86 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —1544
Als man in Deutschland von 1857 an Goldkronen von 10 Grammen prägte, nahm sie
niemand, weil sie kein festes Wertverhältnis zur vorherrschenden Silbermünze hatten.
Man kann nur mit Münzen rechnen, die einen festen Nennwert haben, die einfache
Teile oder vielfache von einander sind. In jedem Münzsystem muß eine Hauptmünze
den Ausgangspunkt des Rechnens bilden; ist sie von Silber und herrscht die Silber—
münze vor, so muß die Kupfer- und Goldmünze ihren festen Wert nach ihr, ist sie
von Gold, so muß die Kupfer- und Silbermünze ihn nach diesem erhalten. Diese
Hauptmünze wird stets in den Gedanken der rechnenden und kaufenden Menschen zum
festen Wertmesser; mag diese Münze im Laufe der Jahrzehnte selbst im Wert schwanken,
die Menschen denken sie sich als das Feste, Unveränderliche ihres Wertbewußtseins;
was Ware ist, wird im Wert ihr gegenüber schwanken können, das ist die Natur der
Ware; was aber Geld ist, darf ihr gegenüber nicht im Wert schwanken; sonst thut es
keinen gehörigen Gelddienst. Daher das absolute Bedürfnis, in jedem Münzgesetz den
Nennwert der gesetzlich zugelassenen Münzen fest gegeneinander zu normieren.
Durch diese Fixierung des Nennwertes jeder Münze ergiebt sich nun aber auch
die große Schwierigkeit aller Anwendung verschiedener Metalle in demselben Münzsystem.
Man setzte 4,5 Gramm Silber (des 1-Francstückes) gleich Oo,29 Gramm Gold (/ο des
goldenen 20-Francstückes) im französischen Münzgesetz von 1808, weil gegen 1800 Gold
zu Silber wie 1: 15,5 stand. Derartig gleichgesetzte Münzen oder Edelmetallquantitäten
cirkulieren ohne Schwierigkeit zu solchem festen Nennwert nebeneinander, so lange das
Wertverhältnis dasselbe bleibt, oder so lange die Anderung nicht bemerkt wird oder nicht
vom Handel benutzt werden kann. Andert sich aber dieses Verhältnis, oder fallen die
erwähnten Bedingungen weg, so wird mit jeder Wertsteigerung des Goldes auch jede
Goldmünze in Silber, mit jeder Wertsteigerung des Silbers jede Silbermünze in Gold
wertvoller, erhält ein sogenanntes Agio, erfüllt nicht mehr die wahre Funktion einer
Münze, in festem klarem Wertverhältnis zu den übrigen Münzen zu stehen. Wo nun
aber ein entwickelter Handelsgeist diese Wertdifferenzen bemerkt, wird jeder, der Zahlungen
zu machen hat, soweit dies nach der Art und Menge der Münze möglich ist, nur die
im Münzggefetz übertarifierte, im Verkehr gegen den Nennwert wertloser gewordene
Münze zu solchen verwenden, die wertvoller gewordene im Münzgesetz untertarifierte
dagegen zurückhalten, ein Agio für sie fordern, sie im Auslande, wo ihn kein Münz—
gesetz an der Ausnutzung des höheren Wertes hindert, auszugeben suchen. Die letzie
Folge ist, daß, soweit der Handel verschiedener Länder untereinander den Abfluß ge—
stattet, stets bei jeder Wertänderung das Land seine Gold- oder seine Silbercirkulation
verliert. Und schon die geringen Anderungen von 1 oder 2 Prozent, welche die Münz—
gesetzgebung nicht beachtet, genügen in neuerer Zeit dazu. Solche Schwankungen treten
aber stets wieder ein; nur vorübergehend für ein paar Jahre oder Jahrzehnte hat sich
ein vom Münzgesetz angenommenes festes Wertverhältnis auf dem Weltmarkt erhalten.
UÜber das Wertverhältnis und die Wertschwankungen der beiden Metalle im
Altertum und im Mittelalter bis gegen 1650 wissen wir freilich bis jetzt nichts ganz
Sicheres, so daß eine ganz klare Erkenntnis der damaligen Währungszustände unmöglich
ist. So viel aber läßt sich doch erkennen oder wahrscheinlich machen, daß häufig von
der Zeit an, da ein entwickelter Handelsgeist und Metallhandel vorhanden und wirksam
war, das Nebeneinanderbestehen von Gold- und Silbermünzen zu bestimmtem Nennwert
auch früher die eben geschilderten Folgen, hauptsächlich die des Verschwindens der einen
Münzart aus dem Verkehr gehabt hat. Und wo die Gold- und Silbermünzen eines
Systems länger nebeneinander sich erhielten, wird die Ursache die gewesen sein, daß
entweder die Wertrelation länger stabil blieb, oder daß das Rebengeld, die Gold- oder
die Silber- und Kupfermünze, nur in ganz beschränkter Menge geprägt wurde und
cirkulierte. In einem solchen Falle nämlich wird die beschränkt geprägte Münzart zum
Zeichen- oder Kreditgeld; es wird ihr leicht ein wesentlich höherer Nennwert beigelegt
werden können als ihrem Metallwert entspricht. Und das kann ohne Schaden ge⸗
jchehen, sofern diefes Zeichengeld durch seine Seltenheit und seine Stempel, dadurch, daß
es nur der Stellvertreter des andern Hauptgeldes ist, seinen Nennwert auch bei Wert—