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Auch hier sind verschiedene Möglichkeiten in das Ange zu fassen.
Die Versicherung kann durch Kapitalseinzahlung eine sofort beginnende
oder eine aufgeschobene Rente in sich schliessen, eine Leib- oder Le-
oensrente für die weitere Dauer des Lebens, oder eine Zeitrente für
eine bestimmte Reihe von Jahren, eventuell auch hier für 3 oder 5
Jahre der Studienzeit, für das Militärjahr ete. Hauptsächlich aber
kommt diese Form für alleinstehende Personen, Mädchen, Witwen in
Betracht, um ihnen dauernd ihre Unabhängigkeit zu sichern oder nur
für ein höheres Alter, für welches sich auch Männer eine Rente aus-
vedingen. Auch hier giebt es eine Menge Modifikationen, auf die wir
glauben nicht näher eingehen zu brauchen.
Die Eigentümlichkeiten, durch welche die Lebensversicherung sich
von. den übrigen Branchen unterscheidet, sind hauptsächlich die folgen-
den: 1. Die versicherte Person ist in den gewöhnlichen Fällen für
ihr ganzes Leben, jedenfalls für eine grössere Reihe von Jahren an die
Gesellschaft gebunden. Wer sein Leben im 25, Jahre versichert, kann
event. über 50 Jahre die Prämien an die Gesellschaft zahlen und ohne
Verlust nicht aus derselben ausscheiden. Der Vertrag hat Gültigkeit
für den ganzen Rest des Lebens. Will er von dem Vertrag zurück-
treten, so erhält er nach den Vertragsbedingungen nur einen grösseren
oder kleineren Teil der der Gesellschaft überantworteten Summe zurück,
jedenfalls nicht die aufgesammelten Zinsen. Verliert Jemand das Ver-
rauen .zu der Feuer- oder Hagelversicherung, bei der er beteiligt ist,
so kann er in der Regel schon im nächsten Jahre die Beziehungen ab-
brechen, bei der Lebensversicherung ist ihm dieses wesentlich erschwert.
2. Bei der Lebensversicherungsgesellschaft werden alljährlich
Summen eingezahlt, wenn nicht vonvorneherein ein Kapital deponiert
ist, die nicht wie bei der Feuer- und Hagelversicherung nach dem
Durchschnitte für das Risiko des nächsten Jahres einzutreten haben,
sondern sie werden aufgesammelt, zu einem Kapitale konzentriert und
dieses durch Zinseszins erhöht. Es ist die Prämienreserve, die sich
zu sehr bedeutenden Summen in der Hand der Gesellschaft aufhäuft
und für jedes Mitglied einen verhältnismässig erheblichen Betrag im
Laufe der Zeit zu gewinnen vermag. Damit wird der Gesellschaft von
den Versicherten ein weit grösserer. Kredit gewährt, als in den anderen
Branchen. Die Verwaltung hat umfassendere Aufgaben in betreff
der Unterbringung der Gelder, so dass die Lebensversicherungsgesell-
schaften eine weit grössere Verantwortung tragen, und sie in einem
viel höherem Masse das ganze Volksleben berühren als die übrigen.
Erhöht wird dieses Moment noch durch die sogenannte antieipierte
Prämie, welche darin besteht, dass bei der Kapitalsversicherung jugend-
.icher Personen die festgesetzte Durchschnittsprämie, die alljährlich zu
zahlen ist, in den ersten Jahren, wo die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit
eine geringe ist, in keinem Verhältnis zu dem Risiko steht, vielmehr
eine wesentlich zu hohe ist. Erst nach dem 45. Jahre entspricht sie
aventuell dem Risiko und wird in einem hohen Alter zu klein.
3. Durch diese Prämienreserve ist die Gesellschaft in den Stand
resetzt, viel längere Zeit als irgend eine andere, unbemerkt auf Kosten
der Versicherten mit einem Defizit fortzuwirtschaften, wodurch die
Verluste auch weit grössere Dimensionen annehmen können.
Eigentümlich
keiten.