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3. Arbeitshäuser, Zwangsarbeitshäuser und Anstalten zurArbeitshäuser,
Arbeitsgewährung statt Almosen. In England wurde, wie erwähnt,
schon im Beginne des 18, Jahrhunderts die erste Kategorie einge-
führt, wo alle arbeitsfähigen Bedürftigen untergebracht und zwangs-
weise zur Arbeit angehalten werden sollten. Es zeigte sich dieses als
unausführbar wegen der schwankenden Zahl der Bedürftigen: Sie
hatten dort wie in anderen Ländern einen bedenklichen Charakter an-
genommen, weil sie nicht streng von den Zwangsarbeitshäusern geschie-
den wurden und damit momentan arbeitslose, strebsame Leute mit Va-
gabunden zusammengeworfen wurden. Letzteres ist auch in Preussen
der Fall, wo namentlich die von den Tiandesarmenverbänden eingerich-
teten vielfach mit Korrektionsanstalten verbunden sind. Da eine
zwangsweise Einlieferung arbeitsscheuer Personen in eine solche An-
stalt nur auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgt, so ist die Be-
nutzung erschwert und ihre Verbreitung eine unzulängliche. Auch im
Königreich Sachsen haben die Arbeitshäuser einen ausgesprochenen
Zwangscharakter, während sie in Bayern desselben ausdrücklich ent-
kleidet sind. Ebenso in Sachsen-Meiningen.
Wünschenwert ist unzweifelhaft, die Korrektionsanstalten von
Armenversorgungsanstalten völlig zu trennen und auf der anderen Seite
sowohl Arbeitsscheue wie arbeitsfähige unverschuldet Arbeitslose, denen
man Arbeit nicht zuweisen kann, in bestimmten Anstalten zu beschäf-
tigen. Das letztere kann nun in solchen Arbeitshäusern geschehen, in
welchen die Betreffenden zugleich Wohnung und Kost erhalten, oder
in Arbeitsstätten, in denen nur Arbeiten verrichtet werden, während die
Beschäftigten sich selbst ihr Unterkommen und ihre Verpflegung ver-
schaffen. Die Schwierigkeiten, fortdauernd für eine angemessene Be-
schäftigung zu sorgen für Personen, welche meist keine entsprechende
Vorbildung haben, oder eine solche, die hier nicht verwertet werden
kann, liegt auf der Hand. Die Erfahrung hat deshalb gezeigt, dass
nur selten die Kosten dabei gedeckt werden können. Gleichwohl ist
aus pädagogischen Rücksichten selbst die Aufwendung erheblicher
Summen aus den Gemeindekassen nicht nur gerechtfertigt, sondern ge-
boten, um arbeitsfähige Hilfsbedürftige nur gegen ein Aequivalent zu
unterstützen. Selbst der Zwang zu gänzlich nutzloser Arbeit, z. B. einen
Haufen Steine von einer Seite des Hofes auf die andere und wieder
zurückzubringen, wird mitunter besser sein, als notorisch arbeitsscheue
oder auch fragwürdige Personen zu füttern, ohne sie etwas leisten zu
lassen.
Eine besondere Art solcher Arbeitsanstalten sind die Arbeiter-
kolonien und Verpflegungsstationen, welche in der neueren Zeit eine
erhebliche Ausbreitung erlangt haben.
Arbeiterkolonien verfolgen den Zweck, arbeitsfähigen und arbeits- Arbeiterkolo-
willigen Personen, die keine Beschäftigung finden können, Obdach und?ien und Ver
Verpflegung gegen angemessene Arbeit zu gewähren. Der Aufenthalt SE
in ihnen ist freiwillig und darf eine gewisse Zeit (4 Monate) im all-
gemeinen nicht überschreiten. Man sucht darauf hinzuwirken, dass die
Leute sich etwas verdienen, indem ihnen ein geringer Tagelohn ge-
währt wird, und sich dadurch zur Selbständigkeit wieder emporarbeiten.
Sie sind teils auf dem Lande, teils in der Stadt eingerichtet (in
Deutschland 24 ländliche und 3 städtische). In den ländliehen sucht