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Verdienst derselben raubt. Jeder Fortschritt des Arbeiterschutzes wird
ohne Schaden daher nur bei entsprechender Entwicklung des Volkswohlstandes
und Ueberflusses an Arbeitskräften in der Industrie durchzuführen
sein. Ist hierfür der richtige Moment gewählt, so hat die
Erfahrung gezeigt, dass sich das wirtschaftliche Leben ohne grosse Beschwerde
der Neuerung anpasst und sich alle Teile leicht in dieselben
hineinleben.
Eines besonderen Schutzes bedarf weiter die Frau, die mit vollem
Rechte in England längst in den Bestimmungen den jugendlichen Arbeitern
gleichgestellt wird, auch wenn sie in einem höheren Alter steht. Der
weibliche Organismus hat nicht die Widerstandskraft, wie der männliche.
Er kann leichter und nachhaltiger geschädigt werden; und doch
hängt von der Gesundheit der Frauen in besonderer Weise die körperliche
Tüchtigkeit des Nachwuchses ab. Die Nachtarbeit muss für sie
gänzlich untersagt oder doch nur ganz ausnahmsweise zugelassen werden.
Eine sehr wichtige Frage ist es, wie weit man in der Beschränkung
der verheirateten Frauen gehen darf. Unzweifelhaft ist es das
Wünschenswerte, dass die Frau sich ganz dem Hause und den Kindern
widmet, weil davon in einem hohen Masse die geistige und körperliche
Entwicklung der Kinder abhängt und der Mann nur dadurch an ein behagliches
Heim gefesselt und dem Kneipenleben entzogen wird. Es wird
deshalb unbedingt das Ziel sein, worauf hingeuarbeitet werden muss, möglichst
allgemein die verheirateten Frauen von der gewerblichen Thätigkeit
auszuschliessen, mindestens von der Arbeit in den Fabriken, die
sie dem Hause entzieht. Indessen lässt sich dieses nicht erzwingen.
Die Wohlstandsverhältnisse reichen nicht überall hierzu aus, der Nebenverdienst
der Frau kann nicht allgemein entbehrt werden, und die
Heimarbeit wird im allgemeinen überaus schlecht bezahlt. Ein einfaches
Verbot von seiten des Staates würde vielfach ausserordentliche
Härten für die davon Betroffenen in sich schliessen, und es giebt doch
Fälle, wo die Frau, die keine Kinder oder nur herangewachsene hat,
die ausser dem Hause beschäftigt sind, im Hause entbehrlich ist. Das
wird auch der Fall sein, wo durch alte Verwandte, die in der Familie
aufgenommen sind, das Nötige besorgt wird, oder der Mann an entfernteren
Orten beschäftigt nur Sonntags nach Hause kommt, wo also die
Frau durchaus abkömmlich ist, und gar kein Grund vorliegt, warum
sie nicht in einer Fabrik, in der sie die 'Thätigkeit vielleicht als
Mädehen erlernt und sich tüchtig erwiesen hat, einen höheren
Lohn verdienen soll, als durch Wascharbeit und sonstige häusliche
Dienste zu erlangen ist. Man wird also von derartig durchgreifenden
Massregeln im allgemeinen Abstand nehmen müssen, und je
mehr es gelingt, den Lohn der Männer zu steigern, um so weniger
werden die Frauen ausser dem Hause Beschäftigung suchen, wie das
in England und den Vereinigten Staaten zu beobachten ist, während
in Deutschland allerdings die Zahl der verheirateten Fabrikarbeiterinnen
noch bedenklich gross ist.
Einen unbedingten Schutz bedarf die Frau vor und nach der Schutz der
Entbindung, wo angestrengte Arbeit den Körper leicht nachhaltig zu Schwangeren
zerrütten vermag und der Nachwuchs in besonderer Weise gefährdet „ „nd
wird. Es ist eine bekannte Thatsache, dass von den Fabrikarbeiterinnen DE SUNCSREN,
ein übergrosser Teil nicht die Fähigkeit behält, ihr Kind selbst zu
erheiratete
Frauen.