Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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regulierung ebenso wie die Preisregulierung nach dem Gesetz von An- 
gebot und Nachfrage vor sich gehe. Sie übersahen, daß der Träger 
der Arbeitskraft, für welche der Lohn gezahlt wird, der Mensch ist, 
der auf höherer Kulturstufe als solcher eine besondere Berücksichtigung 
erfährt. Ist eine gewisse Lebenshaltung in dem Volksbewußtsein als 
notwendig anerkannt, so tritt die öffentliche Meinung, wie angedeutet, 
für die Erhaltung derselben nachdrücklich ein, und ist sie infolge einer 
längeren Lohnerhöhung erreicht, so pflegt sie auch als dauernde KErr- 
rungenschaft erhalten zu bleiben, Aber freilich ist die Wirkung einer 
Lohnerhöhung auf jeder Kulturstufe eine andere, 
Auf primitiver Stufe wirkt, wie Malthus und Ricardo an- 
nahmen, eine jede Erhöhung des Verdienstes (wie bei den Tieren reich- 
lichere Nahrung) auf eine schnellere Vermehrung der Gattung hin, 
verallgemeinert vorzeitige Ehen und fördert die Großziehung einer be- 
deutenden Kinderzahl, wodurch bei begrenzten Verhältnissen sich ein 
übermäßiges Angebot von Arbeitern herausstellt. Dadurch wird der 
Lohn wieder herabgedrückt bis er unter den normalen Unterhalt 
gefallen ist, wo verspätete Eheschließung und erhöhte Sterblichkeit die 
Zahl der Arbeiter vermindern und das Verhältnis zur Nachfrage für 
sie wieder günstig gestalten. Die erwähnten englischen Autoren 
glaubten, hierin ein volkswirtschaftliches Gesetz gefunden zu haben, 
welches allgemein so wirke, und wenn von beiden anerkannt wurde, 
daß der Arbeiter bei höherer sittlicher Reife und Enthaltsamkeit wohl 
ein anderes Ergebnis herbeizuführen vermöge, so hatten sie doch 
wenig Hoffnung auf einen solchen Zustand und zogen ihn nicht in 
Rechnung. Der thatsächlich gezahlte oder der Marktlohn oscilliere 
um den natürlichen Lohn, der nach Ricardo der zum Leben zu- 
längliche und notwendige Lohn ist. Ferdinand Lassalle knüpfte 
an diese Lehre an und verkündete in seinem „Offenen Antwortschreiben 
an den deutschen Arbeiterverein“ in.Leipzig das sogenannte „eherne 
Lohngesetz“ Ricardo’s, wonach der Arbeiter in dem Zustande wirt- 
schaftlicher Freiheit sich aus oben angegebenen Gründen niemals zu 
einem Lohn emporarbeiten könne, der über das Maß hinausgehe, das 
nötig ist, um die dürftige Fristung des Lebens zu ermöglichen. Eine 
lange Zeit bildete dieses eherne Lohngesetz in der deutschen Sozial- 
demokratie ein Hauptagitationsmittel, bis in den letzten Jahren die 
Führer selbst die Unhaltbarkeit erkannten und es über Bord warfen. 
Sie hatten genügend wahrgenommen, daß in der Gegenwart eine 
Lohnerhöhung keineswegs nur zur Volksvermehrung führe, sondern bei 
nachhaltiger Wirkung zur Erhöhung der gesamten Lebenshaltung bei- 
trage. Wenn die gewaltige Lohnsteigerung von 1871—73 zunächst 
vielfach "Trägheit, Leichtsinn und Genußsucht förderte, öfters zunächst 
ein, zwei Wochentage gefeiert wurde, weil der Verdienst von vier 
Tagen zum Leben ausreichte, so blieb das doch Ausnahme. Die 
große Masse gewöhnte sich daran, sich besser zu kleiden, die Wohnung 
behaglicher einzurichten, und hat von dieser (jewohnheit nicht mehr 
abgelassen. Als daher Ende der siebziger Jahre das Verhältnis von 
Angebot und Nachfrage sich erheblich zu Ungunsten der Arbeiter ver- 
schob, hat nur bei den ungelernten Arbeitern eine erheblichere Re- 
duktion des Lohnes stattgefunden und auch da nicht auf das frühere 
Niveau herunter. Jede folgende günstige Konjunktur brachte aber 
einen weiteren Fortschritt in den Lohnverhältnissen, wovon der größte 
Teil sich nachhaltig erwies. So hat. sich‘ die Lage der arbeitenden 
Ehernes 
L;ohngesetz.
	        
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