Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtion. 
Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß die neuen staatlichen Gesetze 
über die obligatorische Krankenversicherung auch für die ärztliche Behandlung 
der Bersicherten sowie für die Beschaffung der Medizin Sorge tragen. Die 
deutschen Reichsgesetze vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung und 
vom 5. Mai 1886 über die Unfall- und Krankenversicherung der land- und 
forstwirtschaftlichen Arbeiter sowie das österreichische Krankenversicherungsgesetz 
vom 30. März 1888 haben in dieser Hinsicht die nöthigen Verfügungen 
getroffen. 
VII. Auch die Ausgaben für die Erziehung und den Unter 
richt sind zur Consumtion zu rechnen, aber nicht diejenigen für die technische 
Erziehung zu einem einträglichen Bernfe. Die letztern sind vielmehr zu den 
Productionskosten zu zählen. An dieser Stelle haben wir uns nur mit den 
Aufwendungen für die allgenieine Erziehung zu beschäftigen, jedoch ohne in 
Einzelheiten einzugehen, da im 3. Kapitel hiervon schon die Rede war. Es 
genügt, daran zu eriilnern, welch großartige Summen in vielen Ländern von 
seiten sowohl des Staates und der Gemeinden als auch der Einzelnen und 
der Vereine für die Gründung von Schulen, Erziehungsanstalten u. s. w. 
verwendet werden. Uebrigens darf man nicht aus dem Auge laffen, daß die 
Ausgaben für Erziehung und Unterricht nicht minder als diejenigen für die 
unter der folgenden Nr. Vili. angeführten Zwecke indirect höchst productiv 
wirken, indem sie die Quelle sittlicher Stärke, wirtschaftlicher Tugenden und 
vermehrten Wissens sind. 
VIII. Die Summen, welche die verschiedenen Völker und insbesondere 
die christlichen für religiöse Zwecke aufwenden, sind vielfach höchst beträcht 
lich. Die schönen unb zum Theil großartigen dein Gottesdienst gewidmeten 
Gebäude und deren Ausschmückung sowie die dem Cultus dienenden heiligen 
Gefäße und Gewänder lassen sich nur mit großen Kosten herstellen und in 
gutem Stande erhalten. Außerdem erfordert der Unterhalt eines mehr oder 
minder zahlreichen Clerus und des untergeordneten Personales, welches M 
die Aufrechterhaltung von Reinlichkeit und Ordnung in den Cultstätten z" 
sorgen, kurz gesagt, die Dienste zu verrichten hat, welche in der katholischen 
Kirche in den Berufskreis des Mesners fallen, sehr bedeutende Summen. Auch 
die pietätvolle Bestattung der Todten und die Beschaffirng sowie der Unter 
halt einer würdigen Ruhestätte für dieselben, wie das alles bei den civilisirten 
Völkern und besonders bei den Christen der verschiedenen Confessionen üblich 
ist, machen mehr oder minder beträchtliche Auslagen nothwendig. 
IX. Die Ausgaben zu Zwecken der Erholung und des Vergnügens 
müssen eingehender behandelt werden, da sie nicht nur sehr mannigfaltiger 
Natur sind und sehr verschiedene Wirkungen hervorbringen, sondern auch der 
Gesetzgebung vielfach Gelegenheit geben, sich zu bethätigen, indem sie befördernde
	        
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