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schaffen. Es liegt deshalb die Gefahr vor, dass er bei stetem Wechsel
seiner Absatzgebiete gewissenlos das Publikum auszubeuten trachtet
und unterwertige Ware zu einem nur anscheinend niedrigen Preise verbreitet.
Damit hängt zusammen, dass die Hausierer leicht der Hehlerei
dienen und gestohlene Waren an entfernten Orten zum Absatz bringen.
Der Hauptgrund der grossen Anfeindung, den der Hausierhandel in der
kaufmännischen Welt erfährt, ist natürlich auf die Konkurrenz zurückzuführen,
welche er dem sesshaften Gewerbe macht. Die Enquete,
welche auf Grund der Klagen der Kaufleute von seiten des Reiches
im Jahre 1876 vorgenommen wurde, hat indessen ergeben, dass Fälle
von Betrügerei und Hehlerei doch nur vereinzelt vorkommen, und
das Publikum sehr wohl lernt, sich selbst vor Uebervorteilung zu
schützen, dass die Hausierer auf der anderen Seite in abgelegenen
Gegenden den kleinen angesessenen Kaufleuten, die sonst ein Monopol
hätten, eine sehr angemessene Konkurrenz machen. Es ergiebt sich
aus dem Gesagten, dass der Hausierhandel im Ganzen seine volkswirtschaftliche
Berechtigung hat, aber einer besonderen Kontrolle bedarf,
die durch den Anspruch eines besonderen Berechtigungscheines gefördert
werden kann. Hat sich die Zahl der Hausierer und namentlich
der Wanderlager in der neueren Zeit auch bei uns vermehrt, so
loch keineswegs im Uebermass. Die Zunahme hält sich vielmehr in
angemessenen Schranken. Kine künstliche Beschränkung des Handels
Jdurch besonders hohe Besteuerung, wie sie in letzter Zeit vielfach beantragt
worden ist, vermögen wir nicht als berechtigt anzuerkennen.
Die Gesamtzahl der Hausierer wird im deutschen‘ Reiche für
1898 auf 127 000 angegeben, wovon etwa ein Drittel weiblichen Geschlechts.
Wenn darunter nur gegen 1300 Kinder unter 16 Jahren
angeführt werden, so umfasst diese Zahl sicher nicht alle diejenigen,
welche auf den Strassen, in den Kneipen etc. ihre mannigfaltigen Waren
Feilbieten.
Nicht unter das Hausiergewerbe zu rechnen sind die Handlungsgehilfen,
die mit Mustern herumreisen, um danach Bestellungen entgegenzunehmen.
Ihre Zahl ist in der neueren Zeit in Deutschland
erheblich gewachsen, um damit dem selbständigen Zwischenhandel entgegenzuwirken
und ihn zu ersetzen, und dieses Streben erstreckt sich
mehr und mehr gerade auf den Detailverkehr. 1893 wurden für solche
Detailreisende 70000 Legitimationskarten ausgestellt, welche dieselben
nach der Gewerbeordnungsnovelle haben müssen, da sie nicht den
anderen Handlungsreisenden, also denjenigen, die den Engrosverkehr
vermitteln, sondern den Hausierern gleichgestellt sind.
Frödel- und Kine besondere Art repräsentiert der Trödelhandel, der mit ge-Tökerhandel.
brauchten Sachen geschieht, sich aber auf den gewöhnlichen Hausbedarf
bezieht. Ihm steht gegenüber das Antiquariat, welches bei
dem Buchhandel sehr bedeutsam ist und ebenso in dem Kumsthandel
eine hohe Bedeutung erlangt hat.
Dieselben Gründe, wie für den Hausierhandel, sind auch für und
gegen den Trödelhandel anzuerkennen, der deshalb gleichfalls unter
eine gewisse Kontrolle gestellt zu werden pflegt. Eine ganz andere
Art des Handels, der dem ganz kleinen Verkehr gewidmet ist, ist
der sogenannte Hökerhandel, der ohne einen Laden nur an bestimmten
Standorten, an öffentlichen Wegen u. s. w. durchgeführt wird