88 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [546
wollte, die kleinste Abweichung von dieser Relation auf dem Weltmarkt für die Münzen
des einen unterwerteten Metalls ein Agio, eine Wertunficherheit, zuletzt ein Verschwinden
ins Ausland erzeugte, was enorme Neuprägungskosten, zeitweisen Münzmangel und
Unsicherheit im Wert aller Kassenbestände zur Folge hatte. So verlor England 1680
bis 1717 sein Silber und kam zur faktischen Goldwährung, die es 1816 zur rechtlichen
machte. So hat Frankreich, nachdem es von 1808 bis etwa 1820 Gold- und Silber—
geld nebeneinander gehabt, von 1820—1851 eine ausschließliche Silbercirkulation mit
einem Agio für Goldmünzen, von 1832—-18585 eine reine Goldeirkulation mit Agio
sür Silbermünzen erhalten und stellte, als ihm wieder der Ersatz seiner Gold- durch
Silbermünzen drohte, 1878—1876 die private Silberprägung allmählich ganz ein, um
seine Goldmünzen sich zu erhalten. Ähnlich die Vereinigten Staaten.
168. Die Gold-, Silber- und Doppelwährung. Die Entstehung
und Ausführung der modernen Währungstheorien und -gesetze. Auf
dem Boden der eben geschilderten Thatsachen sind die neueren Theorien über einfache
und Doppelwährung und die entsprechenden Gesetze erwachsen. Die Theorien hatten
jetzt eine Wirkung, die einstens fehlte. Man kannte früher den heutigen Begriff der
einfachen oder Doppelwährung gar nicht, konnte also auch nicht, wie man jeßt so oft
behauptet, dementsprechend handeln. Man hatte in älterer Zeit (und teilweise auch noch
bis ins 19. Jahrhundert) meist im Drange der Umstände je nach dem Vordringen des
einen oder andern Metalls, je nach dem Zustand der Gold- oder der Silbermünzen sich für
eine Maßregel des Tages entschieden, welche dann die Theoretiker der Neuzeit als Gold—
oder Silber- oder Doppelwährung bezeichneten.
Erst seit Ende des 17. Jahrhunderts erörterte man die Frage theoretisch, ob
Gold oder Silber besser zum Gelde tauge und wertbeständiger sei, ob beide zusammen
und wie zu gebrauchen seien. Doch entschieden noch im ganzen 18. und im Anfang des
19. Jahrhunderts mehr praktische als allgemein theoretische Gründe die Münz⸗ und
Währungspolitik. Im Laufe des letztern aber hatten die Erfahrungen, hauptsächlich
die Münzkrisen von 1850 ab, der Abfluß des französischen Silbers, dann die Bewährung
der überwiegenden Goldcirkulation in England, der überwiegenden Silbercirkulation in
Deutschland, die Überzeugung befestigt und zu einer förmlichen Theorie ausgebildet,
daß nur eines der beiden Metalle in jedem Lande die Wäh rung, das gesetzliche Haupt⸗
zahlungsmittel sein solle. In Deutschland bedeutet die Münzkonvention von 1887 den
vollen Sieg der reinen Silberwährung. Und diese Überzeugung befestigte sich bis gegen
1873—75. Man unterschied nun einfache und Doppelwährung und erklärte die leßtere,
wie sie seit 1803 in Frankreich bestand, als auf die Dauer undurchführbar und schädlich;
sie raube dem Lande je nach einer Anzahl Jahre mit dem Wechsel des Wertverhält⸗
nisses von Gold zu Silber den einen oder den andern Teil seiner Münzen. Man
hatte nun erkannt, daß und in welcher Beschränkung die Goldwährung eine gewisse
Menge unterwertiger Silbermünze, die Silberwährung eine solche übertarifierter Gold—
münze ertragen könne. Die Doppelwährung, die man dabei verurteilte, war die,
wie sie bisher meist nicht bestanden hatte, die mit freier Prägung beider Metalle. Die
frühere Art der Kombination beider Metalle nannte man jetzt häufig Mischwährung,
auch Parallelwährung; unter letzterer verstehen Grote und Lexis das Nebeneinander—
bestehen von Gold- und Silbermünze ohne gesetzliche Wertrelation, wie fie mehr that⸗
fächlich als rechtlich früher oft vorkam, sofern man die vom Staate bestimmten Kurs—
werte mißachtete. Der Zustand, wie er in Preußen von 1768— 1850 etwa bestand,
daß für gewisse Zahlungen regelmäßig Gold, für andere Silber gegeben wurde,
hat man als Alternativwährung bezeichnet. Die Länder, welche Doppelwährung
einst besaßen, aber die freie und in der Hauptsache auch die staatliche Courantprägung
in einem Metall (dem Silber) eingestellt hatten, ohne alle Müngen dieses Metauls 4
Scheidemünzen zu verwandeln, hat man vielfach als Laͤnder mit hinkender Währung
bezeichnet. Dazu gehört Frankreich, weil es nur die Silbermünzen von 2 Francs ab—
wärts zu Scheidemünze gemacht, die 5-Francsftücke als Vollgeld belassen hat, und
Deutschland, weil es mit dem Übergang zur Goldwährung 1871 —-73 wohl die neue