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500 Mk. pro Kopf veranschlagt, was für die Gegenwart noch als zu
niedrig angesehen wird. Engel berechnete weiter, welche Kosten der
Erziehung und Ernährung der erwachsene Mensch dem Mutterlande
verursacht hat, die er durch Auswanderung demselben entzieht, und
nicht zurückerstattet. Das ist nun unzweifelhaft, wie schon Rümelin
vereigt hat, zu weit gegangen. Der Mensch selbst ist nicht als Kapital
zu veranschlagen und dem Volksvermögen zuzuaddieren. Dem Mutter-
lande geht vielmehr, wie Becker ausführte, nur der Ueberschuss ver-
ioren, den er über seinen Unterhalt verdiente, und Philippovich
will noch in Berücksichtigung ziehen, dass sich die Arbeit der Zurück-
oleibenden durch die entstandene Lücke fruchtbringender erweist, und
daher nur die Differenz in Rechnung stellen zwischen dem Ertrag vor
und nach der Auswanderung in der Volkswirtschaft. Aber selbst nach
der vorsichtigsten Rechnung bleibt noch ein erheblicher Verlust für das
Mutterland übrig, solange nicht eine intensive Uebervölkerung vorliegt.
Die Wirkung der Auswanderung wird aber eine sehr verschiedene Staatliche Be-
sein, je nach der bisherigen Thätigkeit und der Stellung der Aus-Sinfussung der
wanderer im Mutterlande. Die Aufgaben des Staates gestalten sich hang. “
deshalb sehr verschieden. Darin ist man aber gegenwärtig einig, dass
ein Auswanderungsverbot, wie es in früherer Zeit vielfach bestanden
hat, heutigen Tages einmal fast unwirksam ist, und auf der anderen
Seite mehr schädlich als nützlich sein kann. Denn unzufriedene KEle-
mente zurückzuhalten, kann schwerlich vorteilhaft sein. Es liegt die
Gefahr vor, dass sie als ein schädliches Ferment im Lande wirken.
[n früheren Zeiten aber suchte man die Auswanderung künstlich zu
beschränken. Nach der Pest in Litthauen verbot Friedrich Wilhelm I. die
Auswanderung aus Ostpreussen hei "Todesstrafe, ebenso später Josef II.
aus Böhmen. In Preussen wurden die Verbote erst 1825 aufgehoben.
In der Gegenwart wird in Deutschland nach dem Gesetz von 1876
nur der Wehrpflichtige bestraft, wenn er ohne Erlaubnis sich ausser-
halb des Bundesgebietes aufhält. Im Uebrigen wird von dem Aus-
wandernden nicht einmal der Nachweis verlangt, dass er allen seinen
Verpflichtungen nachgekommen ist.
Damit aber niemand durch falsche Darstellungen der ausländischen
Verhältnisse zum Verlassen der Heimat veranlasst wird, sucht man
wenigstens die Auswanderungsagenten einer gewissen Kontrolle zu
unterziehen und lässt dieselben nur auf Grund einer besonderen staat-
lichen Konzession zu, die im allgemeinen nur Inländern erteilt wird,
und auch diesen nur, wenn sie als gewissenhaft und solide bekannt
sind. Denn in früheren Zeiten ist durch Agenturen des Auslandes
viel Missbrauch getrieben, indem sie durch einseitig gefärbte Dar-
stellungen und ausserdem durch scheinbar günstige Verträge unwissende
Leute zur Auswanderung verleiteten, die sich dann schwer enttäuscht
und vielfach in sklavische Abhängigkeit geraten sahen. Von Be-
deutung ist auch die Errichtung von staatlichen Auskunftsbureaus, wie
zie kürzlich auch in Deutschlaıd begonnen ist, damit ein jeder in der
Lage ist, sich an einer offiziellen Stelle ausführliche und objektive
Auskunft über die Verhältnisse in anderen Ländern zu holen. Frei-
lich werden dieselben mit grossen Vorurteilen zu kämpfen haben, und
die unteren Klassen werden ihnen zunächst schwerlich grosses Ver-
trauen entgegenbringen, da sie meinen, die Staatsgewalt wolle sie