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bezahlte und rein freiwillige sein. Diese Freiwilligkeit wird allerdings
vielfach nur eine scheinbare bleiben, denn wer sich den Anforderungen
nicht fügt, kann schwerlich auf eine dauernde Weiterbeschäftigung
rechnen.
Fürst Bismarck wies seiner Zeit darauf hin, dass in der Schweiz
die Anwendung der Ueberstunden sich sehr allgemein eingebürgert
hätte, wodurch das Gesetz eine erhebliche Wirkung überhaupt nicht
gehabt hätte. Das war damals allerdings richtig, und es war von den
Behörden sicher sehr verständig, dass sie sich nicht an den Buchstaben
des Gesetzes hielten, sondern eine weitgehende Nachsicht in der Zeit
des Uebergangs übten. Gegenwärtig ist die Arbeitszeit längst that-
sächlich dem Gesetze angepasst, und die Errungenschaft wird von
der Arbeiterschaft dankbar anerkannt, während die Unternehmungen
eine nachhaltige Schädigung dadurch nicht erfahren haben. In den
Vereinigten Staaten war man dagegen über das Ziel hinausgegangen,
der achtstündige Arbeitstag schädigte vielfach die Industrie, die Arbeiter
haben dann selbst willig neun Stunden Arbeit auf sich genommen, und
die Behörden sahen sich veranlasst, beide Augen zuzudrücken und die
gesetzlichen Bestimmungen unbeachtet zu lassen.
Als sehr segensreich erweist sich das Eingreifen der Staatsgewalt
gerade in Deutschland in dieser Beziehung in betreff eines zeitigen
Schlusses der Läden. Infolge übertriebener Konkurrenz hat sich hier
mehr und mehr die Gewohnheit herausgebildet, die Läden bis 9 und
10 Uhr Abends, vereinzelt bis tief in die Nacht hinein, z. B. die
Zigarrenläden, offen zu halten. 'Thut dies der eine Kaufmann an einer
dafür besonders geeigneten Strassenecke, für den es keine besondere
Beschwerde ist, wenn er selbst mit seiner Frau abwechselnd ausreichend
den Laden bedienen kann, so werden seine Konkurrenten gleichfalls
dazu genötigt, um nicht zurückzustehen und die Kundschaft zu ver-
lieren, auch wenn der Verdienst die aufgewendeten Kosten für Beleuch-
tung, Heizung, Personal nicht ersetzt. Dieser volkswirtschaftliche Schaden
wird durch die Bequemlichkeit für die Konsumenten im allgemeinen
nicht aufgewogen, denn es ist dieses reine Gewohnheitssache, Weiss
das Publikum, dass zu einer gewissen Stunde sämtliche Läden ge-
schlossen sind, so richtet es sich mit seinen KEinkäufen allmählich
danach ein. Die anfangs schwer empfundene Unbequemlichkeit wird
nach einiger Zeit als etwas Selbstverständliches ruhig hingenommen.
Die Wohlthat aber für die Kaufleute und dann namentlich für das
Dienstpersonal, die in der Abkürzung der Arbeitszeit liegt, ist eine
ausserordentlich grosse, und von einer nachhaltigen Beeinträchtigung
des Umsatzes kann keine Rede sein. Natürlich muss auf die Interessen
der Arbeiterklasse, welche in den Haupttagesstunden nicht in der Lage
ist, ihre Einkäufe machen zu können, Rücksicht genommen werden,
und deshalb z. B. Sonnabends, dann an einzelnen Sonntagen, z. B. vor
Weihnachten, eine verlängerte Frist gestattet sein.
Als Ergänzung hierzu sind ‚Bestimmungen sehr segensreich, um
der Arbeiterschaft eine zeitweise Ruhepause zu garantieren, einmal be-
stimmte Zwischenpausen für die Mahlzeiten, für welche hier in der Regel
dreimal am Tage im ganzen zwei Stunden gebräuchlich sind, ferner
eine verlängerte Mittagspause und ein früherer Schluss am Vorabend
der Feiertage für die verheirateten Frauen. Ganz besonders wichtig
Conrad, Grundriss d. polit. Oekonomie. II. Teil. 3, Aufl. -
Früherer
adenschluss.