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Nachteile auf
höherer
Kulturstufe.
Auch die Gemenglage zeigt in dieser Zeit keine Nachteile, da
die Behandlung der einzelnen Streifen nicht durch den Einzelnen, son-
dern durch die Gesamtheit geschieht. Da niemand das Bedürfnis hat,
in einer besonderen Weise sein Land zu behandeln, wird der Zwang
nicht gespürt.
Die Sache ändert sich, sobald das Volk sich auf eine andere
Stufe erhebt, wenn die individuellen Verschiedenheiten hervortreten und
damit sich das Bedürfnis geltend macht, um höhere Erträge zu erzielen,
intensiver zu wirtschaften. Dies greift um so weiter um sich, wenn
ausserdem durch das Anwachsen der Bevölkerung ein Mangel an Land
entsteht.
Kann der Nachwuchs nicht wo anders angesiedelt und ihm an
Ort und Stelle nicht entsprechendes Land zur Verfügung gestellt werden,
so bleibt nur die Auswanderung in ein anderes Land oder in die
Städte übrig, oder, und dieses ist der gewöhnliche Gang, der Anteil jedes
Einzelnen verkleinert sich immer mehr und reicht schliesslich weder
zur ausreichenden Beschäftigung noch zur Ernährung aus. Dies ist
noch jetzt in Russland zu beobachten, wo der Gemeinbesitz und die
gemeinschaftliche Bewirtschaftung in dem „Mir“ sich‘ noch heutigen
Tages vorfindet, der allerdings nicht aus uralter Zeit stammt, vielmehr,
nachdem er schon beseitigt gewesen war, in dem siebzehnten, zum Teil
im 18. Jahrhundert neu eingeführt ist, und auch nach der Aufhebung der
Leibeigenschaft beibehalten wurde. Die Verarmung des russischen
Bauernstandes ist notorisch und nimmt fortdauernd in Folge des An-
wachsens der Gemeindebevölkerung zu, für die das Land, auf welches
sie angewiesen, ist immer unzureichender wird.
Der Flurzwang wird aber ein immer grösserer Hemmschuh für
jeden Fortschritt, zu dem die Gesamtheit der Mitglieder nur ausser-
ordentlich schwer zu bewegen ist, da der Bauer im Guten
wie im Schlechten am Brauch der Väter festhält, während dem Ein-
zelnen die Hände gebunden sind, und er auch dann am alten Schlen-
drian festhalten muss, wenn er das Verderbliche längst eingesehen hat.
Daher ist ein allgemeiner Aufschwung der Landwirtschaft überall erst
dann. eingetreten, nachdem das Gesamteigentum beseitigt war.
Nach Ausbildung des Privateigentums treten die Schäden der
Bodenzersplitterung und der Gemenglage immer mehr hervor. Auch
die grossen Güter waren hier mit hineingezogen, auch sie hatten ihr
Land in einer grossen Zahl von Stücken und vielfach zwischen dem
Bauernland zerstreut liegen, Die Inhaber der Rittergüter strebten des-
halb vor allem nach einer Arrondierung, und suchten dieselbe bald
zütlich, bald mit Gewalt durchzuführen, indem sie die Bauern von
‘hrem Territorium verdrängten und das Land dem ritterschaftlichen
Besitze zuschlugen. Schon allein durch die Unzahl der Grenzfurchen,
welche die einzelnen Ackerstücke von einander schieden, geht viel
Land verloren. Grenzstreitigkeiten wegen Abpflügen von dem Nach-
barlande häufen sich in extremer Weise, vor allem aber ist eine unge-
heure Zeit- und Kraftvergeudung damit verbunden, wenn der Besitzer
sein Land in den entlegensten Feldern in kleinen Stücken liegen hat,
von welchen keines eine Tagesarbeit absorbiert, und deshalb fortdauernd
von einem Stücke zum anderen gezogen werden muss. Verringert
wird dieser Uebelstand nur etwas, wenn es sich um Spatenkultur han-