dafür werden wir in der Fabrikgesetzgebung kennen lernen, in den
Bauordnungen und ähnlichen gesetzlichen Massregeln.
2. Durch direkte Hülfsmittel, wie Vorschüsse oder Prämien,
erstere für landwirtschaftliche Meliorationen, grössere Entwässerungs-
anlagen, Herstellung von Kornhäusern ete., letztere für vorzügliche
Zuchtergebnisse, dann durch Einrichtung besonderer Staatsinstitute, wie
landwirtschaftlicher Kreditanstalten, Strassenbauien ete., schliesslich
Konzessionserteilungen und Organisationen mit besonderer Begünsti-
gung, wie staatlich organisierte Waldgenossenschaften, landwirtschaft-
liche Kreditanstalten, Genossenschaftsbanken mit Staatsunterstützung,
Rentenbanken ete.
3. Durch indirekte Förderungsmittel. Hierher gehören staatliche
Fachschulen, internationale Handelsverträge u. dergl.
Der Staat hat aber nur in solcher Weise vorzugehen, wo die
Kräfte der Bürger allein nicht ausreichen, um das Erforderliche durch-
zusetzen, denn die Staatseinrichtungen sind nicht Selbstzweck, sondern
nur Mittel. Dieser Grundsatz wird sich noch durch die ganzen weiteren
Erörterungen wie ein roter Faden hindurch ziehen und ist für die
ganzen weiteren Betrachtungen von durchgreifender Bedeutung. Denn
2s liegt die Gefahr vor, die Energie der Bevölkerung zu erschlaffen,
wenn sie fortdauernd auf Staatshülfe rechnet, anstatt in dem Bewusst-
sein zu leben, dass nur durch eigene Kraft der Einzelne wie die Ge-
samtheit etwas zu leisten vermag. Die grossen wirtschaftlichen Erfolge
:n England und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind
hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass dort ein Jeder in dem Be-
wusstsein aufwächst, allein auf eigenen Füssen zu stehen; und das
Selbstbewusstsein, welches dem fremden Beobachter dort imponiert,
ist darauf zurückzuführen, dass Jeder weiss: was er ist, verdankt er
sich selbst; während die Jahrhunderte währende Bevormundung des
Polizeistaates bei uns hauptsächlich dahin geführt hat, dass das Selbst-
vertrauen und die Initiative bis in die neueste Zeit in den Deutschen
arloschen war. Hierauf ist es zurückzuführen, dass der Deutsche im
Auslande, wo er sich völlig auf sich selbst angewiesen sieht, ungleich
mehr leistet, als im eigenen Vaterlande, und die geradezu beschämende
Bettelei um Staatshülfe, die man hier in wirtschaftlichen Kreisen so
allgemein findet, ist in jenen Ländern unbekannt.
Fälle angemes- ‘Der Staat kann in wirtschaftlicher Hinsicht nur ergänzende
SPOT 6 Thätigkeit übernehmen. Fälle aber, in denen dieselbe angebracht ist,
sender Staats- . . : .
thätigkeit, lassen sich in folgender Weise charakterisieren:
1. Bei mangelnder Intelligenz des Volkes, um rechtzeitig selbst
die Initiative zu ergreifen, z. B. wenn in bäuerlichen Distrikten der
Wucher sehr verbreitet ist, dem durch eine landwirtschaftliche Kredit-
anstalt abgeholfen werden könnte, aber die Bauern nicht die Einsicht
und Geschäftskenntnis besitzen, um die nötigen Kreditassociationen
selbst ins Leben zu rufen, wird es durchaus angemessen sein, eine
Staatsbank einzurichten, um dem Uebel abzuhelfen. Ebenso kann die
Einrichtung einer staatlichen Notenbank, grosser Versicherungsanstalten
durch den Staat gerechtfertigt sein. Ein schlagendes Beispiel hierfür
bietet die obligatorische Arbeiterversicherung in Deutschland, da die
Arbeitervereine allein nicht die nötige Versicherung zu erreichen ver-
Grenzen der
Staatsthätig-
keit.