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glieder überhaupt verboten wurde. Als ferneres Grundprinzip wurde
von vorne herein Barzahlung aufgestellt und im grossen Ganzen kon-
sequent durchgeführt, resp. die Vorauseinzahlung gewisser Summen
durch Ankauf von Marken, die als Zahlung für die Waare ausgegeben
wurden.
Nicht überall sind dem englischen Verfahren gemäss die Preise
den ortsüblichen angepasst und dafür der Gewinn nach dem Umsatze
verteilt, sondern man ist vielfach bestrebt gewesen, den Verkauf
billig zu gestalten. Weit weniger als in England sind weitergehende
Aufgaben auf Grund der gewonnenen Ueberschüsse in Aussicht ge-
aommen. Die Ausdehnung ist eine verhältnismässig erfreuliche, doch
zeigt es sich, dass die einfachen Arbeiter nur einen kleinen Theil der
Mitglieder ausmachen, während Handwerker, Beamte, überhaupt der
kleine Bürgerstand, den bei Weitem überwiegenden Teil ausmachen.
In der neuesten Zeit haben sich grosse Beamtenvereine entwickelt, die
einen Umfang angenommen haben, wie er bisher nur in England zu
finden war, wie der Görlitzer, der preussische Beamtenverein, der Offi-
ziersverein und andere. Man zählte in Deutschland 1898 1372 Kon-
sumvereine mit 437000 Mitgliedern gegen 10 Milionen Mark Gut-
haben, einem Verkaufserlös von 95 Millionen, und einem Reingewinn
von etwa 11 Millionen.
Bedeutung der Die Bedeutung der Konsumvereine liegt in folgenden Momenten.
Konsum- Vor allem tragen sie zur Verbesserung der Lage der Mitglieder da-
vereine. durch bei, dass sie die Kaufkraft des Einkommens durch Verbilligung
der Unterhaltsmittel erhöhen, oder indem sie bestimmte Ersparnisse
ermöglichen, welche am Jahresschluss den Beteiligten als Kapital zur
Verfügung gestellt werden. Da, wie wir sahen, diese Ersparnisse sich
in Deutschland auf über 10 Millionen belaufen, in England dagegen
auf 130 Millionen, so kann dadurch ein bedeutender Gewinn für die
Gesamtheit erzielt werden, der gerade dem bedürftigen Teile der Be-
Angriffe gegenVölkerung am meisten zu Gute kommt. Der Einwand Lassalles, dass
sie. diese Ersparnisse nur zu einer Herabdrückung des Lohnes oder Gehaltes
der Beteiligten führen würden, ist längst als völlig unbegründet erkannt.
Es wird aber daraus den Konsumvereinen der Vorwurf gemacht, dass
diese Summen den kleinen Kaufleuten entzogen werden und dieser
Teil des Mittelstandes dadurch benachteiligt und vermindert. wird. Ja
man ist noch einen Schritt weiter gegangen (Schmoller) und hat die Ausbil-
dung der Konsumvereine als einen volkswirtschaftlichen Rückschritt be-
zeichnet, weil sie gegen das Prinzip der Arbeitsteilung verstossen.
Beide Auffassungen halten wir für irrig. Nur soweit haben die kleinen
Händler ihre Berechtigung, als sie eine volkswirtschaftliche Aufgabe
erfüllen, die sonst überhaupt nicht, oder nicht so gut erreicht werden
würde; während absolut kein Grund vorliegt, mehr kleine Händler zu
unterhalten, als zur Verteilung der Waren notwendig sind. Auf der
anderen Seite haben nur diejenigen Konsumvereine eine volkswirt-
schaftliche Berechtigung, die mindestens ebenso gute Ware ebenso
billig ihren Mitgliedern verschaffen als es die Kaufleute zu thun
vermöchten. Wo dieses der Fall ist, wird das Ueberflüssigmachen
einzelner Händler, deren Arbeitskraft dadurch anderer Thätigkeit zu-
gewendet werden kann, der Volkswirtschaft einen Nutzen bringen, und
die am Zwischenhandel ersparten Summen sind als einfache Bereicherung