Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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verkehre vorhanden, 1896 30837, 1900 der Umsatz im Checkverkehr stieg
in dieser Zeit von 516 Mill. auf 3310 Mill. Gld. Im Jahre 1900 hat
in dem gleichen Sinne auch die Postverwaltung des deutschen Reiches
ainen Gesetzentwurf vorgelegt. Leider ist er aber nicht zur Realisation
yelangt.

8 54.
Das Lombardgeschäft.

Warenombard.


Warrant.

Eine besondere Entwickelung der ersten Art des Depositenzeschäftes
 besteht darin, daß auf Grund der der Bank übergebenen
Wertgegenstände Darlehen für kürzere Zeit gewährt werden, Lombarddarlehn
 genannt; ein Geschäft, das schon bei den Goldschmieden und
Wechslern im Mittelalter eine gewisse Blüte erlangt hatte. In der
Gegenwart unterscheidet man drei Arten des Lombardverkehrs.
li, Edelmetalllombard, worin, wie es der Name besagt, auf
Srund der Verpfändung von Gold- oder Silberbarren, -Geräten,
Schmucksachen, ausländischen Münzen, Summen geliehen werden.
2, Warenlombard, bei welchem Waren in natura in der einen oder
jer anderen Form zur Verpfändung gelangen, und darauf für kurze
Zeit Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzung dabei ist, daß die
Gegenstände sich leicht aufbewahren lassen, ohne zu verderben, oder
sonst an Wert einzubüßen, und daß sie leicht absetzbar sind, also im
Falle des erforderlichen Verkaufs keine größeren Umstände machen.
Gleichwohl ist dieses Geschäft mit größeren Schwierigkeiten und Umständen
 verbunden, als die andere Bankthätigkeit und tritt in ihrer
Bedeutung heutigen Tages erheblich zurück. Immerhin hat z. B. die
deutsche Reichsbank 18 Warendepots, um derartiges Faustpfand aufzunehmen.
 Veranlassung hierzu liegt vor, wenn Kaufleute ihre Waren,
Gutsbesitzer ihre Wolle, Getreide im Momente nicht zu veräußern
vermögen oder nicht veräußern wollen, weil die Preise momentan
sesonders niedrig sind, sie aber Geld gebrauchen, um fällige Forderungen
ainzulösen oder ihre geschäftliche Thätigkeit fortzusetzen.
Kine wesentliche Erleichterung und Ausdehnung hat dieses Geschäft
 durch die Einrichtung öffentlicher Lagerhäuser und der unter
‚hrer Autorität ausgestellten Lagerscheine oder Warrants besonders in
Sngland erhalten, während in Deutschland die Entwickelung nur
langsam, aber immerhin bemerkenswert vor sich geht. In den englischen
 Häfen sind seit lange bekanntlich große Docks eingerichtet,
welche außerhalb der Zollgrenze liegen, in denen von dem Auslande
eingetroffene Waren niedergelegt und angemessen behandelt werden,
bis der Besitzer darüber anderweitig verfügt, und sie entweder in das
Inland befördert oder nach dem Ausland weiter verschickt werden,
wo der höchste Preis zu erlangen ist. In der Zwischenzeit ist es für
den Kaufmann von höchster Bedeutung, auf diese Waren Darlehen zu
erhalten. Diese Freilager sind in England Privatunternehmungen, welche
die Verantwortung für die gelagerten Waren übernehmen. Sie stellen
darüber Lagerscheine (Warrants) aus, die nun ihrerseits bei einer Bank
als Pfand zur Lombardierung übergeben werden. Da die Ware nur
gegen diesen Schein aus dem Depot herausgegeben wird, und das
Lagerhaus hierfür die Garantie übernimmt, so ist die Bank dadurch
genügend gesichert, während ihr die Umstände eigener Aufbewahrung
der Waren abgenommen sind, Hierin liegt eine wesentliche Erweiterung
            
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