3933
damit verbunden, blieb insbesondere der Beamtenwillkür ein weites
Feld offen, sowie umfassenden Betrügereien. Dazu kam, dass jede
Provinz ihren besonderen Tarif besass. So existierten 1806 noch 11
Tarife und betrafen sowohl Land-, wie Wasserzölle, welche die einzelnen
Provinzen streng von einander schieden. Die einzelne Provinz war
wieder in besondere Distrikte mit einem Hauptzollamt geteilt, und in
jedem wurde eine Abgabe von der Ware, die dorthin kam, erhoben.
In der Kurmark gab es 60 Zolldistrikte, in Magdeburg 19, in
Halberstadt 11. Diese erwähnten Verhältnisse blieben in der Haupt-
sache bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen. ;
Friedrich Wilhelm III. war ein entschiedener Anhänger des Bestrebungen
Freihandels. Im Jahre 1802 befahl er dem Minister Struensee, die Friedrich
Aececise- und Zolleinnahmen zu vereinfachen und in einer Kabinetsordre Wilhelms 111.
von 1797 setzte er die Notwendigkeit der Beseitigung der Binnenzölle
and das Förderliche der Ausbildung eines Grenzzollsystems gegen das
Ausland auseinander. Wieder und wieder tritt der König für diese
Idee ein, und am 26. Dezember 1805 wurde angeordnet, dass in sämt-
lichen alten Provinzen der Monarchie die Landbinnenzölle vom 1. Januar
1806 ab aufhören sollen. Als Ergänzung hierzu wurde ein neuer Grenz-
zolltarif ausgearbeitet und die Organisation der Erhebung vereinfacht.
Der unglückliche Krieg brachte aber die weitere Entwicklung ins
Stucken, nur die französischen Waren erlangten eine erhebliche Er-
mässigung. Im übrigen blieb zunächst das Grenzzollsystem das alte,
obwohl der König wiederholt in seinen Kabinetsordern ausdrücklich
das Prinzip des „laissez passer“ vertrat. Aber die Fabrikanten sträubten
sich energisch dagegen mit dem Hinweis, dass im Auslande die
deutschen Waren überall auf Schranken stiessen, die zum grössten Teile
völlig unüberwindlich seien, während nach Preussen ausländische Waren
mehr und mehr einzudringen suchten, Im Jahre 1817 wurde unter
dem Vorsitze Humboldts eine Kommission des Staatsrats berufen,
um über die einzuschlagende Zollpolitik zu beraten. Als Vertreter der
Freihandelsrichtung trat der Statistiker I. G. Hoffmann auf, dem es
gelang, eine bedeutende Majorität, vor allen Dingen für die Beseitigung
des Prohibitivsystems zu gewinnen. Im Prinzip wurde ausgesprochen,
dass Hande@lsfreiheit überall da durchgeführt werden müsse, wo nicht
yanz besöndere Gründe KEinschränkungen notwendig machen. Ein
mässiger Zoll für die preussische LKFabrikation genüge, da sie mit
billigeren Löhnen arbeite, als das Ausland. Diesen Anschauungen trat
auch der König durch die „Kabinetsordre vom 1. August 1817 bei.
Doch konnte ein radikales Vorgehen im Momente der praktischen
Schwierigkeiten wegen nicht erzielt werden. Das Gesetz vom 26. Mai
1818 über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waren
und über den Verkehr mit den Provinzen des Staates brachte für
Preussen eine moderne Zoll- und Handelspolitik zum Durchbruch. Aber
immer noch waren gegen Osten und Westen zwei verschiedene Tarife
vorhanden; im übrigen aber fielen alle Binnenzölle fort, und das war
eine wahre Erlösung für das Land. Noch war die allgemeine Zoll-
pflichtigkeit fremder Waren aufrecht erhalten, doch sollte der Zoll in
der Regel einen halben Thaler pro Zentner nicht überschreiten. Nur
auf Grund besonderer Verhältnisse konnte zum Schutze der inlän-
Jischen Industrie ein erheblich höherer Satz angesetzt werden. Prin-