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Verband; während der Verarmte in Bayern in seiner Heimatsgemeinde
jeicht als eine unliebsame Last scheel angesehen und dementsprechend
behandelt wird. KEine Einrichtung, die in einem überwiegenden Agrarstaat
mit mehr stetiger Bevölkerung nicht häufig Unzuträglichkeiten
mit sich führen mag, wird in einem Industrielande mit stark wechselnder
Bevölkerung zu einem unhaltbaren Zustande führen. Die
ländliche Bevölkerung des preussischen Ostens drängt deshalb auf eine
weitere Abkürzung der Frist zur Erlangung des Unterstützungswohnsitzes
auf ein Jahr, wie sie in Frankreich und England eingeführt
ist, um die Gefahr zu verringern, dass in die Städte gewanderte
Arbeiter ihnen nach Verbrauch der Arbeitskraft zur Unterstützung
zurückgeschickt werden. Die Städte dagegen sträuben sich mit Entschiedenheit
dagegen, da dadurch ihre Armenlast eine wesentliche
Verschärfung erfahren und vermutlich noch ausserdem der Zuzug
Gebrechlicher nach der Stadt sich bedeutend erhöhen würde, nur
um die bessere Armenverpflegung daselbst zu erlangen. Es dürfte
deshalb der jetzige Mittelweg den Zeitverhältnissen am meisten entsprechen,
doch ist allerdings anzunehmen, dass bei der Weiterentwicklung
der Verhältnisse sich schliesslich jene Reduktion auf ein Jahr nicht
vermeiden lassen wird.
Die weitere Konsequenz dieser Abkürzung, durch welche die Zahl
derer sehr bedeutend steigen, müsste, welche keinen Unterstützungswohnsitz
haben, würde dann wiederum sein, dass in grösserer Ausdehnung
der Landarmenverband die Armenlast zu übernehmen hätte.
Jedenfalls drängt unsere ganze Entwicklung darauf hin, die Armen-Jast
auf breitere Schultern zu verteilen, um der Ueberlastung einzelner
Gemeinden vorzubeugen. Das Eintreten des grösseren Distriktes
wird deshalb immer mehr notwendig, sowohl durch Zusammenlegung
mehrerer Gemeinden zu einem Armenbezirk, wie durch das Eintreten
des grösseren Landarmenverbandes zur Deckung der Kosten, Gegen
das Erstere wird nicht ganz mit Unrecht eingewendet, dass die Organisation
dadurch eine schwierige und event. kostspieligere wird,
wenn neben den Kommunalbehörden noch besondere Organe der
Armenpflege eingesetzt werden müssen, deren "Thätigkeit sich über
mehrere vielleicht entfernter gelegene Gemeinden zu erstrecken hat.
Das Wünschenswerte ist unbedingt, die unmittelbare Ausübung der
Armenpflege örtlich zu beschränken und der Gemeinde anzupassen,
doch ist dies durch angemessene Organisation mit gewisser Dezentralisation
auch für grössere Bezirke zu erreichen, Die pekuniäre Last
ist es dagegen, welche in höherem Masse verteilt werden muss. Deshalb
dürfte auch hier der Ausweg des Landarmenverbandes als ein
angemessener anzusehen sein,
Wenn die Einrichtung gleichwohl vielfach angefeindet wird, so
ist es hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass man befürchtet, die
grössere Kasse werde leichter gemissbraucht und führe zu einer verschwenderischen
prinziplosen Versorgung, Doch ist dies sicher nicht
als etwas Unvermeidliches anzusehen, sondern ist durch tüchtige Beamte,
namentlich Ehrenbeamte, die an den aufzubringenden Lasten
selbst mitzutragen haben, zu vermeiden.