Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Beobachtung, dass sich solche Unternehmungen nur erhalten, wo eine 
hervorragende Autorität an der Spitze steht, die als solche von allen 
Mitgliedern anerkannt ist, und sich ihr daher alle willig unterordnen; 
während das Unternehmen sich auflöst, sobald diese Persönlichkeit 
zurücktritt und es nicht gelingt, einen ganz ausreichenden Ersatz zu 
schaffen, was, wie erwähnt, besondere Schwierigkeiten hat, 
Der landwirtschaftliche Grossbetrieb, das bleibt schliesslich her- 
vorzuheben, steht heutigen Tages dem Fabrikbetriebe ausserordentlich 
nahe und erfordert mehr und mehr kaufmännische Handhabung. Auch 
der tüchtigste Praktiker, der technisch allen agrarischen Anforderungen 
genügt, kommt heutigen Tages nicht vorwärts, wenn er nicht zugleich 
ein guter Finanzmann ist und kaufmännische Umsicht besitzt. Wird 
das anerkannt, so wird zugegeben werden müssen, dass der genossen- 
schaftliche Betrieb dabei auf alle die Schwierigkeiten stösst, die mit 
einem Fabrikbetrieb verbunden sind. Der Leiter muss nach seiner 
ganzen Bildung und Lebensstellung in einem Gegensatze zu den Ar- 
beitern stehen. Bei intensiver Kultur ist die Beschäftigung eine sehr 
verschiedenartige, der Ertrag ein schwankender. Es treten daher all 
die Schwierigkeiten hervor, welche oben angegeben wurden. Und wo 
die Produktivassociationen sich nicht einmal bei dem sehr viel güns- 
tiger dastehenden Handwerk, wie wir später sehen werden, entwickeln 
und halten konnten, ist für sie bei der Landwirtschaft noch viel we- 
niger Aussicht vorhanden. 
$ 20. 
Die Vererbung an Grund und Boden. 
Zeitschrift für die gesamten Staatswissenschaften 1854. Helferich, Das 
Grunderbrecht. 
Rodbertus-Jagetzow, Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot. I. 
1867, II. Berlin 1868. 
Z. Brentano, Die Entwicklung des englischen Erbrechts in das Grundeigen- 
Berlin 1898. 
J. Conrad, Die Fideikommisse in den östlichen Provinzen Preussens. Festgabe 
für G. Hanssen. Tübingen 1889. 
Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. LXI. Leipzig 1895. 
Hager, Fideikommisse. Jena 1897. 
E. Morite, Die Familienfideikommisse Preussens. Berlin 1901. 
Die Zersplitterung des Grund und Bodens wird, wie ausgeführt, 
besonders durch eine gleiche freie Erbteilung begünstigt, ja sie ist kaum 
zu vermeiden, so lange dieselbe besteht, deshalb ist von jeher, sobald 
der Grundbesitz eine politische Bedeutung gewann, auch derselben ent- 
gegen zu wirken gesucht. Hierbei ist nun vielfach auf der anderen 
Seite ins Extrem gegangen und eine prinzipielle Begünstigung der 
Konzentrierung des Grundbesitzes in einzelnen Händen ausgesprochen. 
Dazwischen liegt eine ausserordentliche Mannigfaltigkeit der gesetz- 
zeberischen und usuellen Einrichtungen. 
Bei dem beweglichen Vermögen ist besonders unter dem Kinfluss 
der Napoleonischen Gesetzgebung das gleiche Recht der natürlichen 
Erben immer allgemeiner anerkannt und eingebürgert. Nur wo eine 
besondere Veranlassung zur Bevorzugung oder Benachteiligung eines 
Kindes vorliegt, pflegt in dem Testamente eine Ausnahme gemacht zu 
bum.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.