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mählich klar, dass die künstliche Verteuerung aller Fabrikate und
damit eines grossen Teiles des Lebensbedarfes und dadurch die Ver-
teuerung der menschlichen Arbeit mehr und mehr ein Hindernis für
die weitere Entwicklung geworden ist, dass der extreme Schutzzoll
aufgehört hat, ein Förderungsmittel des Wohlstandes zu sein. Zugleich
ist die Beobachtung gemacht, dass dies bisherige System die Ueber-
macht der Grossindustriellen und die Ausbildung der Trusts wesentlich
begünstigt hat, gegen welche sich die öffentliche Meinung immer ener-
gischer auflehnt.
In Oesterreich fanden in der Mitte des 17. Jahrhunderts die Oesterreich.
merkantilistischen Anschauungen Eingang und führten zur Durchfüh-Das 18. Jahr-
rung eines intensiven Schutzsystems, das unter Karl VI. noch syste- hundert.
matischer zu einem Prohibitivsystem ausgebildet wurde. Unter Maria
Theresia blieben die merkantilistischen Bestrebungen durchaus be-
stehen, jedoch unter gewisser Einschränkung der Prohibitivmassregeln.
Eine Anzahl wertvoller Fabrikate durften nach wie vor nicht einge-
führt werden, Rohstoffe für den unmittelbaren industriellen Gebrauch
blieben meist frei. Rohstoffe, die nicht in Ueberfluss vorhanden waren,
durften nicht ausgeführt werden. Die Durchführung der Schutzzoll-
politik wurde aber wesentlich dadurch erschwert, dass fast für jedes
Kronland ein besonderer Tarif bestand. Erst 1775 wurden die Zoll-
schranken zwischen den deutsch-österreichischen Erbländern aufgehoben
und aus den übrigen österreichischen Zollgebieten die Einfuhr durch Zoll-
ermässigungen erleichtert, während die Eingangszölle vom Auslande noch
eine Erhöhung erfuhren. Erst 1796 wurde Galizien dem deutschen
Zollgebiete einverleibt. Unter Josef II. wurden 1784 und 87 die noch
immer in ziemlicher Ausdehnung bestehenden Einfuhrverbote für den
unmittelbaren Bedarf beseitigt, aber noch für den Handelsverkehr auf-
recht erhalten.
In den Jahren 1810—11 fand eine vollständige Umgestaltung Tarif von
des Tarifwesens statt und zwar in extrem schutzzöllnerischer, vielfach 1810. 26, 51.
prohibitiver Weise, Bis 1826 war das Inland noch durch 6 Zollgrenzen
durchschnitten. Von diesem Jahre ab blieb nur noch eine solche
zwischen Oesterreich und Ungarn bestehen, die erst 1851 in Fortfall
kam. In diesem Jahre wurde dann endlich das Zollsystem modernisiert.
Die Kinfuhrverbote wurden bis auf einen geringen Rest beseitigt, die
Ausfuhr- und Durchfuhrzölle auf ganz geringe Beträge herabgesetzt.
Der Handelsvertrag vom ‘9. Februar 1853 gewährte Deutschland sehr
bedeutende Einfuhrerleichterungen, die allmählich, namentlich seit 1856,
dem Verkehre mit dem gesamten Auslande zugestanden sind.
Der deutsch-österreichische Handelsvertrag vom 11. April 1865Handelsvertrag
sollte den Uebergang zu einer Zolleinigung mit Deutschland bilden, von 1865.
weshalb die österreichischen Zollsätze denen des Zollvereins in vieler
Hinsicht angepasst wurden. In noch höherem Masse wirkte der deutsch-
österreichische Vertrag vom 9. März 1868 freihändlerisch, da die Zoll-
ermässigungen, die darin enthalten waren, einer grossen Zahl Vertrags-
staaten durch die Meistbegünstigungsklausel zu gute kamen. In dem
folgenden Dezennium entwickelte sich von seiten der aufstrebenden
Industrie eine erhebliche Opposition gegen den herrschenden Tarif, der
denn auch am 27. Juni 1878 einem anderen mit erhöhten Sätzen Platz
machen musste. Die abgelaufenen Handelsverträgre wurden zunächst