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Aufgabe des Zunftvorstandes war, die fertige Ware zu prüfen, ob sie
den Ansprüchen der Zunft genügte. Es ist urkundlich belegt, dass in
Bremen einmal eine ganze Schiffsladung von der Zunft mit Beschlag
belegt wurde, weil unzulängliche Ware exportiert werden sollte, und
dadurch die Ehre der Zunft geschädigt worden wäre. In der Zeit der
Entartung wurde diese Befugnis nur ein Mittel, das Hängen am Alten
zu unterstützen, und zu verhindern, dass neuaufstrebende jüngere Elemente
nicht den alten am bisherigen Schlendrian verharrenden Meistern den
Rang abliefen und ihnen die Kunden abspenstig machten. Es war das
wirksamste Mittel jeden Fortschritt zu hemmen, die Anwendung neuer
Erfindungen namentlich Maschinen zu verhindern und damit das Ge-
werbe dem Auslande gegenüber im Rückstande zu erhalten. Auf diese
Weise gingen die Leistungen des deutschen Gewerbestandes mehr und
mehr zurück, und wie der allgemeine Wohlstand gesunken war, So auch
der des Handwerks, das sich nur dort auf einer gewissen Höhe zu
erhalten vermochte, wo ein fürstlicher Hof dasselbe in besonderer Weise
unterstützte. ;
Unter solchen Verhältnissen reichte auch die zünftlerische Organi-
sation nicht aus, um jedem Mitgliede Beschäftigung und Verdienst zu
yarantieren. Bei einem Rückgange der Bevölkerung konnte auch bei
schroffem Aufrechterhalten des Zunftzwanges das Verhältnis von Bedarf
und Produktion nicht ausreichend gewahrt werden. Es ist ein Irrtum
zu meinen, dass es innerhalb der Zünfte Verarmte nicht gegeben habe.
Unter den Almosenempfängern der Städte am Schlusse des 18. Jahr-
hunderts spielen Handwerker eine ganz erhebliche Rolle. Zunftmeister
sehen sich genötigt aus Mangel an Arbeit Strassen zu kehren, bei den
umliegenden Bauern den Dreschflegel zu führen und dergleichen, (von
Rohrscheidt Geschichte der preussischen Gewerbeverfassung, Jahrb. f. Nat.-
Oekon. 1893, 3. F., Bd. V) und wie traurig es im allgemeinen am Ende des
(8. Jahrhunderts mit dem Handwerkerstande aussah, darüber giebt
Justus Möser in seinen patriotischen Phantasien drastische Schilderuugen.
Waren auch die Ursachen dieses Verfalles mannigfaltiger Natur,
und wäre es zu weit gegangen das Zunftwesen als die Hauptursache
ninzustellen, so unterliegt cs doch keinem Zweifel, dass dasselbe den
Verfall wesentlich beschleunigt und vertieft hat, und dass es in keiner
Weise die Kraft bewährte, in schwerer Zeit eine Stütze zu sein und
dem Handwerkerstande den sittlichen Halt, Tüchtigkeit und Wohlstand
zu bewahren, wie man geneigt ist, von Seiten der Handwerker sie ihm
auch heute noch zuzuschreiben.
Unzu'änglich-
keit d. zünft-
lerischen Or-
ganisation.
8 34,
Das Vorgehen der Staatsgewalt gegen den Zunftzwang.
G. Schmoller, Das brandenburg. -preuss. Innungswesen von 1640 — 1800,
Forschungen, z. brand.-pr. Geschichte, Bd. I, Leipzig 1888. Auch Ders., Umrisse
und Untersuchungen z. Wirthschaftsgesch. des preuss. Staates. Leipzig 1898.
Katzl, Der Kampf um Gewerbereform und Gewerbefreiheit in Bayern von
1799—1868. Leipzig 1879.
Moritz Mayer, Geschichte der preuss. Handwerkerpolitik, 2 Bde., 1854—88.
Die Misstände aber, welche sich im Zunftwesen ausbildeten,
wurden natürlich früh erkannt. In der Litteratur tauchen schon
Anfang des 16. Jahrhunderts Angriffe dagegen auf, die auch bei den
Regierungen Widerhall fanden. Schon auf dem Reichstage zu Augsburg