Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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nählich aber dem Mutterlande verloren ging, das sich dann insbeson- 
dere in Indien, dann in Afrika schadlos hielt. 
England hat verhältnismässig spät, erst Anfang des 17. Jahr- 
aunderts, mit der Kolonisation begonnen und zwar, indem es, wie es 
bereits Frankreich gethan hatte, Ansiedlungsgesellschaften Freibriefe 
auf Landerwerbungen ausstellte und ihnen Schutz gewährte. War an- 
fangs dort der Handel freigegeben, sq wurde er nach der Navigations- 
akte gleichfalls im ausgedehntesten Masse monopolisiert. Der Schiffs- 
verkehr wurde dem Mutterlande vorbehalten und damit die Einfuhr 
von englischen Waren bevorzugt, wie auf der anderen Seite die Produkte 
der Kolonien zuerst ihren Weg nach England selbst nehmen mussten. 
Dieses alte Kolonialsystem war unmenschlich, unnatürlich und 
auf die Dauer unhaltbar; aber es hat wesentlich dazu beigetragen, die 
Mutterländer zu bereichern, und namentlich England und Holland 
haben nachhaltig dadurch einen grossen Wohlstand erlangt. In der 
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hat England nicht nur in den 
Vereinigten Staaten festen Fuss gefasst, sondern auch vor allem in 
Ostindien und auch in Afrika. Durch den Utrechter Frieden 1713 
und durch den Pariser Vertrag von 1763 gewann England den grössten 
Teil der französischen Besitzungen in Nordamerika wie in Ostindien, 
Aber gerade das einseitige Ausbeutungssystem und die Bedrückung 
der Kolonien führten schliesslich einen durchgreifenden Umschwung 
herbei, nachdem die englische Bevölkerung in den Kolonien eine be- 
deutende Ausdehnung gewonnen hatte und als Träger der alten Kultur 
allmählich Selbständigkeit verlangte. Das Signal dazu gab die Unab- 
hängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, und nur 
durch die Gewährung der weitgehendsten Freiheit und Selbständigkeit 
vermochte England den Verlust weiterer grosser Kolonien zu verhindern. 
Damit hat sich dann das Verhältnis der Kolonien zum Müutterlande 
allmählich überall prinzipiell verändert und ist namentlich in dem 
britischen Reiche zum grossen Teile auf ein einfaches Oberhoheitsrecht 
reduziert. 
Deutschland ist bekanntlich erst in der neuesten Zeit mit 
Kolonisationsbestrebungen aufgetreten. Wenn auch schon der Grosse 
Kurfürst die Bedeutung derselben für Deutschland erkannte und einige 
Kolonien erwarb, so war Preussen doch nicht imstande, dieselben zu 
arhalten. Erst im Jahre 1884 trat der Reichskanzler Fürst von Bis- 
marck, der sich bisher ablehnend dazu verhalten hatte, plötzlich mit 
Kolonisationsmassregeln, hauptsächlich aus politischen Rücksichten, um 
den deutschen Nationalgeist durch diese neue gemeinsame Aufgabe in 
besonderer Weise anzuregen, hervor. Er sprach es ausdrücklich als die 
Aufgabe der Reichsregierung aus, den thatsächlichen deutschen Koloni- 
sationsversuchen, wie sie insbesondere durch Handelsniederlassungen 
an der afrikanischen Küste vor sich gegangen waren, staatlichen Schutz 
und Unterstützung zu gewähren, nicht aber durch Occupation oder 
Eroberung von seiten der Regierung vorzugehen und ihrerseits die Ini- 
liative zu ergreifen. Sie sollte nicht vorangehen, sondern der thatsäch- 
lichen Kolonisation folgen und diese schützen. Freilich hat sich dieses 
Programm in der weiteren Verfolgung nicht streng einhalten lassen. 
Thatsächlich hat sich in den letzten 16 Jahren der deutsche Kolonial- 
besitz in nicht unbedeutendem Masse ausgedehnt. 
Conrad, Grundriss d. polit. Oekonomie, II. Teil. 3. Aufl. 
England. 
Jeutschland.
	        
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