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Auch die privatrechtlichen Beschränkungen des Nachbarrechtes 8 906
und weiter verfolgen den gleichen Zweck.
Es ergiebt sich aus dem Angeführten, daß man immer mehr das
Eigentum als ein soziales und nicht rein individualistisches auffaßt,
trotz der Anerkennung des Privateigentums; daß die Gesellschaft auch
ein Recht an das Eigentum des Einzelnen besitzt und Jedem in seinem
Eigentumsrecht Pflichten der Gesamtheit gegenüber erwachsen.
8 20.
Der Tausch.
Ausdehnung Erst bei Entwickelung des Tausches kann überhaupt von Volks-
ur TS wirtschaft die Rede sein. Die Möglichkeit des Tausches ist die Grund-
Hi "Jage der Arbeitsteilung, und beide gehen in ihrer Eutwicklung Hand
in Hand. Auf primitiver Stufe der Kultur sind im allgemeinen (egen-
stand des Kaufes nicht Befriedigungsmittel des laufenden Bedarfes,
sondern Luxusgegenstände; so jetzt noch bei den Negerstämmen Perlen,
bunte Zeuge, die zum Schmuck dienen, aber nicht zur täglichen Klei-
dung. Dann erfolgt der Austausch von Waffen und sonstigen Aus-
rüstungsgegenständen. Erst im Laufe der Zeit ergreift der Tausch
auch die wirtschaftlichen Grundlagen, .den täglichen Bedarf, Rohstoffe
und Halbfabrikate, nicht nur die fertigen Waren. Mit dem Fort-
schreiten der Kultur, der Ausbildung der Volkswirtschaft, der Steige-
rung der Lebensansprüche muß jeder Gegenstand eine immer größere
Umformung erfahren, bis er für den Konsum reif ist. Er wandert
deshalb durch eine große Zahl von Händen, bevor er zu dem Kon-
sumenten gelangt, Der Tausch tritt damit nicht nur als Schluß der
Kette wirtschaftlicher Thätigkeiten auf, sondern auch als Mittelglied des
Produktionsprozesses; und je mehr die Arbeitsteilung durchgeführt ist,
um so öfter fungiert er als Mittelglied,
Das Getreide wandert zum Müller, als Mehl zum Bäcker, als Brot
eV. noch zum Händler, von da erst zum Konsumenten. Ist das Erz ge-
wonnen, so wird es in der Hütte ausgeschmolzen und ausgewalzt; in
der Schlosserei einer Fabrik zu einem Teile einer Maschine verarbeitet,
um dann erst wieder in einer anderen mit den verschiedensten Er-
gänzungsstücken zu einem Ganzen zusammengefügt zu werden,
Gemeinsames Wie schon oben (S. 27) bei der Erörterung des Handels auseinander-
Interesse der gesetzt wurde, müssen bei einem regulären Tausche beide Teile ge-
Tanschen- winnen, oder mindestens zu gewinnen glauben, sonst käme er nicht zu
GEM, stande. Infolgedessen besteht eine Gemeinsamkeit der Interessen
zwischen den sich gegenüberstehenden Parteien als Grundlage des
Tausches. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß der Vorteil des einen
Teiles nur auf der Schädigung des anderen beruhe, ist völlig irrtümlich.
Selbst bei einem Tausch oder Verkauf, wo der eine "Teil offenbar
wucherisch ausgebeutet wird, muß derselbe noch einen Vorteil bei
dem Geschäfte voraussetzen; er würde sich sonst nicht darauf ein-
lassen. Ein Landwirt besitzt vielleicht ein kosthares Pferd und sieht
sich gezwungen, dasselbe zu verkaufen, um einen verfallenen Wechsel
einzulösen. Er findet im Moment keinen Käufer und bietet es schließ-
lich für einen Spottpreis an, nur um dadurch dem Wechselprozesse zu
entgehen, der ihm noch viel größeren Schaden zufügen würde. Unter
normalen Verhältnissen wie bei jenem oben (S. 27) angeführten Beispiele
des Austausches von Kühen und Pferden zwischen zwei benachbarten