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Tofe den. Unterhalt selbst beschafften. Hier haben wir es, wie
Bücher sich ausdrückt, noch mit erweitertem Hauswerk zu thun, wo
Jie Hörigen nur für den Hausbedarf arbeiteten, und dieser in der
Hauptsache von den Zugehörigen selbst gedeckt wurde.
Wie die selbständig wohnenden hörigen Handwerker schon eine
atwas freiere und selbständigere Stellung hatten, als die auf dem
Hofe selbst Lebenden, so traten namentlich in den freien Dörfern
schon früh selbständige, freie Handwerker auf. Aber erst mit der
Städtebildung in dem 10. Jahrhundert änderte sich allmählich das
Bild durchgreifend. Neben den alten römischen Städten: Köln, Mainz,
Worms, Trier, Strassburg, Basel, Augsburg, Regensburg etc. bildeten
sich zuerst an den bischöflichen Sitzen, wie Merseburg, Halberstadt,
Magdeburg, Meissen in dem Lande verstreut Zentren des Verkehrs
und gewerblicher Thätigkeit. Auch hier gab es zunächst Hörige der
Grundherren und darunter Handwerker; daneben aber übernahmen
"reie Leute selbständige Gewerbe als das beste Mittel, zu einem ge-
wissen Wohlstande zu gelangen. Um nun die Bevölkerung zu heben,
and eine besondere Anziehungskraft namentlich für tüchtige Hand-
werker zu gewinnen, gewährten die Städte den Zuwandernden be-
stimmte Vergünstigungen, vor allen denjenigen, die sich dort dauernd
niederliessen, vielfach bereits nach einem Jahre die persönliche Frei-
heit. Das war natürlich ein Hauptreizmittel für die hörigen Hand-
werker der Fronhöfe, sich in die Städte zu flüchten, um dort die Frei-
heit zu erlangen; und eine Menge blutiger Kämpfe entstanden darüber
zwischen den Städten und den Rittern der Umgegend. Die weitere
Folge davon war, dass sich die Grundherren genötigt sahen, die Lage
ihrer Hörigen zu verbessern und die bisherigen Fesseln zu lockern,
um dadurch die Veranlassung zur Flucht in die Städte zu vermindern.
Die Entwicklung gestaltete sich demgemäss derart, dass dem Hörigen
fest, gemessene Leistungen zugewiesen wurden, sodass also, wie das aus
Strassburger Urkunden hervorgeht, der Schwertfeger eine bestimmte
Zahl von Schwertern, der Sattler von Sätteln u. 8. W. zu liefern, der
Schlosser. die Anfertigung der nötigen Schlösser und deren Instand-
haltung auszuführen hatte. Darüber hinaus aber konnten sie ihre
Arbeitskraft für Andere verwerten und sich ihre Leistungen bezahlen
lassen. In dieser Zeit trat ein neues Moment hinzu, welches einen Folgen der
Aurchgreifenden Einfluss auf die Lage und die Stellung der Hand-Geldwirtschaft.
werker ausübte, das war die Einbürgerung des Geldes und des Geld-
verkehrs. Bei den zunehmenden Bedürfnissen der Herren und dem
Steigen der Pracht an den Herrensitzen genügte die heimische Pro-
Juktion nicht mehr, und der Handel mit dem Örient brachte Luxus-
zegenstände aller Art auch in die deutschen Lande, nicht nur Ge-
würze und Spezereien, sondern auch Seiden- und Purpurstoffe, kunst-
volle Waffen und Geräte, die nur mit Geld zu erwerben waren. Um
dieses Geld zu erlangen, waren die Herren sehr bereit, statt der zu
liefernden Waaren und Handwerksarbeiten Geld anzunehmen, wie es
auf der anderen Seite für den selbständig wohnenden Handwerker in
erweiterter Weise möglich wurde, gegen Geldlohn Arbeiten auch für
Andere zu übernehmen als nur für den Grundherren, Dadurch ge-
langte der tüchtige Handwerker mehr und mehr zu Wohlstand, und
er konnte sein anvesammeltes Kapital dann schliesslich verwerten, um