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testen Alter in den Fabriken beschäftigt. Die Aufsicht lag in der Hand
der Verwaltungsbehörden, auf dem Lande und in den kleinen Städten bei
dem Landrat und seinen Unterbeamten, den Gensdarmen, die nur wenig
Interesse dafür zeigten und sich scheuten, mit den Fabrikanten in Kon-
flikt zu kommen. Man liess deshalb alles ruhig den alten Weg gehen.
In den grossen Städten war die Kontrolle ausserordentlich schwierig
und zeitraubend, und die massgebenden Behörden waren von anderen
Aufgaben zu sehr in Anspruch genommen, um sich diesen mehr wid-
men zu können. Aehnliche Beobachtungen sind in den anderen Län-
dern gemacht. Erst als man besondere Beamte anstellte, allein zu dem
Behufe, fortdauernd die Fabriken zu überwachen, sie persönlich zu be-
suchen und alle Einrichtungen, wie Vorgänge darin näher zu unter-
suchen, gelang es, Uebertretungen der Gesetze allmählich auf ein Mini-
mum zu reduzieren und die gesetzlichen Vorschriften allgemein zur
vollen Geltung zu bringen. Anfangs war in Preussen die Zabl der
Fabrikinspektoren eine viel zu geringe, indem einem ganzen Regierungs-
bezirke nur einer zugeteilt war. Allmählich hat man sie in ent-
sprechender Weise vermehrt, um eine allseitige Kontrolle durchführen
zu können.
Die Fabrikinspektoren haben alljährlich in einem ausführlichen
Bericht ihre Beobachtungen nicderzulegen, der nun schon seit längerer
Zeit regelmässig gedruckt und der Oeffentlichkeit übergeben wird.
Schon seit Dezennien sind diese Berichte in England, der Schweiz,
neuerdings auch in Oesterreich und Deutschland das wichtigste Material,
um sich über die Verhältnisse des Fabrikbetriebes und die Lage der
Arbeiter zu informieren. Die Fabrikinspektoren haben aber nicht nur
darüber zu wachen,dass die bestehenden Gewerbegesetze befolgt werden,
sondern auch die fast noch wichtigere Aufgabe, durch genaues Studium
des ihnen überantworteten Gebietes Mängel in den Einrichtungen und
gesetzlichen Bestimmungen festzustellen und das Beobachtete den Be-
hörden mitzuteilen und in das rechte Licht zu setzen. Sie haben damit
Vorarbeiten für die weitere Entwicklung der Gesetzgebung zu liefern,
indem sie zeigen, welche Uebelstände abgestellt werden müssen und
darauf hinzuweisen, wie dieses geschehen kann.
Die Darstellung der Arbeiterschutzgesetzgebung in den verschie-
denen Ländern, auf welche wir jetzt noch einzugehen haben, wird
ergeben, dass in den letzten Decennien hierin ausserordentlich viel ge-
schehen ist und die‘ Arbeiterschaft sich einer besonderen Fürsorge
durch den Staat erfreut. Es unterliegt keinem Zweifel, dass dadurch
eine wesentliche Besserung der Lage der Arbeiterklasse herbeigeführt
ist, aber ebenso sicher ist es, dass noch sehr viel zu thun übrig bleibt.
Vor Allem ist dieses in betreff der schädlichen Einflüsse gewisser Be-
schäftigungen auf die Gesundheit der Arbeiter zu sagen, wo die medi-
zinische Wissenschaft noch viele Vorarbeiten zu machen hat. Ganz
besonders aber ist in den meisten Ländern der Schutz zu erweitern, Erweiterung
der sich noch vielfach zu ausschliesslich auf die Fabriken beschränkt. des Schutzes
Hier waren die Schäden zuerst und am sichtbarsten aufgetreten ;?{ Handwerk
das Eingreifen war am leichtesten und der Erfolg am schnellsten vn Tau
zu spüren. Man hat aber längst erkannt, dass im kleinen Handwerk
und in der Hausindustrie vielfach noch viel schlimmere Zustände zu
finden sind. Da hier die Arbeit ausserordentlich zerstreut durchge-