Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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liegt kein Grund vor, die Städter zu zwingen, sich der Unbequemlich- 
keit der Aufsanmmlung der Stoffe zu unterziehen. Liegt aber diese 
Voraussetzung nicht mehr vor, stellt sich Mangel an Dünger heraus, 
so wird der Preis desselben steigen, der Städter wird für die Abfuhr 
nicht mehr zahlen müssen, sondern er kann eine Einnahmequelle daraus 
machen. Das ist in den Städten bereits der Fall, wo in der Um- 
gegend erheblicher Tabakbau getrieben wird, zu dem man den Kloaken- 
inhalt vorzüglich verwerten kann. Allgemein liegt dies bekanntlich in 
China und Japan vor. Durch die Einführung des sogenannten Tonnen- 
systems, wie es z. B. in Stockholm in Anwendung ist, können die 
menschlichen Ausscheidungen vollständig und billig aufgesammelt 
werden. Durch die Verarbeitung zu Poudrette macht man sie trans- 
portabel und auch entfernteren Gegenden zugänglich. Dazu kommt, 
dass der Landwirt in der Abnahme der Ernten sehr genau bemerkt, 
wenn eine Erschöpfung eintritt, und ebenso an welchem Dünge- 
stoff Mangel ist, indem gerade dieser Zusatz die grösste Wirkung 
auf die Erträge ausübt, und der denkende Landwirt deshalb sehr bald 
dazu geführt wird, den nötigen Ersatz zu liefern, der sich nun erst, 
aber auch reichlich bezahlt macht. 
Wie man in dem Bergbau, trotzdem man weiss, dass die unter- 
irdischen Lager erschöpfbar sind, doch kein Bedenken trägt, sie sich 
nach Bedarf nutzbar zu machen, so liegt auch kein Grund vor, der 
Landwirtschaft die Schätze in der Ackerkrume vorzuenthalten. Man 
kann es vielmehr mit Ruhe der Zukunft überlassen, für Ersatz zu 
sorgen, Unsterbliche Verdienste hat sich aber Liebig dadurch er- 
worben, dass er die naturwissenschaftliche Lehre von der Statik in rich- 
tige Bahnen gelenkt hat, Damit ist der Landwirt genügend orientiert, 
worauf er zu achten hat. Seine Pflicht ist es, die Ersatzverhältnisse 
fortdauernd zu überwachen und durch Düngungsversuche festzustellen, 
was dem Boden fehlt, was ihm daher mit Erfolg zugeführt werden 
kann und zugeführt werden muss. Aufgabe des Staates und der Land- 
wirte ist es, die Ertragsverhältnisse genau zu kontrollieren, um jeden 
Rückgang zu konstatieren und für Abhülfe zu sorgen. Im Gegensatz 
zu L. ist zu sagen, dass in den in Frage stehenden Kulturländern 
nirgends ein Anhalt dafür gefunden werden kann, dass der Raubbau 
schädlich gewirkt habe und die Erträge zurückgegangen sind. Liebig’s 
Pessimismus in dieser Hinsicht ist nicht als gerechtfertigt anzuerkennen. 
Kapitel II. 
Die Agrarverfassung. 
G. F. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in 
den älteren Teilen Preussens. 2 Bde. Leipzig; 1887. 
G. Landau, Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und Entwickelung. 1854. 
C. Knaus, Der Flurzwang in seinen Folgen und Wirkungen. Stuttgart 1843. 
Meitzen, Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preuss. 
Staates. Berlin 1868. 
Kiebs, Die Landeskulturgesetzgebung, deren Ausführung und Erfolge für die 
Provinz Posen. Berlin 1868. 
Sugenheim, Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft. Petersburg 1861. 
Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Jena 1899. Art. Bauern- 
vefreiung, Feldgemeinschaft, Zusammenlegung. 
K, Lamprecht, Deusches Wirtschaftsleben im Mittelalter 1886.
	        
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