545) Das schwankende Wertverhältnis von Gold und Silber und seine Folgen. 87
schwankungen seines Metalls behauptet, so lange diese nur in nicht allzu großem Umsange
auftreten. Ein solcher Zustand kann am leichtesten aufrecht erhalten werden, wenn nur
die Staatsgewalt und nicht die Privaten prägen, jene also es stets in der Hand hat, das
Mengenverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen zu bestimmen. Für die beiden Fälle,
ür das Verschwinden des einen Metalls und für seine Erhaltung durch die genannten
Maßregeln lassen sich zahlreiche Beispiele anführen. Als der Goldgulden von 1300
ab fich von Italien aus über Nordeuropa verbreitete, und nun der Goldgulden von
1350— 1500 sich neben der alten Silbermünze erhielt, war wohl die Hauptursache die,
daß das Silbergeld durch Abnutzung und fiskalische Verschlechterung allen Kredit ver—
loren hatte, nicht sehr stark neu geprägt wurde: der Goldgulden war in Deutschland
13850-1500 zum Mittelpunkt des Wertbewußtseins geworden. Als nun von 1500 ab
bdiel mehr Silber erzeugt, der schwere Silberthaler in Deutschland geschlagen wurde, und
der Wert des Silbers sank, brauchte der Goldgulden nicht notwendig zu verschwinden;
nan mußte nur, wie die Reichsstädte vorschlugen, die gesetzliche Wertrelation von 1: 11,5
erhöhen auf 1: 12-518; da man dies in Deutschland nicht that, während Frank—
reich z. B. 1641 schon zu 1: 18,5 überging, so verlor Deutschland in der Hauptsache
die Goldmünzen und blieb, von dem vergeblichen Versuche des 18. Jahrhunderts ab—
zesehen, sie wieder umfangreicher zu prägen, bei einer reinen Silbercirkulation mit weniger
hochtarifierten Pistolen und Dukaten bis 1871. Ähnliches scheint man schon in Attika
ind in der älteren römischen Zeit erstrebt zu haben: man prägte bei vorherrschender
Silbercirkulation Gold nur in beschränkter Weise und über seinen Handelswert, teil—
weise wie 1: 17. In der römischen Kaiserzeit war Gold dann das Hauptgeld, Silber
eine bloße Scheidemünze; zuletzt, 4222 n. Chr., prägte man Gold wieder 1: 18, während
der Marktwert 1: 18 stand. In neuerer Zeit haben Spanien und viele andere Länder
beschränkte Goldprägungen mit gesetzlicher Übertarifierung gehabt. Auch wenn das
Gold zeitweise etwas wertvoller wurde, verschwand es so lange nicht, als die Wert—
steigerung die Übertarifierung nicht erreichte. — J
In dieser Weise scheint vielfach in älterer Zeit der Übelstand, den das Nebeneinander—
bestehen von Gold- und Silbermünzen in Zeiten des Wertwechsels haben kann, gemildert
oder beseitigt worden zu sein: bei einer überwiegenden Goldcirkulation und Goldwährung
nachte man das Silber zu einer beschränkt ausgeprägten Art von Scheidemünze; bei
äberwiegender Silbercirkulation wurde das Gold zu einem beschränkt ausgeprägten
reditgeld. In beiden Fällen behauptete es für gewöhnlich seinen Nennwert. Man
jatte den Vorteil einer gemischten Eirkulation ohne den Nachteil. Man hatte ein
Münzsystem mit lauter Münzen festen Nenn- und Kurswertes; die Schwankungen
m Wertverhältnis von Gold und Silber berührten die Inlandsmünzen nicht.
Freilich erreichte man bis ins 17. und 18. Jahrhundert dieses Ziel mehr
rastend als durch klare Erkenntnis. Und als nun mit dem Aufschwung des Geschäfts—
lebens, des internationalen Handels, mit dem sehr gesteigerten Münzbedarf, mit dem
Wunsch der Händler, für Fernzahlungen immer mehr Goldmünzen zu erhalten, für
den Münzexport nach anderen Ländern rasch sich Gold- und Silbermünzen zu ver—
ichaffen, in den Haupthandelsländern die Sitte, auch für Private zu prägen, allgemeiner
und in der Weise zum Rechtssatz erhoben wurde, daß man die staatlichen Münzstätten
anwies, sowohl Gold- als Silbermünzen in jedem Betrag gegen Einlieferung von
Barren zu prägen (in England seit 1666, in Frankreich seit 1808, in den Vereinigten
Staaten seit 1792), da traten mit diesem freien Prägungsrecht, das liberaler Doktrinaris—
mus häufig als die erstrebenswerte Konsequenz der wirtschaftlichen Freiheit ansah, mit
dieser Verbindung von Doppelwährung und freier Prägung beider Metalle in viel
tärkerer Weise als früher die Schwierigkeiten des Nebeneinanderbestehens von Gold—
und Silbermünzen hervor. Nun fingen die Wechsler und Bankiers an, ein Geschäft
daraus zu machen, jede Wertdifferenz zwischen Gold- und Silbermünzen auszunußtzen.
Bold⸗ und Silbermünze konnte jetzt nun viel schwerer als früher nebeneinander bestehen;
eine Beschränkung in der Ausprägung des einen Metalls fand nicht mehr statt, und die
Folge war also sets, daß, mochte man die gesetzliche Wertrelation fixieren, wie man