Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Verdienst derselben raubt. Jeder Fortschritt des Arbeiterschutzes wird 
ohne Schaden daher nur bei entsprechender Entwicklung des Volks- 
wohlstandes und Ueberflusses an Arbeitskräften in der Industrie durch- 
zuführen sein. Ist hierfür der richtige Moment gewählt, so hat die 
Erfahrung gezeigt, dass sich das wirtschaftliche Leben ohne grosse Be- 
schwerde der Neuerung anpasst und sich alle Teile leicht in dieselben 
hineinleben. 
Eines besonderen Schutzes bedarf weiter die Frau, die mit vollem 
Rechte in England längst in den Bestimmungen den jugendlichen Arbeitern 
gleichgestellt wird, auch wenn sie in einem höheren Alter steht. Der 
weibliche Organismus hat nicht die Widerstandskraft, wie der männ- 
liche. Er kann leichter und nachhaltiger geschädigt werden; und doch 
hängt von der Gesundheit der Frauen in besonderer Weise die körper- 
liche Tüchtigkeit des Nachwuchses ab. Die Nachtarbeit muss für sie 
gänzlich untersagt oder doch nur ganz ausnahmsweise zugelassen werden. 
Eine sehr wichtige Frage ist es, wie weit man in der Beschrän- 
kung der verheirateten Frauen gehen darf. Unzweifelhaft ist es das 
Wünschenswerte, dass die Frau sich ganz dem Hause und den Kindern 
widmet, weil davon in einem hohen Masse die geistige und körperliche 
Entwicklung der Kinder abhängt und der Mann nur dadurch an ein be- 
hagliches Heim gefesselt und dem Kneipenleben entzogen wird. Es wird 
deshalb unbedingt das Ziel sein, worauf hingeuarbeitet werden muss, mög- 
lichst allgemein die verheirateten Frauen von der gewerblichen Thätig- 
keit auszuschliessen, mindestens von der Arbeit in den Fabriken, die 
sie dem Hause entzieht. Indessen lässt sich dieses nicht erzwingen. 
Die Wohlstandsverhältnisse reichen nicht überall hierzu aus, der Neben- 
verdienst der Frau kann nicht allgemein entbehrt werden, und die 
Heimarbeit wird im allgemeinen überaus schlecht bezahlt. Ein ein- 
faches Verbot von seiten des Staates würde vielfach ausserordentliche 
Härten für die davon Betroffenen in sich schliessen, und es giebt doch 
Fälle, wo die Frau, die keine Kinder oder nur herangewachsene hat, 
die ausser dem Hause beschäftigt sind, im Hause entbehrlich ist. Das 
wird auch der Fall sein, wo durch alte Verwandte, die in der Familie 
aufgenommen sind, das Nötige besorgt wird, oder der Mann an ent- 
fernteren Orten beschäftigt nur Sonntags nach Hause kommt, wo also die 
Frau durchaus abkömmlich ist, und gar kein Grund vorliegt, warum 
sie nicht in einer Fabrik, in der sie die 'Thätigkeit vielleicht als 
Mädehen erlernt und sich tüchtig erwiesen hat, einen höheren 
Lohn verdienen soll, als durch Wascharbeit und sonstige häus- 
liche Dienste zu erlangen ist. Man wird also von derartig durch- 
greifenden Massregeln im allgemeinen Abstand nehmen müssen, und je 
mehr es gelingt, den Lohn der Männer zu steigern, um so weniger 
werden die Frauen ausser dem Hause Beschäftigung suchen, wie das 
in England und den Vereinigten Staaten zu beobachten ist, während 
in Deutschland allerdings die Zahl der verheirateten Fabrikarbeiterinnen 
noch bedenklich gross ist. 
Einen unbedingten Schutz bedarf die Frau vor und nach der Schutz der 
Entbindung, wo angestrengte Arbeit den Körper leicht nachhaltig zu Schwangeren 
zerrütten vermag und der Nachwuchs in besonderer Weise gefährdet „ „nd 
wird. Es ist eine bekannte Thatsache, dass von den Fabrikarbeiterinnen DE SUNCSREN, 
ein übergrosser Teil nicht die Fähigkeit behält, ihr Kind selbst zu 
erheiratete 
Frauen.
	        
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