Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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angesetzt, und das Publikum befindet sich in dem Glauben, dass keine 
Aenderung stattgefunden hat, während sie thatsächlich vorliegt, und 
ebenso umgekehrt, dass es meint einen Vorteil von der Beseitigung 
eines Zolles nicht gehabt zu haben, weil die Preise anscheinend die 
gleichen geblieben sind, während ihnen der Vorteil in der Verbesserung 
der Qualität zu gute gekommen ist. So meint das Publikum sehr all- 
gemein, dass die Getreidezölle und die dadurch herbeigeführte Preis- 
erhöhung des Getreides nicht entsprechend in dem Preise des Mehles 
und des Brotes zum Ausdruck gelangen, weil dieselben nicht die Preis- 
schwankungen des Getreides genau mitmachen. Das ist aber, wie an 
anderer Stelle ausführlicher dargelegt werden wird, garnicht möglich, 
weil die Generalkosten sehr erheblich ins Gewicht fallen, die natürlich 
dieselben bleiben, das Getreide mag hoch oder niedrig im Preise 
stehen. 
Bei dem geringen Preise des Roggenbrotes und namentlich des Wirkung auf 
kleinen Weizengebäckes ist natürlich der darauf fallende Betrag des den Brotpreis. 
Zolles sehr gering, und in der Grösse des einzelnen Stückes nicht zu 
bemerken. Die Statistik bietet hier nur ein sehr unvollkommenes Kontroll- 
mittel, so dass von einer genauen Verfolgung nicht die Rede sein kann. 
Gleichwohl bietet auch die Statistik Anhalte genug, um den Einfluss 
der Preisschwankungen des Getreides auch bei dem Brote nachweisen 
zu können. Wir geben in dem Folgenden das prozentige Steigen und 
Fallen der Berliner Preise für Brot und Getreide: 
1886 auf 1887 
1887 „ 1888 
1888 ,, 1889 
1889 „1890 
1890 „ 1891 
{891 „ 1892 
1892 ,, 1898 
1893 „ 1894 
1894 „ 1895 
1895 „ 1896 
1896 , 1897 
1897 = 1898 
Roggenbrot 
0,72 
2,76 
16,35 
ee 
| 16,48 
6,76 
25,85 
- 6,67 
0,98 
“1,45 
6,55 
Da 
Roggen 
— 7,43 
411,25 
+ 15,61 
'. A297 
+ 14.49 
Weizenbrot 
43 
439 
32 
RR 
£ 
A 15.67 
Weizen 
14,12 
10,17 
- 4,70 
- 9,61 
11,20 
A 6.79 
A priori muss es auch völlig unerklärlich erscheinen, dass in 
einem Falle, wo die Interessen aller Beteiligten die gleichen sind und 
ausländische Konkurrenz nicht in Frage kommt, Müller und Bäcker 
diesen Zoll auf sich nehmen und ihn dem Publikum ersparen sollten. 
Die von der Reichsregierung vorgeschlagene Zollerhöhung für Brot- 
getreide verteuert in den Minimalsätzen der städtischen Bevölkerung 
die Nahrung jährlich um über 300 Mill. Mk., wovon schwerlich ein 
hoher Prozentsatz auf den Zwischenhändlern lasten bleiben kann, ohne 
sie zu erdrücken. Ist eine Erhöhung des Getreidepreises konstatiert, 
so wird er im grossen Ganzen bei einem für längere Zeit aufgelegten 
Zoll auch für das Brot anzunehmen sein und dem Konsumenten zur 
Last fallen. Darum kann natürlich wohl bei einem feinen Gebäck, für 
welches Monopolpreise gezahlt werden, eine geringe Veränderung im
	        
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