Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

35 
8& 10. 
Die Entwickelımng des Flurzwanges. 
Wenn man vor 50 Jahren durch Mittel- und Westdeutschland Bodenzer- 
reiste, so fiel einem namentlich im Sommer auf, dass das ganze Acker-splitterung und 
land in eine Unmasse kleiner Streifen zerteilt war, von denen eine &emenglage. 
Anzahl längliche Vierecke bildeten, die kreuz und quer wieder mit- 
&inander in Zusammenhang standen, ohne dass sie durch Wege zer- 
schnitten und verbunden waren. Wenn man die Verhältnisse genauer 
untersuchte, so stellte sich ausserdem heraus, dass die in Dörfern zu- 
sammen wohnenden Besitzer ihr Land in einer grossen Zahl, mitunter 
über hundert solcher kleinen, oft nur ein paar Fuss breiten Streifen über 
Jas ganze umliegende Territorium zerstreut, besassen, ohne zu den meisten 
auch nur einen eigenen Zugang zu haben. Man könnte sich kaum eine 
für den landwirtschaftlichen Betrieb schädlichere Einrichtung denken, 
und muss sich erstaunt fragen, wie solche Verhältnisse sich entwickeln 
and sich bis in unsre Zeit hinein erhalten konnten. Und doch sind 
diese Verhältnisse in dem grössten Teil von Europa verbreitet gewesen, 
ınd Reste davon sind noch in der Gegenwart z. B. in der Eifel, an 
der Nahe und sonstigen Rheingegenden, in einzelnen Teilen Bayerns 
Würtembergs, Thüringens zu finden. Im Kreise Meisenheim in der 
Rheinprovinz haben noch jetzt in 25 Gemeinden mit 16,386 ha nutz- 
9areın Ackerland 8219 Grundeigentümer 119,078 Parzellen in Gemeng- 
lage. In der Gemeinde Becherbach besitzen 332 Grundeigentümer 
1429 ha in 5116 Parzellen. Ein Besitzer in einer jener Gemeinden 
besitzt 8 ha in 145 zerstreut liegenden Parzellen, ein anderer 15 ha 
2 300 Parzellen, ein dritter 23 ha in 346 Parzellen mit 432 Mk: 
Grundsteuerreinertrag, (Siehe auch Jahrb. für Nationalökonomie 1900, 
III. Folge, Bd. 20, S. 237. Schlenther, Die Zersplitterung des Grund 
und Bodens im Kreise Meisenheim.) 
Die Entstehung dieser Verhältnisse ist auf die erste Ansiedlung Art der ersten 
mit festem Wohnsitz zurückzuführen, sei es, dass die bisher unstät Ansiedelung. 
herumziehenden Stämme sesshaft wurden, sei es, dass neueingewanderte, 
°robernde Stämme sich dort heimatlich niederliessen. Die Art der An- 
Siedlung geschah meistens in der Weise, dass einzelne Stämme oder 
Teile derselben sich als eine Dorfgenossenschaft, (oder Gehöferschaft) 
an einem Bache oder Teich niederliessen und ihre Wohnungen, bei 
len Slaven in einem Kreise oder hufeisenartig, bei den Germanen in 
“Anem länglichen Viereck anlegten. Die erstere Form erstreckt sich 
von dem Osten bis an die Elbe und ist wohl zum Teil auch von ger- 
Manischen Stämmen bei der Niederlassung späterer Zeit von den 
Sorben acceptiert. Um das Haus herum lag die Hofraithe, das Hof- 
und Gartenland, und dieses ist wohl sicher beides von Anfang an 
Privateigentum des F amilienhauptes gewesen, Die Anlage gestattete 
ne feste Abschliessung des inneren Raumes des Dorfes, um darin 
las Vieh zusammenzutreiben und gegen äussere Angriffe zu verteidigen. 
Die Ackerländereien lagen um das Dorf herum und wurden in 
zrössere Gewanne geteilt, die bei den Slaven möglichst Quadratform 
hatten, um mit dem Haken kreuz und quer gepflügt werden zu 
können, während die germanischen Aecker längliche Vierecke zu bilden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.