238 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
fach die Zuweisung von Ackerland in der Hand; sie mußte Bedürfnis werden, wo nicht
viel überflüssiges Bauland vorhanden war; sie ergab sich da von selbst, wo die Sippen
gemeinsame Rodungsarbeiten vornahmen oder gemeinsam das Feld bestellten. Hier liegt
der Kern aller Feldgemeinschaft. Auch zu gewissen Jagdarten wirken alle oder einzelue
Genossen zusammen. Die Platze für Heiligkümer und Zusammenkünfte, die Hallen für
solche und für Unterbringung der kriegerischen Jugend, der Fremden, der Schiffe sind
Sippeneigentum; ebenso die Vorratshäuser und ihr Inhalt, die Schußbauten; gemein—
same Speisung besonders der kriegerischen, kasernierten Jugend komint vor. Bei vielen
Stämmen sind Einrichtungen, wie wir sie von den Spartauern her kennen. Wo wir sie
treffen, können wir sicher sein, daß ihr Ursprung in der Gentilverfaffung liegt.
Wir sehen die Sippen das Recht der Vormundschaft der Minderjährigen und der
Verheiratung der mannbaren Töchter da und dort in Anspruch nehmen; die Geus hat
teilweise ein Recht der Erbfolge an dem beweglichen Besitz der Genossen, während daneben
auch schon die Kinder gegenüber Mutter und mütterlichem Onkel ein solches beanspruchen.
Die Funktionen und Rechte der Gens sind von denen der Muttergruppen und
Individuen, später von denen der Familie sehr verschieden abgegrenzt. Die Gemeinsam—
keit konnte eine sehr beschränkte und eine relativ weitgehende sein. Wohl nur unter
günstigen Umständen gelang den fähigsten Rassen eine sehr starke Zufsammenfassung.
Aber je mehr sie gelang, desto kräftiger konnte der Stamm auftreten, seiner Feinde Herxr
werden, wirtschaftlich und kulturell vorankommen. Wo 50 100 erwachsene Mäuner
gewohnt waren, in der Schlacht und bei gewissen Arbeiten zusammen zu stehen, einem
Befehle zu folgen, wo die Stammesvorstände mit ihren Befehlen sich nur an die wenigen
Gentilvorstände zu wenden brauchten, da war ein Princip der Zucht, der Ordnung vor⸗
handen, eine Kraftzusammenfassung gelungen, welche allein bei dem niedrigen Stande
der damaligen Technik große Erfolge garantierte.
Die Voraussetzung für das Entstehen und die Blüte dieser genossenschaftlichen
Gruppen war, daß noch keine sehr erhebliche geistige und körperliche Differenzierung unter
den Genossen, noch kein bedeutender individueller Besitz vorhanden war, noch weniger erheb⸗
liche Besitzunterschiede. Auch die innerhalb der Gens vorhandenen Muttergruppen durften
keine zu feste individuelle Sonderorganisation erreicht haben, noch durfte da, wo das
Vaterrecht mit Eigentum, Herdenbesitz und Sklaven, mit Weiberkauf und starker väter—
licher Gewalt über Söhne und Töchter sich auszubilden anfing, dieses sich schon in
seinen ganzen Konsequenzen befestigt haben. Nur leise Anfänge einer Arbeitsteilung
innerhalb des Stammes, einer Bildung aristokratischer Kräfte, einer Umwandlung der
Häuptlingswürde in befestigte Königsgewalt durften die Gentilverfassung begleiten, so
lange sie ihre volle Wirksamkeit behaupten sollte. In der Regel hatte jede Gens mehrere
gewählte Friedenshäuptlinge, nur für die Kriegszeit einen Kriegshäuptling; die Wahl
bedurfte der Bestätigung durch Phratrie oder Stamm; die Abfetzung war in bestimmten
Fällen üblich. Die Versammlung der sämtlichen Häuptlinge der Gentes regierte, in
bestimmten Fristen als Keim der späteren Senate zusammentretend, den Stamm—. Aber
im ganzen waren diese führenden Organe der Gentes und des Stammes noch meist
ohne zu viel Gewalt und Macht. Der wirkliche Zusammenhalt des Stammes beruhte
auf dem durch Sitte und Kult geheiligten innigen bruderlich-genossenschaftlichen Zusammen⸗
hang der Männer und Weiber jeder Gens in sich und auf den Geschlechtsbeziehungen
der Glieder jeder einzelnen Gens in die andere hinüber, auf der Thatsache, daß der
ganze Stamm doch noch wie eine große Verwandtschaftsgruppe sich fühlte, in der jeder
jeden perfönlich kannte und mit seinem genauen Verwandtschaftstitel anredete.
Gegenüber den Zuständen in den kleineren, älteren Horden von einigen Dutzenden
zusammenlebender Menschen bildet die Stammesverfafsung mit Sippen den großen Fort—
schritt, daß sie statt einiger Dutzend schon Hunderte, ja mehrere Tausende von Menschen
einheitlich zusammenfaßt, daß sie durch das feste Mittelglied der Sippe die einzelnen
und kleine Gruppen mit dem ganzen Stamme verbindet, daß sie für einzelne große
militärische und wirtschaftliche, Friedens- und politische Zwecke die Gentilgenossenschaften
als geordnete, eingeschulte, große Gruppen verwendet; die Sippenverfassung will mir