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5,13 1 absoluten Alkohols pro Kopf der Bevölkerung, 1895 auf 2,7 1,
1901 auf 3,80 1.
Das Gesamtergebnis ist unzweifelhaft als ein außerordentlich
günstiges zu bezeichnen. Die Belastung ist noch eine verhältnismäßig
niedrige, gleichwohl hat sich die Trunksucht erheblich vermindert. Die
Zahl der Brennereien mittlerer Größe ist auf 70 reduziert, Die durch
den Staat bewirkte Reinigung des Alkohols übertrifft den sonst gewöhnlichen
Durchschnitt erheblich. Nur sind noch die kleinen Fruchtbrennereien
bestehen geblieben und sogar begünstigt, da ihr Produkt
von der Steuer nicht betroffen wird. Die Kontrolle ist eine einfache.
der früher verbreitete Schmuggel hat sich sehr vermindert.
Dieses günstige Ergebnis ist nicht ohne Einfluß auf die anderen
Länder gewesen. 1886 legte der Minister Scholz dem deutschen
Reichstage den Entwurf eines Handelsmonopolgesetzes vor, wonach
das Reich sämtlichen produzierten Spiritus aufkaufen und die Verarbeitung
und den Vertrieb im großen allein in die Hand nehmen
sollte. Er hoffte dadurch einen Reintrag von 300 Mill. Mk. zu erzielen.
Der Reichstag lehnte die Vorlage aber ab, hauptsächlich aus
prinzipiellen freihändlerischen Rücksichten, dann aber aus Furcht vor
den großen Abfindungssummen, welche namentlich die vielen blühenden
Spritfabriken erfordern würden, und endlich aus Rücksicht gegen die
Kleinbrennereien, die unter einem Monopol nicht aufrecht zu erhalten
sein würden. Wir suchten nachzuweisen, daß heutigentags der prinzipiell
ablehnende Standpunkt nicht mehr zu rechtfertigen ist, wie ebensowenig
die Rücksicht auf die Kleinbrennereien, Nachdem seither in Deutschland
eine große Zahl der Raffinerien eingegangen und diebeit für den
Export auf ein Minimum zurückgegangen ist, würde auch keine so große
Abfindungssumme mehr erforderlich sein. Dagegen würde die Konzentrierung
des Engroshandels auf wenige Punkte in dem großen Lande weit
größere Kosten verursachen als in der Schweiz. Deutschland ist bis in
die neueste Zeit in bezug auf Spiritus ein hervorragend exportierendes
Land gewesen, während die Schweiz den größten Teil vom Auslande
deckt. Die Durchführung des Monopols hätte daher in Deutschland
mit weit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen. Gleichwohl wird
dasselbe zur Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit des Reiches
wohl im Auge zu behalten sein. Auch in anderen Ländern ist die Frage
der Einführung des Monopols neuerdings wieder in Erwägung gezogen.
Nicht ganz mit Stillschweigen darf hier das sogenannte Gothenburger
Ausschanksystem übergangen werden, welches 1865 in
Gothenburg zur Ausbildung gelangte und dann erst allgemein bekannt
wurde, obwohl es schon vorher in einzelnen kleinen Städten Schwedens
vorhanden gewesen war. Das Wesen desselben besteht darin, daß jedweder
Ausschank von Branntwein oder überhaupt spirituösen Getränken
in einer Stadt oder in einer Landgemeinde an eine Aktiengesellschaft
übertragen wird, deren Dividende auf einen mäßigen Satz beschränkt
ist, während der Nettogewinn zum Besten allgemeiner oder
wohltätiger Zwecke verwendet wird, Ein zweites wesentliches Moment
ist dabei, daß Ausschankstellen nur in geringer Zahl bestehen bleiben,
die Inhaber derselben von dem Ausschanke der Getränke keinen Vorteil
haben dürfen, also eventuell festbesoldete Beamtenstellungen einnehmen,
jedenfalls die Getränke nur zum Kostenpreise abgeben dürfen.
Schließlich gehört zu dem Prinzip, daß minderjährigen oder berauschten
Personen derartige Getränke überhaupt nicht verabfolgt