Full text : Finanzwissenschaft (Teil 3)

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Der Nominalbetrag ist z. B. bei einer Rentenschuld nur nach dem
momentanen Kurse anzugeben, die auf eine bestimmte Summe lautenden
 Anleihen stehen vielfach im Kurse sehr viel niedriger, und die
Schuld erscheint höher, als sie in Wirklichkeit ist. Ein besseres Bild
zur Vergleichung verschiedener Länder erlangt man durch die Zusammenstellung
 der Summen, welche zur Verzinsung der Schuld notwendig
 sind, doch ist hiermit meist auch die Amortisationsquote verbunden
 und hiervon nur schwer zu trennen. Die gewöhnlich angegebenen
 Zahlen gestatten kaum eine Vergleichung, die vielmehr stets
große Ungenauigkeiten enthält.
Die Schulden des Deutschen Reiches beliefen sich am 31. März
1904 auf: 3023,5 Mill. Mk. Reichsanleihen, hierzu treten hinzu:
120 Mill. unverzinsliche Reichskassenscheine und etwa 80 Mill. Schatzanweisungen.
 Dem steht der Invalidenfonds mit 264 Mill. Mk. und
der Staatsschatz mit 120 Mill. Mk. gegenüber. In verhältnismäßig
zurzer Zeit, in noch nicht 25 Jahren, hat sich die Reichsschuld zu
ler erwähnten Höhe erhoben. 1877 zählte sie erst 416 Mill., 1887
504 Mill. Die Anforderungen an das Reich steigen gewaltig, während
 auf die Tilgung bisher nur wenig Bedacht genommen wurde.
Für einen Teil der Schuld, der für Post- und Telegraphenzwecke aufgenommen
 ist, haftet Bayern nicht; für einen weiteren Teil, die Militärverwaltung
 betreffend, gleichfalls nicht. Zur Verzinsung der Reichsschuld
waren für 1901 88,5 Mill. Mk., pro 1905 113,1 Mill. ausgeworfen. Erst
durch die Gesetze vom 16. April 1896 ist die Schuldentilgung gesetzlich
zeregelt und pro 1897—98 schärfer in Angriff genommen. Die Hälfte
des Üeberschusses der Ueberweisungen an die Bundesstaaten über die
aufzubringenden Matrikularbeiträge sollte zur Tilgung verwendet werden,
was aber nur selten praktische Bedeutung gewann. .
In Preußen belief sich die Gesamtschuld 1867 auf 1322,7 Mill.
Mk., 1872 auf 1318 Milli, wovon 644,3 Mill, Eisenbahnschuld, 673,6
Mill. allgemeine Schuld waren. 1875 war die Gesamtschuld infolge der
französischen Milliardenzahlung auf 947 Mill. reduziert. Die Aufkäufe
and Neubauten von Eisenbahnen steigerten die Schuld schon 1883/84
auf 2640 Mill., 1897/98 auf 6498 Mill., 1905 auf 7208 Mill. Mk. Davon
war Eisenbahnschuld (1904) 3656,5 Mill. Mk., so daß die allgemeine
Schuld ca. 3551,5 Mill. Mk. beträgt. Einen richtigeren Einblick in
die Verhältnisse gewinnt man aber, wenn man die Zinserfordernisse
ins Auge faßt. 1905 betrugen sie 247,5 Mill. und 43,2 Mill. zur Tilyung
 der Schuld, während davon 112 Mill. auf die Verzinsung der
Eisenbahnschuld zu rechnen sind. Da der Ueberschuß aus Staatsbesitz
 auf etwa 600 Mill. Mk. zu veranschlagen ist, so bleiben über den
Zinsaufwand hinaus noch über 310 Mill. Mk. für die Staastkasse
disponibel. Hiervon ist allerdings noch ein erheblicher Teil (50 Mill.)
zur Verzinsung der Reichsschuld in Abrechnung zu bringen. Die
obligatorische Schuldentilgung nach Gesetz vom 8. März 1897 erfordert
ferner fortan mindestens 39 Mill. Mk. jährlich.
Während Dezennien hindurch die Staatsschulden nur fortdauernd
anwuchsen, ist in der neueren Zeit immer allgemeiner auf eine Reduktion
Bedacht genommen. Der Rückgang des Landeszinsfußes gestattete
zine Konversion der Schulden. Ende der siebziger Jahre stand die
deutsche 4% Anleihe noch zeitweise unter pari, 1898 sind die
31/, %, Papiere mit 102, Ende März 1906 mit 99,50, die 3%, mit 89,0 bezahlt.
 Durch Gesetz vom 8. März 1897 sind die Schuldrverschreibungen
            
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