Full text : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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man besonders ödes Land zu kultivieren, während in den Städten Hausindustrie
 gepflegt wird (Anfertigung von Kisten, Besen, Bürsten,
Strohgeflecht, Harzkugeln ete.; dann Dütenkleben, Kaffeeauslesen,
Federreissen, Bearbeitung von Droguen, Holzzerkleinern ete. In Magdeburg
 werden Leute zu den verschiedenen Arbeiten in Privathäuser
vermietet). Jede Anstalt hat eine strenge Hausordnung. Jede Widersetzlichkeit
 oder Ungebühr wird mit Entlassung bestraft. Auch in
anderen Ländern, wie in England durch die Heilsarmee, in Holland
u. 8. w. sind ähnliche Institute eingerichtet. Gut geleitet können dieselben
 ausserordentlich segensreich wirken und ihre Verteilung im
ganzen Reiche ist ungemein wünschenswert. Die Behörden erhalten
durch sie die Möglichkeit, Arbeitsscheue von Unglücklichen zu scheiden.
 Wer sich um Unterstützung gegen Arbeitsleistung bewirbt, kann
einer Kolonie zugewiesen werden; wer sich dagegen sträubt, wird der
Polizeibehörde überantwortet, welche den Arbeitsfähigen in Haft nimmt
und in ein Zwangsarbeitshaus überführen kann. Ein Musterinstitut, zugleich
 die erste Kolonie in Deutschland, ist Wilhelmsdorf. bei Bielefeld,
von dem Pastor v. Bodelschwingh gegründet und geleitet. Grosse
Flächen Moorland sind durch sie in fruchtbaren Boden verwandelt. Wie
genaue Berechnungen ergeben, stellt sich die Versorgung der Arbeitslosen
 in den Kolonien billiger als bei irgend einer anderen Weise der
Unterhaltung. Die Magdeburger Station erlangt sogar einen Ueberschuss,
Erschwert wird die Wirksamkeit der Kolonien durch die Ungleichheit
 des Zuspruches. Im Winter ist der Zudrang ein bedeutender,
wo es auch in der Kolonie an Arbeitsgelegenheit fehlt. Im Sommer,
wo Kräfte gebraucht werden, gehen die Leute ihre eigenen Wege. Die
Wirkung kann dadurch sogar eine schädliche werden, dass die Leute
immer wieder zu bestimmten Zeiten in der Kolonie eine Zuflucht
suchen und sich auf dieselbe verlassen. Daher ist es notwendig, dem
Missbrauche entgegenzuwirken, In Karlshof in Ostpreussen zahlt man
bei erstmaliger Wiederkehr vom 15. Arbeitstage an 10 Pf. Tagelohn,
vei der zweiten Wiederkehr nur 5 Pf., in weiteren Fällen gar keinen
Lohn.
Als Ergänzung zu diesen Kolonien sind Naturalverpflegungsstationen
 anzusehen, wo mittellosen Wanderern gegen eine Arbeits-'eistung
 Unterkunft und Verpflegung für eine Nacht und einen halben
Tag gewährt wird. Dieselben werden besonders einen günstigen Ein-Juss
 ausüben, wenn sie zugleich den Arbeitsnachweis übernehmen.
Einzelne solcher Stationen nehmen entlassene Strafgefangene auch für
‘ängere Zeit auf, bis es gelingt, ihnen eine feste Unterkunft zu verschaffen.
 Die Gefahr liegt allerdings vor, durch diese Verpflegungsstationen
 das Wandern zu unterstützen. Deshalb ist die Bestimmung
‚vünschenswert, dass jeder sich Meldende, der eine ihm zugewiesene
Arbeitstelle nicht acceptieren will, sofort der Polizei überwiesen wird.
In den grösseren Städten reihen sich an die erwähnten Anstalten
Gesindeherbergen und Asyle für Obdachlose, welche als eine grosse
Wohlthat für die ärmere Bevölkerung anzusehen sind. Dann Volksküchen,
 Volkskaffeehänser ete. Sie sollen sich im allgemeinen selbst
anterhalten, die verabreichten Speisen also zum Selbstkostenpreise abgeben
 und eine billige und rationelle Kost gewähren.
            
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