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Die Arbeiterfachvereine mit sozialdemokratischem Charakter haben sich
völlig der Bureaus bemächtigt und sie ihren politischen Zwecken
dienstbar gemacht. Obgleich auch in anderen Städten über 40 solcher
Börsen eingerichtet sind, ist der Arbeitsnachweis doch nur ein unge-
nügender, da er sich auf die Mitglieder der herrschenden Vereine be-
schränkt. Die Beihilfe von seiten der Gemeinden ist übrigens nur eine
geringe; sie gehören daher mehr der Form als der Sache nach hierher.
Höheres allgemeines Interesse können die Versuche in der Schweiz
in Anspruch nehmen, wo in Bern 1888, in Basel-Stadt 1889 solche
Organisationen in das Leben traten. In Bern trägt die Gemeinde die
Kosten, während die eigentliche Thätigkeit von Gewerbe- und Arbeiter-
vereinen ausgeht. In Basel ist die Anstalt staatlich, die Regierung
hat die ganze Leitung in der Hand, indem sie die Aufsichtskommission
ernennt und für die Kosten derselben eintritt. In Württemberg
wie in Bayern haben die Ministerien 1894 die grösseren Städte zur
Einrichtung bestimmter Stellennachweisbureaus aufgefordert, unter der
ausdrücklichen Motivierung, dass nach dieser Richtung bisher so gut
wie nichts geschehen sei, während es unbedingt die Aufgabe der Ge-
meinden wäre, auf diese Weise der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten.
Das preussische Handelsministerium hat gleichfalls im September
1894 eine Verfügung an alle Städte mit mehr als 100000 Einwohnern
erlassen, worin sie zu dem gleichen Vorgehen aufgefordert werden.
Die Gemeindebehörden sollen Arbeitsnachweisbüreaus ins Leben rufen,
an deren Spitze Persönlichkeiten gestellt werden sollen, die weder zu
den Arbeitgebern noch Arbeitern gehören, wobei Mitglieder der Ge-
werbegerichte in erster Linie in das Auge gefasst werden.
Bisher sind die Leistungen der Gemeinden nach dieser Richtung
kaum als bedeutsame zu bezeichnen, zumal bis zum letzten Jahre eine
Arbeitslosigkeit und damit ein besonderes Bedürfnis dieser Einrichtung
nicht vorhanden war. Wichtig ist es, dass die allgemeine Aufmerk-
samkeit auf diese bedeutsame Aufgabe gelenkt ist, und die Regierungen
die Verpflichtung erkannt haben, der Frage näher zu treten. Die sich
gerade gegenwärtig entwickelnde Krisis wird den Prüfstein bilden, ob
dem guten Willen und der Erkenntnis auch die nötige Energie zur
Seite steht.
Die Thatsache, dass in den grossen Städten die Arbeiterwohnungen Vereine zur
übermässig teuer, gesundheitswidrig und unzulänglich sind, ist allgemein Abhilfe der
anerkannt. Durch Gesetz und Polizeiaufsicht müssen vor allem die Wohnungsnot
Anforderungen an gute Wohnungen und bestimmten Raum für die
Wohnbevölkerung allmählich gesteigert werden, nicht nur bei dem
Bau der Häuser, sondern auch bei der Benutzung derselben.
Das „tenement house law“ in New-York von 1895 bestimmt, dass
kein .Miet- oder Logierhaus mehr als 65%, des Grundstücks, auf dem
es steht, bedecken darf. Es müssen in demselben für jeden Er-
wachsenen 400, für jedes Kind 200 Kubikfuss Luftraum vorhanden
sein. Das Gesundheitsamt kann die Beseitigung jedes gesundheits-
schädlichen Hauses ohne Weiteres verlangen. Namentlich in England
ist neuerdings die Beaufsichtigung der Wohnungen sehr verschärft.
In Deutschland ist bisher ein allgemeines Reichswohnungsgesetz nicht
erreicht, dach. haben seit den siebziger Jahren verschiedene Staaten
strenvere Bestimmungen erlassen.