Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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herren usw 200 Taler gespart würden, und hierdurch eine Minderausgabe von 
200 000 Talern für das Kämmerei-Vermögen erlangt werden kann. 
Ersparung an Verwaltungskosten ist aber der weniger bedeutende Gewinn, 
der erhalten wird durch die vorgeschlagene Teilnahme der Eigentümer an der 
Provinzial: Verwaltung, sondern weit wichtiger ist die Belebung des Ge— 
meingeistes und Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden oder falschgelei— 
eten Kräfte, und der zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem 
Beist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, 
die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und National-Ehre. 
Der Formenkram und Dienst-Mechanismus in den Collegien wird durch 
Aufnahme von Menschen aus dem Gewirre des praktischen Lebens zertrümmert, 
und an seine Stelle tritt ein lebendiger, fest strebender, schaffender Geist, und ein 
aus der Fülle der Natur genommener Reichtum von Ansichten und Gefühlen. 
Es wird aber so wenig an einer hinlänglichen Zahl geschäftsfähiger Männer 
in der Klasse der Eigentümer fehlen, als daß die Regierung Ursache hat, durch ihre 
Zuziehung für die Erhaltung der inneren Ruhe besorgt zu sein. Die Anzahl der 
Bebildeten und verständigen Männer ist in allen Klassen der Einwohner in den 
alten Provinzen des preußischen Staates so groß, daß es an geschäftsfähigen mit 
hraktischen Kenntnissen ausgerüsteten Männern, die mit Erfolg dem ihnen an— 
gewiesenen Geschäftskreis vorstehen werden, nicht fehlen kann. 
Soll die Nation veredelt werden, so muß man dem unterdrückten Teile der⸗ 
selben Freiheit, Selbständigkeit und Eigentum geben, und ihm den Schutz der 
Gesetze angedeihen lassen.“ — 
Das Ziel, das er sich steckt, ist also: Belebung des Gemeingeistes 
uind des Bürgersinns. Erreicht soll es werden durch die Selbftver— 
waltung. Die Einmischung des Staats in die Stadtangelegenheiten 
joll sich auf ein Aufsichts- und Bestätigungsrecht beschränken. Ein von 
der Bürgerschaft gewählter (nicht mehr vom Staate ernannter) Magistrat 
und neben ihm die ebenfalls von der Bürgerschaft gewählten Stadtver— 
ordneten führen die städtische Verwaltung. 
Uber anderen drängenden Arbeiten tritt jedoch Stein diesem Reform⸗ 
olan längere Zeit hindurch nicht näher. 
Erst in dem ausführlichen Schreiben an den uns schon bekannten 
Minister von Schrötter vom 27. Juni 1808, in dem von der Organi⸗ 
sation der Provinzialunterbehörden die Rede ist, kommt Stein auf den 
Gegenstand zurück. Er schreibt hier: 
„Über die künftige Organisation der Magistrate und der Kommunalverwal— 
cungen habe ich mehrere Gutachten erfordert, bisher aber noch nichts erhalten. 
Ich überlasse daher Ew. Excellenz lediglich ganz ergebenst, einen Plan hierzu 
gefälligst zu entwerfen, der zu dem Ganzen paßt. Schon dadurch werden die 
Hauptgrundsätze, und daß so wenig als möalich dabei auf besoldete Diener zu 
rechnen ist, bestimmt“ — 
und wiederholt sodann in Kürze die Ideen aus der Nassauer Denk— 
chrift. 
Erst im Laufe des Juli erhielt Stein kurz hintereinander zwei 
solcher erforderten Gutachten, beide aus Königsberg; das eine von dem 
schon genannten Polizeidirektor Geheimrat Frey, das andere von den
	        
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