Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Nachteile auf 
höherer 
Kulturstufe. 
Auch die Gemenglage zeigt in dieser Zeit keine Nachteile, da 
die Behandlung der einzelnen Streifen nicht durch den Einzelnen, son- 
dern durch die Gesamtheit geschieht. Da niemand das Bedürfnis hat, 
in einer besonderen Weise sein Land zu behandeln, wird der Zwang 
nicht gespürt. 
Die Sache ändert sich, sobald das Volk sich auf eine andere 
Stufe erhebt, wenn die individuellen Verschiedenheiten hervortreten und 
damit sich das Bedürfnis geltend macht, um höhere Erträge zu erzielen, 
intensiver zu wirtschaften. Dies greift um so weiter um sich, wenn 
ausserdem durch das Anwachsen der Bevölkerung ein Mangel an Land 
entsteht. 
Kann der Nachwuchs nicht wo anders angesiedelt und ihm an 
Ort und Stelle nicht entsprechendes Land zur Verfügung gestellt werden, 
so bleibt nur die Auswanderung in ein anderes Land oder in die 
Städte übrig, oder, und dieses ist der gewöhnliche Gang, der Anteil jedes 
Einzelnen verkleinert sich immer mehr und reicht schliesslich weder 
zur ausreichenden Beschäftigung noch zur Ernährung aus. Dies ist 
noch jetzt in Russland zu beobachten, wo der Gemeinbesitz und die 
gemeinschaftliche Bewirtschaftung in dem „Mir“ sich‘ noch heutigen 
Tages vorfindet, der allerdings nicht aus uralter Zeit stammt, vielmehr, 
nachdem er schon beseitigt gewesen war, in dem siebzehnten, zum Teil 
im 18. Jahrhundert neu eingeführt ist, und auch nach der Aufhebung der 
Leibeigenschaft beibehalten wurde. Die Verarmung des russischen 
Bauernstandes ist notorisch und nimmt fortdauernd in Folge des An- 
wachsens der Gemeindebevölkerung zu, für die das Land, auf welches 
sie angewiesen, ist immer unzureichender wird. 
Der Flurzwang wird aber ein immer grösserer Hemmschuh für 
jeden Fortschritt, zu dem die Gesamtheit der Mitglieder nur ausser- 
ordentlich schwer zu bewegen ist, da der Bauer im Guten 
wie im Schlechten am Brauch der Väter festhält, während dem Ein- 
zelnen die Hände gebunden sind, und er auch dann am alten Schlen- 
drian festhalten muss, wenn er das Verderbliche längst eingesehen hat. 
Daher ist ein allgemeiner Aufschwung der Landwirtschaft überall erst 
dann. eingetreten, nachdem das Gesamteigentum beseitigt war. 
Nach Ausbildung des Privateigentums treten die Schäden der 
Bodenzersplitterung und der Gemenglage immer mehr hervor. Auch 
die grossen Güter waren hier mit hineingezogen, auch sie hatten ihr 
Land in einer grossen Zahl von Stücken und vielfach zwischen dem 
Bauernland zerstreut liegen, Die Inhaber der Rittergüter strebten des- 
halb vor allem nach einer Arrondierung, und suchten dieselbe bald 
zütlich, bald mit Gewalt durchzuführen, indem sie die Bauern von 
‘hrem Territorium verdrängten und das Land dem ritterschaftlichen 
Besitze zuschlugen. Schon allein durch die Unzahl der Grenzfurchen, 
welche die einzelnen Ackerstücke von einander schieden, geht viel 
Land verloren. Grenzstreitigkeiten wegen Abpflügen von dem Nach- 
barlande häufen sich in extremer Weise, vor allem aber ist eine unge- 
heure Zeit- und Kraftvergeudung damit verbunden, wenn der Besitzer 
sein Land in den entlegensten Feldern in kleinen Stücken liegen hat, 
von welchen keines eine Tagesarbeit absorbiert, und deshalb fortdauernd 
von einem Stücke zum anderen gezogen werden muss. Verringert 
wird dieser Uebelstand nur etwas, wenn es sich um Spatenkultur han-
	        
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