Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bedenken da 
gegen. 
zommisse dagegen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Weil nun 
in der Gegenwart Vermögen mindestens ebenso gut in Kapital anzu- 
legen und zu sichern ist, ausserdem der Besitz von Grund und Boden 
weder in wirtschaftlicher, noch in politischer Hinsicht grössere Macht 
ınd Bedeutung zu gewähren vermag, liegt kein Grund mehr vor, diese 
Stütze einer Familie in konzentriertem Grund und Boden zu suchen. 
Da ferner gerade geistige Vorzüge sich nicht mit Sicherheit vererben, 
so ist nicht gesagt, dass durch die Stützung bestimmter Familien der 
Staat eine wirkliche Förderung erfährt. Die Geschichte bietet keinen 
Anhalt, dass Majoratsherren eine hervorragende Rolle gespielt und sich 
um den Staat besondere Dienste erworben hätten. Die Zeit der ge- 
borenen Geheimen Räte dürfte vorüber sein. Dies wird auch derjenige 
anerkennen müssen, der die hohe Bedeutung einer Familientradition 
und deshalb die Vorzüge einer alten Aristokratie anerkennt. Aber da 
der Besitz wie Familienverbindungen an und für sich grosse Vorteile 
in sich schliessen, und eine Basis bilden, auf welcher den Inhabern 
leichter als Anderen ohne diese Vorteile ermöglicht ist, sich empor zu 
arbeiten, wird auch ohne künstliche Unterstützung eine wirklich tüch- 
tige Familie sich auf der bisherigen Höhe zu halten vermögen, wäh- 
rend auf der anderen Seite in der neueren Zeit die Gefahr eine weit 
grössere ist, durch die Prädestinierung des Besitzers grösserer Güter un- 
geeignete Persönlichkeiten zur Verwaltung derselben gelangen zu lassen, 
zum Nachteil der Familie und zum Nachteile der Volkswirtschaft. Je 
schwieriger in der neueren Zeit der landwirtschaftliche Betrieb gewor- 
den ist, um so bedeutsamer ist es, dass er nur. in die Hand der Per- 
sönlichkeiten gelangt, welche das nötige Interesse uud Verständnis dafür 
haben. Jede statutarische Bindung wird hierin naturgemäss schädlich 
wirken. Der Majoratserbe, der eine besondere Neigung für den Staats- 
dienst, militärische Laufbahn oder wissenschaftliche, künstlerische Thä- 
tigkeit hat, ist gezwungen, Güter zu übernehmen, während der jüngere 
Bruder als tüchtiger Landwirt davon ausgeschlossen ist. Der Gross- 
grundbesitzer, der nur Töchter hat, kann denselben nur unbedeutende 
Renten hinterlassen, die vielleicht vor 100 Jahren festgesetzt waren, 
wo der Geldwert ein viel grösserer war, während der Spross einer 
Seitenlinie, die ihm ganz fern steht, in sein Besitztum einrückt. So 
kann dadurch, und wird häufig das Gegenteil von dem Wünschenswer- 
ten erreicht. In unserer Zeit der Kreditwirtschaft muss die Erschwerung 
oder gar Ausschliessung der Verpfändung des Grundstückes überall min- 
destens eine KErschwerung angemessener Bewirtschaftung in sich 
schliessen, und wiederholt ist dieser Umstand die Ursache gewesen, dass 
Majoratsgüter nicht zu einer entsprechend intensiven Bewirtschaftung 
übergeführt werden konnten. 
Das hauptsächlichste Bedenken aber gegen Fideikommisse an 
Grund und Boden geht dahin, dass sie die Latifundienbildung anbah- 
nen; und es unterliegt keinem Zweifel, dass die vorhandenen Latifun- 
dien nur auf diese künstliche Bindung zurückzuführen sind, und sie 
längst einer Zerteilung unterworfen gewesen wären, wenn dieselbe nicht 
gesetzlich und statutarisch ausgeschlossen wäre. 
Dagegen ist einzuräumen, dass auf dem Wege der Verpachtung 
heutigen Tages eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der ge- 
bundenen Gutskomplexe möglich ist. Wenn neuerdings darauf hinge-
	        
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