Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Tofe den. Unterhalt selbst beschafften. Hier haben wir es, wie 
Bücher sich ausdrückt, noch mit erweitertem Hauswerk zu thun, wo 
Jie Hörigen nur für den Hausbedarf arbeiteten, und dieser in der 
Hauptsache von den Zugehörigen selbst gedeckt wurde. 
Wie die selbständig wohnenden hörigen Handwerker schon eine 
atwas freiere und selbständigere Stellung hatten, als die auf dem 
Hofe selbst Lebenden, so traten namentlich in den freien Dörfern 
schon früh selbständige, freie Handwerker auf. Aber erst mit der 
Städtebildung in dem 10. Jahrhundert änderte sich allmählich das 
Bild durchgreifend. Neben den alten römischen Städten: Köln, Mainz, 
Worms, Trier, Strassburg, Basel, Augsburg, Regensburg etc. bildeten 
sich zuerst an den bischöflichen Sitzen, wie Merseburg, Halberstadt, 
Magdeburg, Meissen in dem Lande verstreut Zentren des Verkehrs 
und gewerblicher Thätigkeit. Auch hier gab es zunächst Hörige der 
Grundherren und darunter Handwerker; daneben aber übernahmen 
"reie Leute selbständige Gewerbe als das beste Mittel, zu einem ge- 
wissen Wohlstande zu gelangen. Um nun die Bevölkerung zu heben, 
and eine besondere Anziehungskraft namentlich für tüchtige Hand- 
werker zu gewinnen, gewährten die Städte den Zuwandernden be- 
stimmte Vergünstigungen, vor allen denjenigen, die sich dort dauernd 
niederliessen, vielfach bereits nach einem Jahre die persönliche Frei- 
heit. Das war natürlich ein Hauptreizmittel für die hörigen Hand- 
werker der Fronhöfe, sich in die Städte zu flüchten, um dort die Frei- 
heit zu erlangen; und eine Menge blutiger Kämpfe entstanden darüber 
zwischen den Städten und den Rittern der Umgegend. Die weitere 
Folge davon war, dass sich die Grundherren genötigt sahen, die Lage 
ihrer Hörigen zu verbessern und die bisherigen Fesseln zu lockern, 
um dadurch die Veranlassung zur Flucht in die Städte zu vermindern. 
Die Entwicklung gestaltete sich demgemäss derart, dass dem Hörigen 
fest, gemessene Leistungen zugewiesen wurden, sodass also, wie das aus 
Strassburger Urkunden hervorgeht, der Schwertfeger eine bestimmte 
Zahl von Schwertern, der Sattler von Sätteln u. 8. W. zu liefern, der 
Schlosser. die Anfertigung der nötigen Schlösser und deren Instand- 
haltung auszuführen hatte. Darüber hinaus aber konnten sie ihre 
Arbeitskraft für Andere verwerten und sich ihre Leistungen bezahlen 
lassen. In dieser Zeit trat ein neues Moment hinzu, welches einen Folgen der 
Aurchgreifenden Einfluss auf die Lage und die Stellung der Hand-Geldwirtschaft. 
werker ausübte, das war die Einbürgerung des Geldes und des Geld- 
verkehrs. Bei den zunehmenden Bedürfnissen der Herren und dem 
Steigen der Pracht an den Herrensitzen genügte die heimische Pro- 
Juktion nicht mehr, und der Handel mit dem Örient brachte Luxus- 
zegenstände aller Art auch in die deutschen Lande, nicht nur Ge- 
würze und Spezereien, sondern auch Seiden- und Purpurstoffe, kunst- 
volle Waffen und Geräte, die nur mit Geld zu erwerben waren. Um 
dieses Geld zu erlangen, waren die Herren sehr bereit, statt der zu 
liefernden Waaren und Handwerksarbeiten Geld anzunehmen, wie es 
auf der anderen Seite für den selbständig wohnenden Handwerker in 
erweiterter Weise möglich wurde, gegen Geldlohn Arbeiten auch für 
Andere zu übernehmen als nur für den Grundherren, Dadurch ge- 
langte der tüchtige Handwerker mehr und mehr zu Wohlstand, und 
er konnte sein anvesammeltes Kapital dann schliesslich verwerten, um
	        
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