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in hohem Masse fehlt, so haben bisher derartige Vereine nur ausnahms-
weise Boden erlangt.
Hierher gehören unter c) genossenschaftliche Fabrikanlagen zur
Verarbeitung sonstigerlandwi rtschaftlicher Produkte, vor allem Brennereien-
Zuckerfabriken, Stärkefabriken, Mühlen, Schlächtereien ete., von denen
in Deutschland besonders die Zuckerfabriken Bedeutung erlangt haben.
5. Genossenschaften zur Vornahme von Meliorationen, Ent- und
Bewässerungsanlagen, Moorkulturen, schliesslich Deich- und W aldge-
nossenschaften. Bei diesen wird häufig die Unterstützung des Staates von
Bedeutung sein, durch Darlehen von den Landeskulturrentenbanken oder
durch Vorschüsse, Prämien cte., ausserdem besonders durch Zurdisposition-
stellung tüchtiger Techniker zur Durchführung des schwierigen Ver-
fahrens, Aufstellung von Normalstatuten und dergleichen. Denn es
handelt sich dabei meist um ein umfassendes und kompliziertes Ver-
fahren, für welches die Bauern nur selten die nötige Umsicht und
Einsicht besitzen, während dadurch leicht grosse Flächen der Kultur
gewonnen und in den Erträgen gewaltig gehoben werden können.
In Rheinpreussen sind im Jahre 1890 an 16 Orten neue Draina-
gegenossenschaften errichtet worden. Besonders in Süddeutschland
sind Bewässerungsgenossenschaften nicht selten. An der Nord- und
Ostsee befinden sich besondere Wiesenbaugenossenschaften, im Lüne-
burgischen solche für Moorkulturen, in Hannover Waldbaugenossen-
schaften etc.
6. Genossenschaften zur Erleichterung des Absatzes. Hiersind Verkaufsge-
as insbesondere drei Gruppen, die in betracht kommen: Genossen-nossenschaften,
schaften zum gemeinsamen Verkauf von Getreide, Vieh und tierischen
Produkten. Zu den erstgenannten gehören verschiedene Formen. Kin-
mal die kleineren örtlichen Getreideverkaufswenossenschaften, wie sie
in Württemberg häufiger zu finden sind, aber auch in Insterburg,
Posen, Hannover u. s. w., dann gleichfalls kleinere Vereine mit kleine-
cen Lagerhäusern, von denen cs in Bayern allein 34 giebt, schliesslich
die gemeinschaftlichen Kornhäuser, von denen in Deutschland bereits
33 bestehen und zwar in den verschiedenen Teilen des Landes.
Derurtige Kornhäuser, d. .h. grosse Speicher, in denen die Land-
wirte der Umgegend ihr Getreide einliefern, und in denen es sorgsam
behandelt und aufbewahrt wird, bis es von dem Besitzer verkauft und
wieder fortgenommen wird, haben sich zuerst in den Ver. Stanten Nord-
amerikas ausgebildet und sind dort besonders von den Eisenbahnen sclbst
an ihren Stationen errichtet oder von Privatunternehmern in der Nähe
von Kanälen, Flüssen, Bahnen, indem sie das Getreide gegen Gebühr
übernehmen; schliesslich von grossen Händlern, die das Getreide selbst
xaufen oder gleichfalls gegen Gebühr lagern. Später versuchten die
Farmer selbst genossenschaftlich solche Kornhäuser zu errichten, um
sich von den erwähnten Grossunternehmern unabhängig zu machen,
ohne jedoch einen erheblichen Erfolg zu haben. Vielmehr ist der
yrösste Teil dieser Genossenschaften mit erheblichen Verlusten zu
Grunde gegangen.
In Russland hat die Regierung namentlich an den Staatsbahnen
solche Kornspeicher errichtet, die sich ausserordentlich bewährt haben,
In Deutschland ist Preussen durch das Gesetz vom 6. Juni 1896
and 8. Juni 1897 vorgvevangen, indem die Regierung zuerst einen Korn-