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regulierung ebenso wie die Preisregulierung nach dem Gesetz von An-
gebot und Nachfrage vor sich gehe. Sie übersahen, daß der Träger
der Arbeitskraft, für welche der Lohn gezahlt wird, der Mensch ist,
der auf höherer Kulturstufe als solcher eine besondere Berücksichtigung
erfährt. Ist eine gewisse Lebenshaltung in dem Volksbewußtsein als
notwendig anerkannt, so tritt die öffentliche Meinung, wie angedeutet,
für die Erhaltung derselben nachdrücklich ein, und ist sie infolge einer
längeren Lohnerhöhung erreicht, so pflegt sie auch als dauernde KErr-
rungenschaft erhalten zu bleiben, Aber freilich ist die Wirkung einer
Lohnerhöhung auf jeder Kulturstufe eine andere,
Auf primitiver Stufe wirkt, wie Malthus und Ricardo an-
nahmen, eine jede Erhöhung des Verdienstes (wie bei den Tieren reich-
lichere Nahrung) auf eine schnellere Vermehrung der Gattung hin,
verallgemeinert vorzeitige Ehen und fördert die Großziehung einer be-
deutenden Kinderzahl, wodurch bei begrenzten Verhältnissen sich ein
übermäßiges Angebot von Arbeitern herausstellt. Dadurch wird der
Lohn wieder herabgedrückt bis er unter den normalen Unterhalt
gefallen ist, wo verspätete Eheschließung und erhöhte Sterblichkeit die
Zahl der Arbeiter vermindern und das Verhältnis zur Nachfrage für
sie wieder günstig gestalten. Die erwähnten englischen Autoren
glaubten, hierin ein volkswirtschaftliches Gesetz gefunden zu haben,
welches allgemein so wirke, und wenn von beiden anerkannt wurde,
daß der Arbeiter bei höherer sittlicher Reife und Enthaltsamkeit wohl
ein anderes Ergebnis herbeizuführen vermöge, so hatten sie doch
wenig Hoffnung auf einen solchen Zustand und zogen ihn nicht in
Rechnung. Der thatsächlich gezahlte oder der Marktlohn oscilliere
um den natürlichen Lohn, der nach Ricardo der zum Leben zu-
längliche und notwendige Lohn ist. Ferdinand Lassalle knüpfte
an diese Lehre an und verkündete in seinem „Offenen Antwortschreiben
an den deutschen Arbeiterverein“ in.Leipzig das sogenannte „eherne
Lohngesetz“ Ricardo’s, wonach der Arbeiter in dem Zustande wirt-
schaftlicher Freiheit sich aus oben angegebenen Gründen niemals zu
einem Lohn emporarbeiten könne, der über das Maß hinausgehe, das
nötig ist, um die dürftige Fristung des Lebens zu ermöglichen. Eine
lange Zeit bildete dieses eherne Lohngesetz in der deutschen Sozial-
demokratie ein Hauptagitationsmittel, bis in den letzten Jahren die
Führer selbst die Unhaltbarkeit erkannten und es über Bord warfen.
Sie hatten genügend wahrgenommen, daß in der Gegenwart eine
Lohnerhöhung keineswegs nur zur Volksvermehrung führe, sondern bei
nachhaltiger Wirkung zur Erhöhung der gesamten Lebenshaltung bei-
trage. Wenn die gewaltige Lohnsteigerung von 1871—73 zunächst
vielfach "Trägheit, Leichtsinn und Genußsucht förderte, öfters zunächst
ein, zwei Wochentage gefeiert wurde, weil der Verdienst von vier
Tagen zum Leben ausreichte, so blieb das doch Ausnahme. Die
große Masse gewöhnte sich daran, sich besser zu kleiden, die Wohnung
behaglicher einzurichten, und hat von dieser (jewohnheit nicht mehr
abgelassen. Als daher Ende der siebziger Jahre das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage sich erheblich zu Ungunsten der Arbeiter ver-
schob, hat nur bei den ungelernten Arbeitern eine erheblichere Re-
duktion des Lohnes stattgefunden und auch da nicht auf das frühere
Niveau herunter. Jede folgende günstige Konjunktur brachte aber
einen weiteren Fortschritt in den Lohnverhältnissen, wovon der größte
Teil sich nachhaltig erwies. So hat. sich‘ die Lage der arbeitenden
Ehernes
L;ohngesetz.