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ılcht erneuert und die Freiheit benutzt, um bei den Tarifrevisionen
von 1882 und 87 dem deutschen Vorgehen nachzueifern. So fanden
uch in Oesterreich in jener Zeit Agrarzölle aller Art Eingang, resp.
HandelsvertragErhöhung. Der Handelsvertrag vom 6. Dezember 1891 brachte eine
von 1891. Anzahl Verkehrserleichterungen für beide Länder, die nach mancherlei
Anerquicklichen Reibungen in den folgenden Jahren auch auf Rumänien,
Serbien und schliesslich Russland übertragen wurden. Die in
Oesterreich längst gehegten Sympathien für ein engeres Zollverhältnis,
wo nicht Zollbündnis mit Deutschland bestehen wohl noch ungeschwächt
ın der Gegenwart in dem Gros der Bevölkerung. Ihm widerstreben aus
politischen Rücksichten vielfach die Slaven, aus wirtschaftlichen die
Vertreter einzelner Industriebranchen. Im Ganzen verspricht man sich
davon eine neue Anregung für das wirtschaftliche Leben, welches in
den letzten Dezennien zwar sich auch erheblich entwickelt hat, aber
doch gegenüber dengrösseren Nachbarländern etwas zurückgeblieben ist.
$ 63.
Preussens und Deutschlands Zollpolitik.
“reymark, Die Reform der Preussischen Handels- und Zollpolitik. Jena 1898
Zotz, Die Ideen der deutschen Handelspolitik von 1860—91. Leipzig 1892,
Helferich, Handelspolitik. Leipzig 1901,
Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. XC, XOI, XCIH. Leipzig 1901.
Aeltere Zeit. In Deutschland hat der Grosse Kurfürst zuerst eine bestimmte
Zollpolitik inauguriert, und zwar der Zeit entsprechend auf Grund der
merkantilistischen Ideen. In noch viel schärferer Weise ist dieses dann
von Friedrich Wilhelm I. und Friedrich dem Grossen geschehen.
Die Ausfuhr von Rohstoffen, insbesondere von Getreide und Wolle
wurde verboten, die letztere 1787 sogar bei Todesstrafe, während die
Einfuhr dieser Materialien zollfrei blieb. Eine grosse Zahl von Waren
wurde überhaupt nicht über die Grenze gelassen; eine weitere Zahl
mit so hohen Zöllen belegt, dass sie prohibitiv wirkten. Die Ausfuhr
fertiger Waren dagegen war nicht nur frei, sondern wurde durch
Wiedererstattung etwa gezahlter innerer Steuern oder Zölle vielfach
mit besonderen Exportprämien begünstigt, z. B. bei Seidenwaren. Das
Streben Friedrich des Grossen ging bereits dahin, die heimischen
Produkte dem inneren Markt in einem höheren Masse frei zugänglich
zu machen, doch gelangte man unter seiner Regierung noch keineswegs
zu einem inneren freien Verkehr. Vor allem lastete das Acecisewesen,
welches gerade unter ihm noch eine besondere Erweiterung erlangte,
hemmend auf dem Binnenhandel, indem in den Städten Getreide,
Fleisch, Getränke, Viktualien und Kaufmannswaren aller Art an den
Stadtthoren oder auf den Aceiseämtern zur Steuer herangezogen
wurden, Der Handelsverkehr war behufs besserer Kontrolle auf be-
stimmte Landstrassen angewiesen, die durch die Städte führten; die
Waren hatten zwar nur in einer Stadt Acecise zu entrichten, aber in
jeder weiteren einen Nachschuss, zeitweise von 4 Pf. vom Thaler zu
zahlen. Die Waren, welche vom Auslande kamen, hatten entsprechend
höhere Zahlung zu leisten, so dass die Thoraccise in den Städten eine
weit grössere Bedeutung für das Schutzsystem hatte als der Grenzzoll.
Da sie als Wertzoll erhoben wurde, waren ausserordentliche Umstände