Object: Die obligatorische Krankenversicherung

268 ZWEITER TEIL 
Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten 
Durch Statut kann bestimmt werden, dass Versicherte, welche ihre 
Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte Beteiligung an Schlägereien 
herbeigeführt haben, oder wenn die Krankheit sich als unmittelbare Folge 
von Trunkenheit darstellt, ihre Ansprüche auf Krankengeld ganz oder 
‚eilweise einbüssen (8 9 ec, Nr. 2). 
Mehrleistungen 
Das Gesetz ermächtigt die Krankenkassen, im Wege der Satzung (jedoch 
aicht durch einfachen Vorstandsbeschluss) Mehrleistungen über die gesetz- 
lichen Unterstützungen hinaus zu gewähren. 
Entsprechend. dem sozialen Zweck, der mit der Gewährung der Mehr- 
leistungen verfolgt wird, lassen sich mehrere Arten dieser Leistungen unter- 
scheiden : 
1. Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes; das tägliche Krankengeld 
kann für die ersten sieben Lohnklassen bis zur Höhe des durchschnittlichen 
täglichen Arbeitsverdienstes und für die drei andern Klassen bis zu vier 
Fünfteln des täglichen Arbeitsverdienstes erhöht werden. Dauert die 
Arbeitsunfähigkeit mehr als 3 Monate, so kann ausserdem zum Zweck der 
Erhöhung des Krankengeldes eine Neueinreihung des Erkrankten in die 
Lohnklassen unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes 
vorgenommen werden, den Arbeitnehmer derselben Art in derselben Gegend 
im Zeitpunkt der Neueinreihung durchschnittlich zu erwerben pflegen 
(8 9, Nr. 1). 
2. Verlängerung der Bezugszeit des Krankengelds; durch die Satzung 
zann die Dauer der Krankenunterstützung bis zu 1% Jahren ausgedehnt 
werden ($ 9, Nr. 5). 
3. Krankheiten von weniger als 3 Tagen ; das Krankengeld kann auch 
'ür Krankheiten von 3 oder weniger Tagen gewährt werden ($ 9, Nr. 2). 
Zahl der Krankheitsfälle 
Der Hundertsatz der Erkrankungen ergibt sich aus der untenstehenden 
Tabelle, die der amtlichen Statistik des Bundesministeriums für soziale 
Verwaltung entnommen ist. 
Durchführungsergebnisse 
ZAHL DER KRANKHEITSFÄLLE AUF JE 100 VERSICHERTE * 
Tahr 
„915 
L916 
L917 
"918 
1919 
30 
Zahl der Krank- 
heitsfälle auf je 
100 Versicherte 
33,6 
36,9 
48,7 
60,9 
46,1 
51 90 
Jahr 
Zahl der Krank- 
heitsfälle auf 
je 100 Versicherte 
-921 51,55 
1922 52,80 
1923 47,38 
1924 | 55,78 
1925 60.07 
vA miliche Nachrichten des Bundesmir tod Hihr soziale "Verwaltung. 
Während der Jahre von 1915 bis 1918 steigt die Zahl der Krankheitsfälle, 
um dann Ende 1919 wieder abzunehmen. Während des Krieges musste die 
[ndustrie Personen mit geringerer Widerstandsfähigkeit beschäftigen, 
auch haben die Schwierigkeiten der Verpflegung ungünstig auf den all- 
yemeinen. Gesundheitszustand eingewirkt. Seit 1920 folgt der Hundertsatz 
Jer Erkrankungen von neuem einer aufsteigenden Kurve, die auf die Über- 
füllung des Arbeitsmarktes zurückzuführen ist. 
Zahl der Krankheitstage 
Nicht nur der Hundertsatz der Krankheitsfälle, sondern auch die Zahl 
ler auf den Versicherten entfallenden Krankheitstage (Krankheitsziffer) 
ist in den letzten Jahren im Steigen begriffen, wie sich aus der nachstehenden 
Tahelle ersiht
	        
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