Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Konkurrenz derartig gefährdet, dass sie ohne eine Hülfe in ihrer Leis- 
tungsfähigkeit nachhaltig zurückzugehen droht, so ist ihr dieselbe zu 
vewähren, im anderen Falle dagegen nicht; gleichviel, ob man bei der 
Industrie den Schutz für gerechtfertigt gehalten hat oder nicht. Höch- 
stens kann die Erörterung zu der Untersuchung anregen, ob die In- 
dustrie noch jetzt denselben Schutz bedarf wie früher. 
Unbedingt zu verwerfen ist, wie früher angedeutet, der Schutzzoll Fälle der 
in allen den Fällen, wo nicht zu erwarten steht, dass der Betrieb ein- Verwerflich- 
mal imstande sein wird, auf eigenen Füssen zu stehen, sondern als den 
ein künstliches Treibhausprodukt nur durch Unterstützung erhalten ; 
werden kann. Hierdurch wird dann Arbeit und Kapital nur in eine 
falsche Richtung geleitet, produktiveren Anlagen entzogen und vergeudet. 
Nur ganz ausnahmsweise, wo es sich z. B. um die Herstellung von 
Kriegsbedarf handelt, daher die Abhängigkeit vom Auslande besondere 
Bedenken hat, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Selbst 
ein Manu wie Friedrich der Grosse ging hierin von falschen wirt- 
schaftlichen Voraussetzungen aus, indem er mit grossen Opfern auf 
die Kultur der Seidenraupe hinwirkte, die verkümmerte, sobald der 
Schutz nachliess, Die Schutzzölle sind in der Hauptsache als Hilfs- 
mittel anzusehen, um den Gewerbszweigen über ein Uebergangsstadium 
hinfort zu helfen, oder in ganz geringen Beträgen einen Ausgleich dem 
bevorzugten Auslande gegenüber anzusetzen, wo der eingebürgerte Pro- 
duktionszweig nicht entbehrt werden. kann, und bei seinem Fortfall durch 
den Bezug vom Auslande ein erheblicher Vorteil nicht zu erwarten 
steht. Die Ausbildung einer internationalen Arbeitsteilung, die den 
natürlichen Verhältnissen angemessen ist, wird stets als das Endziel 
anzusehen sein. 
Dagegen sind die Schutzzölle notwendig und ein ausserordentlich 
wirksames Mittel, um denjenigen Produktionszweigen emporzuhelfen, 
für welche die Bedingungen gegeben und die im Aufstreben begriffen 
sind, wenn ihnen die Konkurrenz des schon mehr entwickelten Aus- 
landes zu gross ist, um sich ihrer allein erwehren zu können. Solche 
Fälle liegen insbesondere bei in der Kultur noch weniger vorgeschrittenen 
Ländern vor, wo zwar die natürlichen Bedingungen vorhanden sind, es 
aber noch an der wirtschaftlichen Entwicklung fehlt, also besonders an 
Kapital, geschulten Arbeitskräften etc. Wenn in einem Lande z. B. 
nachweislich ergiebige Erzgänge vorhanden sind, die aber nicht aus- 
genutzt werden können, weil es noch an guten Wegen und sonstigen 
Kommunikationsmitteln fehlt, um die Verwertung entsprechend billig 
zu gestalten, und der Staat nicht imstande ist, seinerseits die Mittel 
aufzubringen, so kann ein Schutzzoll den Unternehmern ausreichenden 
Gewinn zusichern, um nicht nur die Bergwerke anzulegen, sondern die 
ergänzenden Strassenbauten auszuführen, die dem Lande dann nach- 
haltig zu gute kommen. Ungeschulte Arbeitskräfte pflegen besonders 
teuer zu sein, auch wenn die Lebensansprüche der Bevölkerung ge- 
ringe sind. Es ist bekannt, wie bis in die neuste Zeit alle Anstreng- 
ungen vergeblich gewesen sind, in den östlichen Provinzen Preussens 
Industrie grosszuziehen, trotz des niedrigen Arbeitslohnes daselbst. Die 
Fabrikanten aus Rheinland und Westfalen scheuen die Kosten, geschulte 
Arbeiter von dort nach dem Osten hinüber zu führen, um dort die 
Bevölkerung anzulernen, was nur gegen Gewährung reichhaltiger Ent- 
Fälle der 
Nützlichkeit 
der Schutz- 
zölle.
	        
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