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und in bestimmten Verbindungen auf anderem Wege als durch die
landesherrliche Post zu befördern. Lag dem zunächst der Gedanke zu
Grunde, dadurch die Staatskasse zu füllen, so erkannte man doch all-
mählich immer rückhaltloser die Verpflichtung der Regierung an, im
wirtschaftlichen, wie im allgemeinen Kulturinteresse durch ein geregeltes
Postwesen den volkswirtschaftlichen und geistigen Verkehr zu fördern
and nicht ausschliesslich dabei Finanzrücksichten gelten zu lassen.
Friedrich Wilhelm I. erklärte, als seine Räte sich aus Furcht vor
überwiegenden Kosten gegen die Anlegung der Post in Ostpreussen aus-
sprachen: „sollen die Posten anlegen von Ort zu Ort, ich will haben
ein landt, das kultiviret sein soll, hört Post dazu.“ (P. D. Fischer.)
Für die Beschleunigung wurde derart Sorge getragen, dass 1655 die
Post wöchentlich zweimal von Cleve bis Königsberg Briefe in 10
Tagerr, von Königsberg nach Berlin in 4 Tagen beförderte. In Frank-
reich blieb die Beförderung von Personen in der Hand von Privaten,
wurde aber dort, wie auch in England, bald mit mehr Bequemlichkeit
versehen als in Deutschland, wo ohnehin das Strassennetz ein weit
anvollkommeneres war als in jenen Ländern.
Eine vollständige Umgestaltung hat das Postwesen im letzten
Jahrhundert infolge der Ausbildung des Eisenbahn- und Dampfschiff-
verkehrs erfahren, besonders seitdem die Staaten die finanzielle Aus-
beutung der Post immer mehr zurücktreten liessen.
Die hauptsächlichste Umgestaltung bestand in der Vereinfachnng
und. namentlich der Verbilligung des Briefverkehrs. Ursprünglich waren
die Zahlungen ausserordentlich verwickelt und hoch, die man für jede
Briefbeförderung beanspruchte. Der preussische Portotarif von 1824,
der schon ausserordentliche Vereinfachungen gegen früher enthielt, ver-
langte für einen einfachen Brief von dreiviertel Lot bis 2 Meilen Ent-
fernung einen Silbergroschen, bis 4 Meilen anderthalb, von 20—30
Meilen 5, für je 10 Meilen darüber einen Sgr. mehr. Ein Brief von
Aachen nach Memel kostete 18 Sgr. Ein Brief aus Amerika konnte
leicht einen Thaler und mehr kosten. Bei einem Gewicht von 1—11/,
Lot wurde die doppelte Taxe verlangt u. s. w.. Hiernach war einmal
der ärmeren Bevölkerung die Korrespondenz auf grössere Entfernungen
einfach .verschlössen und auch der Geschäftsverkehr übermässig er-
schwert. Ausserdem war die Frankierung im allgemeinen nur vor dem
Postamt selbst möglich, weil der Privatmann über die Entfernungen
nicht genügend orientiert war und deshalb den Preis nicht beurteilen
konnte. Auch in England bestanden noch Anfang der dreissiger Jahre
11 Stufen für die verschiedenen Entfernungen innerhalb des Landes,
und wesentliche Abstufungen nach der Schwere von einer Unze an.
Hierin wurde durch eine berühmt gewordene Schrift Ro wlandP owland Hill’s
Hill’s im Jahre 1837 „Postofficereform“ eine allgemeine Umgestaltung: ®ostreform.
angebahnt, indem er vor Allem darauf aufmerksam machte, dass für die
Briefbeförderung bei geringem Gewichte der Briefe die Entfernung keine
Erhöhung der Kosten in wesentlicher Weise verursache, dieselben viel-
mehr in den Generalkosten der allgemeinen Einrichtungen, des Per-
sonals ete., dann in der Arbeit der Annahme und der Ausgabe beruhten;
dass es deshalb das Richtige sei, ein KEinheitsporto zu erheben und
dieses möglichst niedrig zu normieren, weil sich dadurch der Brief-
verkehr in ausserordentlicher Weise heben lasse. Er verlangte den
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