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angesetzt, und das Publikum befindet sich in dem Glauben, dass keine
Aenderung stattgefunden hat, während sie thatsächlich vorliegt, und
ebenso umgekehrt, dass es meint einen Vorteil von der Beseitigung
eines Zolles nicht gehabt zu haben, weil die Preise anscheinend die
gleichen geblieben sind, während ihnen der Vorteil in der Verbesserung
der Qualität zu gute gekommen ist. So meint das Publikum sehr all-
gemein, dass die Getreidezölle und die dadurch herbeigeführte Preis-
erhöhung des Getreides nicht entsprechend in dem Preise des Mehles
und des Brotes zum Ausdruck gelangen, weil dieselben nicht die Preis-
schwankungen des Getreides genau mitmachen. Das ist aber, wie an
anderer Stelle ausführlicher dargelegt werden wird, garnicht möglich,
weil die Generalkosten sehr erheblich ins Gewicht fallen, die natürlich
dieselben bleiben, das Getreide mag hoch oder niedrig im Preise
stehen.
Bei dem geringen Preise des Roggenbrotes und namentlich des Wirkung auf
kleinen Weizengebäckes ist natürlich der darauf fallende Betrag des den Brotpreis.
Zolles sehr gering, und in der Grösse des einzelnen Stückes nicht zu
bemerken. Die Statistik bietet hier nur ein sehr unvollkommenes Kontroll-
mittel, so dass von einer genauen Verfolgung nicht die Rede sein kann.
Gleichwohl bietet auch die Statistik Anhalte genug, um den Einfluss
der Preisschwankungen des Getreides auch bei dem Brote nachweisen
zu können. Wir geben in dem Folgenden das prozentige Steigen und
Fallen der Berliner Preise für Brot und Getreide:
1886 auf 1887
1887 „ 1888
1888 ,, 1889
1889 „1890
1890 „ 1891
{891 „ 1892
1892 ,, 1898
1893 „ 1894
1894 „ 1895
1895 „ 1896
1896 , 1897
1897 = 1898
Roggenbrot
0,72
2,76
16,35
ee
| 16,48
6,76
25,85
- 6,67
0,98
“1,45
6,55
Da
Roggen
— 7,43
411,25
+ 15,61
'. A297
+ 14.49
Weizenbrot
43
439
32
RR
£
A 15.67
Weizen
14,12
10,17
- 4,70
- 9,61
11,20
A 6.79
A priori muss es auch völlig unerklärlich erscheinen, dass in
einem Falle, wo die Interessen aller Beteiligten die gleichen sind und
ausländische Konkurrenz nicht in Frage kommt, Müller und Bäcker
diesen Zoll auf sich nehmen und ihn dem Publikum ersparen sollten.
Die von der Reichsregierung vorgeschlagene Zollerhöhung für Brot-
getreide verteuert in den Minimalsätzen der städtischen Bevölkerung
die Nahrung jährlich um über 300 Mill. Mk., wovon schwerlich ein
hoher Prozentsatz auf den Zwischenhändlern lasten bleiben kann, ohne
sie zu erdrücken. Ist eine Erhöhung des Getreidepreises konstatiert,
so wird er im grossen Ganzen bei einem für längere Zeit aufgelegten
Zoll auch für das Brot anzunehmen sein und dem Konsumenten zur
Last fallen. Darum kann natürlich wohl bei einem feinen Gebäck, für
welches Monopolpreise gezahlt werden, eine geringe Veränderung im