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sondere für die Hebung des Bauernstandes, dass es vollständig gerecht-
fertigt ist, wenn die Regierung ihrerseits zur Förderung derselben durch
Anregung und Geldunterstützung eintritt. Das ist in Preussen nach
Gesetz vom 31. Juli 1895 durch die Bildung der schon oben erwähnten
Central-Genossenschaftskasse mit Staatsunterstützung geschehen, welche
die Gründung von landwirtschaftlichen Genossenschaften durch billige
Darlehen fördern soll.
Landw. Verein, Eng an das Genossenschaftswesen schliesst sich das landwirt-
schaftliche Vereinswesen, welches meist nur einen losen Zu-
sammenhang hat und breitere Ziele verfolgt, Diese Vereine haben
meistens nur gesellige Bestrebungen, um durch Vorträge und Diskus-
sionen zur Belehrung der Mitglieder beizutragen, aber viele von
ihnen sind in ihrer "Thätigkeit weit darüber hinausgegangen und haben
sich auch höhere wirtschaftliche Aufgaben gestellt; besonders, wenn
sich die Ortsvereine, wie das namentlich in Preussen meistens ge-
schehen ist, zu Zentralvereinen für einzelne Provinzen oder Länder
vereinigt haben, die dann mit grösseren Mitteln operieren, an deren
Spitze intelligente Lente stehen und die dadurch einen grossen Einfluss
auf die Landwirtschaft auszuüben vermochten. So ist es bezeichnend,
dass von den 24 Versuchsstationen, welche in Preussen bestehen, 21
Jurch landwirtschaftliche Vereine ins Leben gerufen sind, welche fort-
dauernd von diesen unterstützt werden, sowohl durch Geldmittel, wie
durch ergänzende praktische Versuche im Grossen.
Die preussischen Zentralvereine haben ferner eine grosse Wirk-
samkeit in der Ausbildung des Wanderlehrerwesens, der Bildung von
Genossenschaften und dergleichen mehr entfaltet. Im Jahre 1872
aaben sich die Zentralvereine Deutschlands eine Spitze in dem deut-
schen Landwirtschaftsrat geschaffen, welcher in Berlin seinen
Sitz hat, alljährlich eine Versammlung von Delegierten aller Zentral-
stellen beruft, darin die Tagesfragen behandelt, in Resolutionen seine
Wünsche zum Ausdruck bringt und in seinen Publikationen ein wert-
volles, belehrendes Material bietet. In Preussen wurde 1842 das
königliche Landesökonomieckollegium gegründet, welches eine
Zentralstelle für die preussischen Zentralvereine sein sollte und eine
offizielle beratende Instanz für Landwirtschaftssachen zu bilden be-
stimmt war. Durch Bestimmungen von 1878 und 1899 ist cine Neu-
organisation herbeigeführt. Der Landwirtschaftsminister ernennt neun
Mitglieder, früher die Zentralvereine, jetzt die Landwirtschaftskammern sind
durch je 1—2 Delegierte vertreten. Auch dieses Kollegium hat ein eigenes
Organ. Bis zur Gründung der Landwirtschaftskammern zählte Preussen
23 Zentralvereine, 2348 Vereine mit über 200000 Mitgliedern, In
ganz ähnlicher Weise hat sich eine landwirtschaftliche Vertretung auch
in den anderen deutschen Staaten gebildet. Ueber diese Vereinignngen
hinaus wünschte man aber für ganz Deutschland einen zentralisierten
Verband, der sich 1863 als Wanderversammlung deutscher Land- und
Deutsch. Land-Forstwirte konstituirte, aber Anfang der siebziger Jahre einging. 1886
wirtschaftsge- jst dann die deutsche Landwirtschaftsgesellschaft nach einem
sellschaft. englischen Vorbilde gegründet, welche besonders das Ausstellungswesen
Landwirt- Mit grossem Krfolg in die Hand genommen hat. |
schafts- : In Preussen sind 1894 an Stelle der Provinzialvereine Land-
kammern. wirtschaftskammern eingerichtet, welche fortan offiziell die Ge-