fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

>00 
VIL Aöfdhnitt: Einzelne Schuldverhältniffe. 
recht nad Maßgabe des S 542. reicht aber nur für die Zeit bi8 zur 
Beendigung des Mietverhältnifies (vgl. Bem. I, 4 zu $ 542). 
Sm allgemeinen ift ferner noch herborzubheben, daß der Vermieter auch dann 
iOabenserfaßpflichtig it, wenn er felOjt den Mieter {huwldvoll im vertrags- 
mäßigen Gebrauch  ört. rätigt ein Dritter unberechtigt 
den Mieter, Io wird der Vermieter ertt erfaßbflichtig, wenn er ichuldvoll 
'olhe Eingriffe troß Yufforderns8 des Mieters nicht abwehrt. Käunt 
3. 5. der Lisherige Mieter troß richtiger Kündigung feitenz des Vermieters 
de Wohnung nicht, 10 ift Vermieter nicht {hadenSerfabpflichtig, wenn er 
alle8 getan bat, um Die Wohnung für den neuen Mieter freizumachen. 
Bal. Mittelftein S 35. 
3 it ferner möglich, daß der Mangel geradezu eine teilmeife Unmog- 
‚ichkeit der .. bewirkt, foweit er nämlich die Gebrauchsmöglichkeit 
‚ür einen Teil der Mietfache gänzlidh aufbebt. «Sn Ddiefem Falle kann der 
Mieter auch die Rechte aus den allgemeinen 58 3283 ff. Ttatt der Rechte 
der 88 537, 538 geltend machen, vgl. Dertmann in Bem. 3, Tumpowsty 
u a. ©. S. 58 ff. und Schöller, Sruchot, Beitr, Bd. 46 S. 277. 
3538 findet auch bei {tillf OÖweigender Verlängerung des Mietvertrags 
Anwendung, |. Kfpr. d. OLG. (Gamburg) Bd. 10 S. 249, , 
Wegen der Frage der Anwendbarkeit des 8 538 auf das Vertragsverhältnis 
de8 Schank- und Speife wirt? zum einfehrenden Gafte val. ROSE. Bd. 65 
S. 12 ff. und Bem. IT, 3, 0, 8; bval. auch Bem. I, 3, k zu 8 535 über Einftelung 
bon Bferden des Gates. SHinfichtlich des DBejucher8 einer Sffentlichen 
Bergnügungsanlage aber vgl. ROES., Recht 1910 Nr. 1516. 
Ueber die Wirkung vorbehaltlofer Annahme der Nüczahlıung eines 
Mietzinsteiles vol. ROSS, IJur. Widhr. 1908 S. 549. 
II. Ein SchadenserfaBanfpruch beiteht in Drei Hüllen: 
i, wenn ein Mangel der in 8 537 bezeichneten Art (f. hierüber Bem. II, 2 
a & 537) bei dem Abichluffe des DBertrags vorhanden ift Gunter einem Mangel 
diejer Urt fällt dem Sinne des & 537 nach natürlich auch das Fehlen einer zugeficherten 
Eigen{dhaft, f. Bem. HN, 2 zu 8 587); 
2. wenn ein folder Mangel nad Bertragsabichluß, alfo fpäter entftebt infolge 
2ine8S Umftandes, den der Vermieter zu vertreten hat; 
; ‚Ss wenn der Vermieter mit der Beleitigung eines Mangel8 in Verzug 
ommt. 
. Zu 1: Das Gefeb geht hier von der Unterftelung aus, daß der Vermieter eine 
den vertragsmäßigen Gebrauch des Mieters bedingende Tauglichkeit der Mietfache nicht 
oloß verfurochen, jondern ftilfichweigend garantiert bat N. I, 376), mit anderen 
Worten: der Vermieter hat al8 Kegel für das Vorhandenfein der SebrauchStauglichteit 
der Mietfache im Sinne des S 536 zur Beit des Bertragsabfhluffes völlig ein- 
yufteben, glei viel, ob er felbit den Mangel kennt oder nidht und ob ihn 
Jiewegen ein Verfdhulden trifft oder nicht (anders bei Ziff. 2. Diefe Mill: 
Id weigende Sarantiepflicht des Vermieters ift analog jener des Verkäufers nach 
38 459 ff. aufzufafjen (fie ift felbitverftändlich nicht zu verwechteln mit einer Unmöglichfeit 
der Leiltung im allgemeinen Sinne des OÖbligationenrecht3, val. Bent. I zu $ 537). Neber- 
nftimmend audh ROSS. Bd. 52 S. 172 ff. (= Sur. Wichr. 1902 Beil. S. 271). 
(Sim gemeinen Rechte mar die Frage fehr beftritten, ob der Vermieter wegen der 
jur Beit des Vertragsabihluftes bereits vorhandenen Mängel hafte, bal. 1. 19, 1 XD. 19, 2. 
Die neueren Gefebe haben auch diefe Yozufagen anfänglidde Haftung des Vermieters 
meiften3 von einem VBerfchulden des Vermieters abhängig aemacht, fo z.B. VLR. FLI 
Tit. 21 8 273; N. 11, 376.) 
... Diefer NechtSiaß des BOB. geht fehr weit: Der Vermieter trägt insbefondere 
En bie Gefahr aller geheimen Mängel, 3. B. daß fein Haus einen Konftruttionstehler 
Dat, der zum Cinfturze führt, daß der leßte Mieter Ungeziefer eingejchleppt hatte, daß 
7 nn fehlerhafte Wafteranlage hat 2C. 2. gl. biezu auch Bolze Bd. 14 
Nr. 381, a, . 
„Ueber Verantwortlichteit des Vermieters G. DB. einer Reitbahn) für 6 efahren 
on DL eines Sports (3. B. der fog. Stedbvorrichtung) vol. ROES, in Sur. Wichr. 
. Eine Friftfeßung ift hier nur infoweit notwendig, al8 fich dies aus dem all- 
zemeinen $S 250 ergibt. 
. 3u 2: Auf die Zeit nad dem Bertragsabfichluß it bie unter 1 be: 
iprochene {tillidhmeigende Garantiepflicht des Vermieters gefeblich nicht ausgedehnt. 
|
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.