Contents: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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in hohem Masse fehlt, so haben bisher derartige Vereine nur ausnahms- 
weise Boden erlangt. 
Hierher gehören unter c) genossenschaftliche Fabrikanlagen zur 
Verarbeitung sonstigerlandwi rtschaftlicher Produkte, vor allem Brennereien- 
Zuckerfabriken, Stärkefabriken, Mühlen, Schlächtereien ete., von denen 
in Deutschland besonders die Zuckerfabriken Bedeutung erlangt haben. 
5. Genossenschaften zur Vornahme von Meliorationen, Ent- und 
Bewässerungsanlagen, Moorkulturen, schliesslich Deich- und W aldge- 
nossenschaften. Bei diesen wird häufig die Unterstützung des Staates von 
Bedeutung sein, durch Darlehen von den Landeskulturrentenbanken oder 
durch Vorschüsse, Prämien cte., ausserdem besonders durch Zurdisposition- 
stellung tüchtiger Techniker zur Durchführung des schwierigen Ver- 
fahrens, Aufstellung von Normalstatuten und dergleichen. Denn es 
handelt sich dabei meist um ein umfassendes und kompliziertes Ver- 
fahren, für welches die Bauern nur selten die nötige Umsicht und 
Einsicht besitzen, während dadurch leicht grosse Flächen der Kultur 
gewonnen und in den Erträgen gewaltig gehoben werden können. 
In Rheinpreussen sind im Jahre 1890 an 16 Orten neue Draina- 
gegenossenschaften errichtet worden. Besonders in Süddeutschland 
sind Bewässerungsgenossenschaften nicht selten. An der Nord- und 
Ostsee befinden sich besondere Wiesenbaugenossenschaften, im Lüne- 
burgischen solche für Moorkulturen, in Hannover Waldbaugenossen- 
schaften etc. 
6. Genossenschaften zur Erleichterung des Absatzes. Hiersind Verkaufsge- 
as insbesondere drei Gruppen, die in betracht kommen: Genossen-nossenschaften, 
schaften zum gemeinsamen Verkauf von Getreide, Vieh und tierischen 
Produkten. Zu den erstgenannten gehören verschiedene Formen. Kin- 
mal die kleineren örtlichen Getreideverkaufswenossenschaften, wie sie 
in Württemberg häufiger zu finden sind, aber auch in Insterburg, 
Posen, Hannover u. s. w., dann gleichfalls kleinere Vereine mit kleine- 
cen Lagerhäusern, von denen cs in Bayern allein 34 giebt, schliesslich 
die gemeinschaftlichen Kornhäuser, von denen in Deutschland bereits 
33 bestehen und zwar in den verschiedenen Teilen des Landes. 
Derurtige Kornhäuser, d. .h. grosse Speicher, in denen die Land- 
wirte der Umgegend ihr Getreide einliefern, und in denen es sorgsam 
behandelt und aufbewahrt wird, bis es von dem Besitzer verkauft und 
wieder fortgenommen wird, haben sich zuerst in den Ver. Stanten Nord- 
amerikas ausgebildet und sind dort besonders von den Eisenbahnen sclbst 
an ihren Stationen errichtet oder von Privatunternehmern in der Nähe 
von Kanälen, Flüssen, Bahnen, indem sie das Getreide gegen Gebühr 
übernehmen; schliesslich von grossen Händlern, die das Getreide selbst 
xaufen oder gleichfalls gegen Gebühr lagern. Später versuchten die 
Farmer selbst genossenschaftlich solche Kornhäuser zu errichten, um 
sich von den erwähnten Grossunternehmern unabhängig zu machen, 
ohne jedoch einen erheblichen Erfolg zu haben. Vielmehr ist der 
yrösste Teil dieser Genossenschaften mit erheblichen Verlusten zu 
Grunde gegangen. 
In Russland hat die Regierung namentlich an den Staatsbahnen 
solche Kornspeicher errichtet, die sich ausserordentlich bewährt haben, 
In Deutschland ist Preussen durch das Gesetz vom 6. Juni 1896 
and 8. Juni 1897 vorgvevangen, indem die Regierung zuerst einen Korn-
	        
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