Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

238 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
fach die Zuweisung von Ackerland in der Hand; sie mußte Bedürfnis werden, wo nicht 
viel überflüssiges Bauland vorhanden war; sie ergab sich da von selbst, wo die Sippen 
gemeinsame Rodungsarbeiten vornahmen oder gemeinsam das Feld bestellten. Hier liegt 
der Kern aller Feldgemeinschaft. Auch zu gewissen Jagdarten wirken alle oder einzelue 
Genossen zusammen. Die Platze für Heiligkümer und Zusammenkünfte, die Hallen für 
solche und für Unterbringung der kriegerischen Jugend, der Fremden, der Schiffe sind 
Sippeneigentum; ebenso die Vorratshäuser und ihr Inhalt, die Schußbauten; gemein— 
same Speisung besonders der kriegerischen, kasernierten Jugend komint vor. Bei vielen 
Stämmen sind Einrichtungen, wie wir sie von den Spartauern her kennen. Wo wir sie 
treffen, können wir sicher sein, daß ihr Ursprung in der Gentilverfaffung liegt. 
Wir sehen die Sippen das Recht der Vormundschaft der Minderjährigen und der 
Verheiratung der mannbaren Töchter da und dort in Anspruch nehmen; die Geus hat 
teilweise ein Recht der Erbfolge an dem beweglichen Besitz der Genossen, während daneben 
auch schon die Kinder gegenüber Mutter und mütterlichem Onkel ein solches beanspruchen. 
Die Funktionen und Rechte der Gens sind von denen der Muttergruppen und 
Individuen, später von denen der Familie sehr verschieden abgegrenzt. Die Gemeinsam— 
keit konnte eine sehr beschränkte und eine relativ weitgehende sein. Wohl nur unter 
günstigen Umständen gelang den fähigsten Rassen eine sehr starke Zufsammenfassung. 
Aber je mehr sie gelang, desto kräftiger konnte der Stamm auftreten, seiner Feinde Herxr 
werden, wirtschaftlich und kulturell vorankommen. Wo 50 100 erwachsene Mäuner 
gewohnt waren, in der Schlacht und bei gewissen Arbeiten zusammen zu stehen, einem 
Befehle zu folgen, wo die Stammesvorstände mit ihren Befehlen sich nur an die wenigen 
Gentilvorstände zu wenden brauchten, da war ein Princip der Zucht, der Ordnung vor⸗ 
handen, eine Kraftzusammenfassung gelungen, welche allein bei dem niedrigen Stande 
der damaligen Technik große Erfolge garantierte. 
Die Voraussetzung für das Entstehen und die Blüte dieser genossenschaftlichen 
Gruppen war, daß noch keine sehr erhebliche geistige und körperliche Differenzierung unter 
den Genossen, noch kein bedeutender individueller Besitz vorhanden war, noch weniger erheb⸗ 
liche Besitzunterschiede. Auch die innerhalb der Gens vorhandenen Muttergruppen durften 
keine zu feste individuelle Sonderorganisation erreicht haben, noch durfte da, wo das 
Vaterrecht mit Eigentum, Herdenbesitz und Sklaven, mit Weiberkauf und starker väter— 
licher Gewalt über Söhne und Töchter sich auszubilden anfing, dieses sich schon in 
seinen ganzen Konsequenzen befestigt haben. Nur leise Anfänge einer Arbeitsteilung 
innerhalb des Stammes, einer Bildung aristokratischer Kräfte, einer Umwandlung der 
Häuptlingswürde in befestigte Königsgewalt durften die Gentilverfassung begleiten, so 
lange sie ihre volle Wirksamkeit behaupten sollte. In der Regel hatte jede Gens mehrere 
gewählte Friedenshäuptlinge, nur für die Kriegszeit einen Kriegshäuptling; die Wahl 
bedurfte der Bestätigung durch Phratrie oder Stamm; die Abfetzung war in bestimmten 
Fällen üblich. Die Versammlung der sämtlichen Häuptlinge der Gentes regierte, in 
bestimmten Fristen als Keim der späteren Senate zusammentretend, den Stamm—. Aber 
im ganzen waren diese führenden Organe der Gentes und des Stammes noch meist 
ohne zu viel Gewalt und Macht. Der wirkliche Zusammenhalt des Stammes beruhte 
auf dem durch Sitte und Kult geheiligten innigen bruderlich-genossenschaftlichen Zusammen⸗ 
hang der Männer und Weiber jeder Gens in sich und auf den Geschlechtsbeziehungen 
der Glieder jeder einzelnen Gens in die andere hinüber, auf der Thatsache, daß der 
ganze Stamm doch noch wie eine große Verwandtschaftsgruppe sich fühlte, in der jeder 
jeden perfönlich kannte und mit seinem genauen Verwandtschaftstitel anredete. 
Gegenüber den Zuständen in den kleineren, älteren Horden von einigen Dutzenden 
zusammenlebender Menschen bildet die Stammesverfafsung mit Sippen den großen Fort— 
schritt, daß sie statt einiger Dutzend schon Hunderte, ja mehrere Tausende von Menschen 
einheitlich zusammenfaßt, daß sie durch das feste Mittelglied der Sippe die einzelnen 
und kleine Gruppen mit dem ganzen Stamme verbindet, daß sie für einzelne große 
militärische und wirtschaftliche, Friedens- und politische Zwecke die Gentilgenossenschaften 
als geordnete, eingeschulte, große Gruppen verwendet; die Sippenverfassung will mir
	        
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