3592
schwert der Beseitigung des Zolles und damit eines Sinkens des Rein-
ertrages, Erfahrungsgemäss wird aber diese Gefahr bei dem Gutskauf
in der Regel nicht genügend berücksichtigt, und die spätere Generation
hat deshalb unter der Massregel zu leiden. Aus dem Gesagten ergiebt
sich, dass der Zoll in der Hauptsache nur dem Grundbesitz, nicht aber
der Landwirtschaft selbst entsprechend zu gute kommen. Der momen-
tane Pächter, der vor der Auflegung des Zolles die Pachtsumme fest-
zestellt hatte, wird natürlich für die Pachtzeit gleichfalls den Vorteil
von dem Zolle haben, wie derjenige, der vorher das Gut angekauft hat.
Alle diejenigen aber, die unter dem Eindrucke der Zollerhöhung oder
Neuauflegung gepachtet oder gekauft haben, geniessen nur einen ver-
‚ingerten Vorteil. Aehnliches kann allerdings auch in der Industrie
vorkommen. Haben unter dem Druck der niedrigen Preise eine Anzahl
Unternehmer Bankrott gemacht, so werden die neuen Unternehmer, ev.
die Aktionäre, welche die Aktien zu einem niedrigen Preise über-
ı10mmen haben, die Preisreduktion sehr wohl zu überstehen vermögen.
Steigt jetzt durch die Einführung eines Zolles der Preis der Waren, so
haben sie den Vorteil davon, wie ebenso die Inhaber der Aktien. Eine
Verminderung dieses Vorteils kann aber jeden Augenblick eintreten,
wenu eine Anzahl Fabriken derselben Branche auftauchen und durch
eine Ueberproduktion der Preis wieder gedrückt wird. Niemand ist
daher sicher, einen dauernden Nutzen von den Zöllen zu haben,
daher verringert sich hier die Gefahr der Kapitalisierung, die nur
ausnahmsweise stattfindet, erheblich. Die Fabriken und sonstigen ge-
werblichen Einrichtungen nutzen sich ausserordentlich schnell ab, ihr
Wert ist gegenüber dem Betriebskapital nur ein geringer, und sie
werden im allgemeinen nur nach den Herstellungskosten taxiert, nicht
nach dem Ertrage, den das Gewerbe zu liefern vermag. Sie können
wohl erheblich unter dem Werte zum Verkauf kommen, nicht aber
eine wesentliche Kaufpreissteigerung erfahren, wie dieses bei den länd-
lichen Grundstücken der Fall ist. Bergwerke natürlich stehen in dieser
Hinsicht da wie die Landgüter.
Nach allem wird bei den Agrarzöllen eine ungleich grössere Vor-
sicht erforderlich sein als bei den Industriezöllen. Die Nachteile fallen
empfindlicher ins Gewicht, die Vorteile dagegen sind nur bedingte.
Nach beiden Richtungen hin wird es günstig wirken, wenn die Agrar-
zölle nur als vorübergehende angesetzt werden, und der Landwirt
laher beständig auf die Beseitigung derselben gefasst sein und sie in
Rechnung ziehen muss. Die Steigerung des Grundwertes, die als eine
wesentliche Last für die Landwirtschaft anzusehen ist, wird dadurch
vermindert, wo nicht beseitigt.
Allgemeine Je allgemeiner das Schutzzollsystem durchgeführt ist, um so all-
Verteuerung gemeiner werden damit alle Gebrauchsgegenstände verteuert und somit
der VO die ganze Lebenshaltung erschwert. Je nach den mit einem Zoll be-
“"8- Jegten Artikeln werden nun die verschiedenen Bevölkerungsklassen un-
gleich herangezogen. Wo die gewöhnlichen Lebensmittel, die allgemeinen
Nahrungmittel oder Kleiderstoffe ete. einen Zoll zu tragen haben,
werden die unteren Klassen davon am meisten betroffen, der Standard
of life wird dadurch herabgedrückt. Wo dagegen mehr die entbehr-
lichen und Luxusgegenstände die eigentliche Last tragen, sind es die
besser situierten Kreise, die dadurch getroffen werden. Hierauf ist es