Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Aufgabe des Zunftvorstandes war, die fertige Ware zu prüfen, ob sie 
den Ansprüchen der Zunft genügte. Es ist urkundlich belegt, dass in 
Bremen einmal eine ganze Schiffsladung von der Zunft mit Beschlag 
belegt wurde, weil unzulängliche Ware exportiert werden sollte, und 
dadurch die Ehre der Zunft geschädigt worden wäre. In der Zeit der 
Entartung wurde diese Befugnis nur ein Mittel, das Hängen am Alten 
zu unterstützen, und zu verhindern, dass neuaufstrebende jüngere Elemente 
nicht den alten am bisherigen Schlendrian verharrenden Meistern den 
Rang abliefen und ihnen die Kunden abspenstig machten. Es war das 
wirksamste Mittel jeden Fortschritt zu hemmen, die Anwendung neuer 
Erfindungen namentlich Maschinen zu verhindern und damit das Ge- 
werbe dem Auslande gegenüber im Rückstande zu erhalten. Auf diese 
Weise gingen die Leistungen des deutschen Gewerbestandes mehr und 
mehr zurück, und wie der allgemeine Wohlstand gesunken war, So auch 
der des Handwerks, das sich nur dort auf einer gewissen Höhe zu 
erhalten vermochte, wo ein fürstlicher Hof dasselbe in besonderer Weise 
unterstützte. ; 
Unter solchen Verhältnissen reichte auch die zünftlerische Organi- 
sation nicht aus, um jedem Mitgliede Beschäftigung und Verdienst zu 
yarantieren. Bei einem Rückgange der Bevölkerung konnte auch bei 
schroffem Aufrechterhalten des Zunftzwanges das Verhältnis von Bedarf 
und Produktion nicht ausreichend gewahrt werden. Es ist ein Irrtum 
zu meinen, dass es innerhalb der Zünfte Verarmte nicht gegeben habe. 
Unter den Almosenempfängern der Städte am Schlusse des 18. Jahr- 
hunderts spielen Handwerker eine ganz erhebliche Rolle. Zunftmeister 
sehen sich genötigt aus Mangel an Arbeit Strassen zu kehren, bei den 
umliegenden Bauern den Dreschflegel zu führen und dergleichen, (von 
Rohrscheidt Geschichte der preussischen Gewerbeverfassung, Jahrb. f. Nat.- 
Oekon. 1893, 3. F., Bd. V) und wie traurig es im allgemeinen am Ende des 
(8. Jahrhunderts mit dem Handwerkerstande aussah, darüber giebt 
Justus Möser in seinen patriotischen Phantasien drastische Schilderuugen. 
Waren auch die Ursachen dieses Verfalles mannigfaltiger Natur, 
und wäre es zu weit gegangen das Zunftwesen als die Hauptursache 
ninzustellen, so unterliegt cs doch keinem Zweifel, dass dasselbe den 
Verfall wesentlich beschleunigt und vertieft hat, und dass es in keiner 
Weise die Kraft bewährte, in schwerer Zeit eine Stütze zu sein und 
dem Handwerkerstande den sittlichen Halt, Tüchtigkeit und Wohlstand 
zu bewahren, wie man geneigt ist, von Seiten der Handwerker sie ihm 
auch heute noch zuzuschreiben. 
Unzu'änglich- 
keit d. zünft- 
lerischen Or- 
ganisation. 
8 34, 
Das Vorgehen der Staatsgewalt gegen den Zunftzwang. 
G. Schmoller, Das brandenburg. -preuss. Innungswesen von 1640 — 1800, 
Forschungen, z. brand.-pr. Geschichte, Bd. I, Leipzig 1888. Auch Ders., Umrisse 
und Untersuchungen z. Wirthschaftsgesch. des preuss. Staates. Leipzig 1898. 
Katzl, Der Kampf um Gewerbereform und Gewerbefreiheit in Bayern von 
1799—1868. Leipzig 1879. 
Moritz Mayer, Geschichte der preuss. Handwerkerpolitik, 2 Bde., 1854—88. 
Die Misstände aber, welche sich im Zunftwesen ausbildeten, 
wurden natürlich früh erkannt. In der Litteratur tauchen schon 
Anfang des 16. Jahrhunderts Angriffe dagegen auf, die auch bei den 
Regierungen Widerhall fanden. Schon auf dem Reichstage zu Augsburg
	        
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