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verwaltern, Ingenieuren, Buchhaltern ete. längst gewährt wird. Der
Arbeiter hat vielmehr einen Ioohn nach seiner ihm aufgetragenen und
von ihm ausgeführten Leistung zu beanspruchen, gleichviel ob sie dem
Geschäfte einen Gewinn brachte oder nicht. Die gleiche Leistung beansprucht
den gleichen Lohn; wie die Leistung von dem Unternehmer verwertet
wird, ist für den Arbeiter gleichgültig, oder sollte ihn doch
pekuniär nicht berühren. Wie er nur für die Exaktheit der Ausführung
des ihm gewordenen Auftrages verantwortlich gemacht werden kann,
nicht aber für die weitere wirtschaftliche Wirkung desselben, so muss
ihm auch möglichst das mit dem Unternehmen verbundene Risiko abgenommen,
aber nicht in besonderer Weise durch die Teilnehmerschaft
am Reingewinn aufgebürdet werden.
Der Messingfabrikant Borchert, der auf Veranlassung des Wirtschaftlich
Statistikers E. Engel in seiner Fabrik allein aus humanitärer Rück- unberechtigt.
sicht, die Teilnehmerschaft am Reingewinn eingeführt hatte, hob dieselbe
nach einigen Jahren wieder auf, als er auf Grund einer verfehlten
Spekulation einen Jahresabschluss mit einem erheblichen
Defizit erzielte, und motivierte sein Vorgehen indem er den Arbeitern
ungefähr sagte: Was könnt Ihr dafür, dass ich das Rohmaterial im
Grossen zu teuer eingekauft habe, weil ich auf ein Heraufgehen der
Preise rechnete, während es thatsächlich im Preise sank, so dass ich für
die fertigen Waren nicht so viel zu erlangen vermochte, als zur Deckung
der Herstellungskosten erforderlich war, da die Konkurrenten richtiger
die Verhältnisse berechnet hatten und daher die Ware billiger liefern
konnten als ich. Diese Spekulation war aber für das Endergebnis des
Geschäftsjahres bedeutsamer als Eure ganze Thätigkeit und es wäre
ein Unrecht, Euch darunter leiden zu lassen. — Infolgedessen beseitigte
der arbeiterfreundliche Mann die bisherige Einrichtung der
Teilnehmerschaft am Reingewinn und führte dafür eine Prämienzahlung
nach Massgabe der abgelieferten Waren an die Gesamtheit der Arbeiterschaft
ein. Dieses Verfahren entspricht unzweifelhaft den volkswirtschaftlichen
Bedürfnissen.
Die gebräuchliche Lohnzahlung nach Stück oder Zeit ist die den
rechtlichen wie wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeiters durchaus
angepasste und entsprechende. Daraus ergiebt sich wieder, dass eine
allgemeine Einführung der Teilnehmerschaft am Reingewinn falsch
und unthunlich ist, weil sie ungerechtfertigt ist und den Arbeiter
schlechter stellen würde, als er gegenwärtig dasteht. Damit ist aber
nicht gesagt, dass sie nicht ausnahmsweise durchaus am Platze ist,
wenn auch nur in der Form eines Bonus, das ist eines KExtrageschenkes
und einer Ergänzung zu dem bisher gezahlten Lohne, nicht
aber als Ersatz für denselben. Der Bonus kann dabei sehr wohl
von eben solcher Bedeutung, ja vielleicht von noch höherer für den
Arbeitgeber sein, als für den Arbeitnehmer. Die Einrichtung ist dann
nicht aufzufassen als eine ausschliessliche Wohlthat für den Arbeiter,
sondern als ein Mittel, den Arbeiter in besonderer Weise an das Geschäft
zu fesseln, und sein Interesse mit dem Gang des Unternehmens
derartig zu verbinden, dass er sich veranlasst sieht, mehr und sorgfältiger
zu arbeiten, und dem Unternehmen treu zu bleiben.
Die Voraussetzung dabei ist aber, dass der Arbeiter die nötige
Reife erlangt hat, um sein eiyvenes Interesse richtig zu übersehen und