein Stein. 
Wir wollen uns nun ihrer engeren Entstehungsgeschichte zuwenden. 
Zweites Kapitel. 
Die Entstehungsgeschichte der Städteordnung. 
Wie für die Agrarfrage jener Reformzeit Georg Friedrich Knapp, 
so hatte für die Verwaltungsorganisation Ernst Meier bisher die Grund⸗ 
lage gelegt. Für letzteres Gebiet ist nun in neuerer Zeit Max Lehmann 
mit seiner dreibaͤndigen Steinbiographie hinzugetreten und hat in diesem 
bedeutenden und anerkannten Werk alles bisher nicht verarbeitete Material 
wohl restlos erschöpft. Sein Werk hat von nun an als „die“ wissen— 
schaftliche Steinbiographie zu gelten. 
Diesen beiden letztgenannten Männern der Wissenschaft haben wir 
in nachstehenden Zeilen zu folgen; auch hier sind wieder nur die Haupt⸗ 
punkte hervorzuheben. Durch die neue Bearbeitung des Aktenmaterials 
durch Lehmann ist manches in ein neues Licht gerückt worden, so vor 
allem die bisher wenig gewürdigte Tatsache, daß bei der Entstehung der 
Städteordnung der Königsberger Polizeidirektor Geheimrat Johann 
Bottfried Frey sehr bedeutend mitgewirkt, aber auch die Tatsache, daß
	        
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