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nicht, eine überwiegende Rolle, Dass ihre Beseitigung oder Zurück-
drängung die Verallgemeinerung der Handelsverträge erleichtern würde,
dürfte kaum zu bestreiten sein.
Hiermit hängt die zweite Frage der Minimal- und Maximal- Minimal- und
tarife gegenüber dem einheitlichen Tarif zusammen, Hierbei bindet Maximaltarif,
sich das betreffende Land selbst durch Gesetz, wonach es gewisser-
massen als Normaltarif einen Maximalzoll einstellt, den es im all-
gemeinen erhebt, während dem gegenüber durch Vertrag mit anderen
Ländern Ermässigungen zugestanden werden, aber nur innerhalb der
Grenzen bis zu einem Minimalsatz, unter welchem Zugeständnisse nicht
gemacht werden dürfen, weil er von der Landesvertretung und der
Regierung als die äusserste Grenze angesehen wird, unter welche Kon-
zessionen, ohne Schaden für das Land, nicht gemacht werden dürfen,
In der Regel liegt darin eine Vergewaltigung der Regierung durch eine
bestimmte herrschende Partei, die ihre Interessen fest zu sichern trachtet
gegenüber dem Druck, den die hohe Politik mitunter ausübt, um die
Regierung zu besonderem Entgegenkommen zu bewegen. Da es nun
ungemein schwer ist, das Verhalten der anderen Regierungen und da-
mit das Erreichbare richtig zu beurteilen, ist es höchst bedenklich für
die Regierung, sich vor Beginn der Verhandlungen die Hände in solcher
Weise binden zu lassen, wo freie Bewegung für sie besonders wichtig ist.
Nach allem wird man sagen müssen, dass der selbständige freie
oder autonome Tarif, durch welchen sich das Land freie Hand wahrt,
den Konjunkturen entsprechend Veränderungen vorzunehmen, wohl aus-
nahmsweise seine Berechtigung hat, so lange man nicht völlig klar
sieht, wie sich die Verhältnisse entwickeln werden und man im Mo-
mente nicht genügende Konzessionen erlangen kann, dass aber bei
einigermassen normalen Verhältnissen Stabilität für Handel und Indu-
strie durch längere Handelsverträge zu erstreben ist.
Bei dem autonomen Tarif haben einzelne Länder wohl zu Dif-
ferenzialzöllen gegriffen, die dann zu Kampfzöllen verwertet werden
konnten. Das sind Zuschlagszölle (Surtaxes) für solche Länder, die
sich nicht gefügig zeigen, oder Zuschläge für bestimmte Kategorien
von Waren, die unter besonderen Bedingungen dem Lande zugeführt
werden. Sie spielten in früheren Zeiten, namentlich in England eine
grosse Rolle, sind dort aber längst beseitigt, während Frankreich
noch in den „surtaxes d’entrepot“, das sind Zuschläge auf alle Waren,
die nicht über französiche Häfen in das Land gelangen, Differenzial-
zölle besitzt. Aehnliche Bestimmungen enthält, der amerikanische Tarif
von 1897,
Auf eine besondere Art des Zolles müssen wir noch eingehen,
welcher bei dem Getreide seit langer Zeit Jahrzehnte hindurch in
Frankreich wie auch in England zur Anwendung gekommen ist und
neuerdings in Deutschland viele Befürworter (Kühn, v. d. Goltz) ge-
funden hat, das ist die gleitende Zollskala, die sich nach der Höhe
der Preise richtet.
Es hat im ersten Momente etwas sehr Bestechendes, bei einem
sinkenden Preise den Zoll steigen, bei einem höheren ihn sinken zu
lassen, um dadurch auf eine grössere Gleichmässigkeit des Preises hin-
zuwirken. Indessen hat die Erfahrung, vor allem in England, gezeigt,
dass dieser Zweck dadurch nicht erreicht wird. Die dJahresdurch-
Zollskala,