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Alle diese Wahrnehmungen haben die Gesichtspunkte zu der Bearbeitung der
neuen Städteordnung gegeben...
In Absicht der Ausführung der entworfenen Städteordnung scheint uns nicht
ratsam, die dadurch bezweckte neue Einrichtung sofort bei deren Publikation gleich⸗
zeitig in sämmtlichen Städten einzuführen. Wir halten vielmehr für angemessener,
daß solches zuerst in einigen großen Städten, und hiernächst nach den Umständen
weiter geschieht. Es ist die Einleitung getroffen, daß mit dem 1. Januar 1809 in
Königsberg und Elbing die neue Einrichtung ihren Anfang nehmen könne.
Bei Ew. Königlichen Majestät tragen wir daher allergehorsamst darauf an:
Die angeschlossene neue Städte-Ordnung huldreichst zu vollziehen und uns bei
Zurückfertigung derselben zu deren Publikation und Ausführung in der beabsichtigten
Art, allergnädigst zu autorisiren.
Königsberg den 9. November 1808. Schrötter. Stein.
Der König willigte am 19. November 1808 in folgender Kabinetts—
order ein:
Meine lieben Staatsminister Freiherr von Schrötter und Freiherr von Stein!
Der Wunsch der hiesigen Bürgerschaft nach einer gesetzlichen Repräsentation und
einer Teilnahme am städtischen Gemeinwesen ist gewiß allgemein. Beides wird
auch den Bürgersinn und Gemeingeist beleben. Gerne habe ich daher die mir von
Euch am Oten des Monats vorgelegte hierbei zurückgehende Städteordnung sogleich
für sämtliche Städte Meiner Monarchie vollzogen ohne deshalb noch weitere Rück—
fragen nötig zu finden; genehmige ich auch, daß die Ausführung geschehe und damit
sogleich in den großen Städten der Anfang gemacht und sodann fortgefahren werde.
Ihr der Staatsminister Freiherr von Schrötter werdet für das Königreich Preußen
und Ihr der Staatsminister Freiherr vom Stein durch die Immediatcommission in
Berlin für die übrigen Provinzen wegen der sogleich vorzunehmenden Publication
das Nötige verfügen. Ich bin euer wohl affektionirter König.
Königsberg den 19ten November 1808.
Friedrich Wilhelm.
An
die Staatsminister Freiherrn von Schrötter
und Freiherrn von Stein
hierselbst.
Dasselbe Datum bekam auch die vom Könige vollzogene Städte—
ordnung unter dem Titel:
„Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie
mit dazu gehöriger Instruktion, Behuf der Geschäftsführung
der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versamm—
lungen“, Königsberg 19. November 1808 (gegengezeichnet von Schroetter
und Stein); Gesetzsammlung S. 324ff.
Als Zeichen, wie der arme Staat damals rechnete und mit welchen Einzel—
fragen man sich an leitender Stelle befassen mußte, sei noch erwähnt, daß Stein
in einem Schreiben an den Minister Schrötter seine Meinung über die Kosten des
Abdrucks der neuen Städteordnung äußert: Der Druck soll auf Königl. Kosten ver—
anlaßt und der Verkauf einem Buchhändler gegen Provision überlassen werden;
durch den Verkauf würden die Kosten wohl wieder einkommen. Übrigens hatten
die Königsberger Buchdrucker — ein Zeichen des damaligen Zustandes der Gewerbe
— einen Zeitraum von drei Wochen verlangt, um das auf sechs Bogen berechnete
Gesetz einige Tausend mal abzudrucken, weil man nur für einen Bogen Schrift hatte.