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I. Buch. Production und Consumtion.
Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß die neuen staatlichen Gesetze
über die obligatorische Krankenversicherung auch für die ärztliche Behandlung
der Bersicherten sowie für die Beschaffung der Medizin Sorge tragen. Die
deutschen Reichsgesetze vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung und
vom 5. Mai 1886 über die Unfall- und Krankenversicherung der land- und
forstwirtschaftlichen Arbeiter sowie das österreichische Krankenversicherungsgesetz
vom 30. März 1888 haben in dieser Hinsicht die nöthigen Verfügungen
getroffen.
VII. Auch die Ausgaben für die Erziehung und den Unter
richt sind zur Consumtion zu rechnen, aber nicht diejenigen für die technische
Erziehung zu einem einträglichen Bernfe. Die letztern sind vielmehr zu den
Productionskosten zu zählen. An dieser Stelle haben wir uns nur mit den
Aufwendungen für die allgenieine Erziehung zu beschäftigen, jedoch ohne in
Einzelheiten einzugehen, da im 3. Kapitel hiervon schon die Rede war. Es
genügt, daran zu eriilnern, welch großartige Summen in vielen Ländern von
seiten sowohl des Staates und der Gemeinden als auch der Einzelnen und
der Vereine für die Gründung von Schulen, Erziehungsanstalten u. s. w.
verwendet werden. Uebrigens darf man nicht aus dem Auge laffen, daß die
Ausgaben für Erziehung und Unterricht nicht minder als diejenigen für die
unter der folgenden Nr. Vili. angeführten Zwecke indirect höchst productiv
wirken, indem sie die Quelle sittlicher Stärke, wirtschaftlicher Tugenden und
vermehrten Wissens sind.
VIII. Die Summen, welche die verschiedenen Völker und insbesondere
die christlichen für religiöse Zwecke aufwenden, sind vielfach höchst beträcht
lich. Die schönen unb zum Theil großartigen dein Gottesdienst gewidmeten
Gebäude und deren Ausschmückung sowie die dem Cultus dienenden heiligen
Gefäße und Gewänder lassen sich nur mit großen Kosten herstellen und in
gutem Stande erhalten. Außerdem erfordert der Unterhalt eines mehr oder
minder zahlreichen Clerus und des untergeordneten Personales, welches M
die Aufrechterhaltung von Reinlichkeit und Ordnung in den Cultstätten z"
sorgen, kurz gesagt, die Dienste zu verrichten hat, welche in der katholischen
Kirche in den Berufskreis des Mesners fallen, sehr bedeutende Summen. Auch
die pietätvolle Bestattung der Todten und die Beschaffirng sowie der Unter
halt einer würdigen Ruhestätte für dieselben, wie das alles bei den civilisirten
Völkern und besonders bei den Christen der verschiedenen Confessionen üblich
ist, machen mehr oder minder beträchtliche Auslagen nothwendig.
IX. Die Ausgaben zu Zwecken der Erholung und des Vergnügens
müssen eingehender behandelt werden, da sie nicht nur sehr mannigfaltiger
Natur sind und sehr verschiedene Wirkungen hervorbringen, sondern auch der
Gesetzgebung vielfach Gelegenheit geben, sich zu bethätigen, indem sie befördernde